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Forum: "Werbungskosten"

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Werbungskostenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: iliane0104 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.10.2012 09:32:29

Hallo an alle!

Ich habe jetzt schon einige Beiträge gelesen zum Thema Werbungskosten. So ganz klar ist mir das aber noch nicht...

Akutes Beispiel ist gerade: Ich bereite eine Stationsarbeit vor und
werde die Blätter dafür im Copyshop ausdrucken müssen. Kosten ca. 35
Euro.

Ich kann diese als Werbungskosten einreichen, das ist mir klar. Aber wieviel bekomme ich von der Steuer davon zurück?

Ich habe auch alle anderen Belege für Schreibwaren etc. aufbewahrt. Ich
habe gelesen, dass man bis zu 920 Eurp ohne Nachfrage erstattet bekommt.

Was genau heißt erstattet? Bekomme ich den gesamten Betrag zurück? Oder
wird dieser nur von meinem zu versteuernden Lohn abgezogen?



Vielen Dank schonmal für Antworten!



Liebe Grüße, iliane


Letzteresneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.10.2012 19:40:06

Die Pauschalen oder Beträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch verringert sich dieses, und je geringer das Einkommen, umso weniger Steuer musst du darauf zahlen. Da du die Steuern ja bereits entrichtet hast, kann die Summe der Rückzahlung größer werden, je mehr du abzusetzen hast. Absetzen bedeutet siehe oben.


Abgezogen von der Einkommenssteuerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.10.2012 22:19:58

Ich habe zwar keine Ahnung von den genauen Zahlen, aber prinzipiell musst Du für die Werbungskosten weniger Steuern bezahlen.

Angenommen Du würdest 30.000 € verdienen und 1000 € Werbungskosten haben. Den Freibetrag mal vernachlässigt. Dann musst Du nur noch für 29.000 € Steuern zahlen. Da die Einkommenssteuer progressiv ansteigt, wird Dir immer was von Deinem Spitzensteuersatz abgezogen. Direkt siehst Du von den 1000 € nichts. Du zahlst halt für 1000 € weniger Steuern.


Jäger und Sammlerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2012 10:25:25

Hallo iliane,

deinen Angaben nach bist du Anwärterin, d.h. dein mntl. Bruttoverdienst würde in NI bei ca. 1.070 € liegen. Aufs Jahr gerechnet zahlst du dann auf deinen Jahresverdienst von 12.840 € ca. 2,5-3% an Steuern.

Deinen Jahresverdienst kannst du, wie caldeiro schon beschrieben hat, um Werbungskosten (und Sonderausgaben) vermindern. Aber: Deine Werbungskosten müssten dazu mehr als die schon in den Steuertabellen eingerechnete Pauschale von 1.000 € betragen.

Deine 35 € für Kopien fallen also erst dann ins Gewicht, wenn du zusammen mit anderen Werbungskosten, wie Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Dienstfahrten zur Vorstellung, Vereidigung, Seminar, Umzugskosten, Ausgaben für Fachliteratur, anteilige Miete für Arbeitszimmer etc. , die Grenze von 1.000 € überschreitest. Dafür müsstet du alle Ausgaben belegen können und unter die Jäger und Sammler gehen.

Guten Erfolg wünscht
docman


und...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: antongicevski Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.10.2012 11:30:05

Computerkosten(auch Drucker). Ein guter Ansatzpunkt die 1000er Grenze zu
knacken ist das Arbeitszimmer, sofern man mietet oder sich verschuldet hat
wegen der Eigenheimanschaffung. Sich vom Finanzamt Geld zurück zu holen
empfinde ich nicht als jagen und sammeln oder gar als etwas Böses, denn nur
den armen Staatsdienern zieht man es einfach vom Lohn ab(Lohnsteuer).
Selbstständige erklären selbst, zahlen im Nachhinein und beschäftigen eine
ganze Armada von Steuerberatern, damit möglichst wenig beim Staat hängen
bleibt - vorausgesetzt sie versteuern hier und verschieben den Gewinn nicht
unmoralischerweise und ungerechtfertigter Weise(Raffis) in die Schweiz:
jetzt fängt die Politik an und ich höre auf!


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