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Forum: "Wo steht was?"

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Wo steht was?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vatalanta Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2012 15:10:34

Hallo!


Im Rahmen meiner Masterarbeit zum Thema Nähe und Distanz wüde ich gern wissen, wo denn nun geschrieben steht, was die Lehrer nun alles mit ihren Schülern anstellen dürfen und was nicht. Beispielsweise dürfen sich Lehrer ja eigentlich nciht alleine mit einem Schüler in einem Raum befinden. Wo genau steht das geschrieben? Ich durchforste grad das Schulgesetz, aber so richtig habe ich da noch nichts finden können...wo steht, wie "privat" ich mit meinen Schülern umgehen darf? Steht das überhaupt irgendwo?

Liebe Grüße


Solche Dingeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2012 15:44:12 geändert: 08.12.2012 16:11:17

wirst du in keinem Schulgesetz finden.

Beispielsweise dürfen sich Lehrer ja eigentlich nciht alleine mit einem Schüler in einem Raum befinden.

Das ist nicht verboten. Du kannst gerne mit ner Schülerin oder einem Schüler alleine im Klassenraum sein.

Aber Lehrer ( - nicht -Innen) werden sich schon aus reiner Vorsicht nicht in die Situation begeben, alleine mit einer Schülerin länger in einem Raum zu sein. Das sagt die Erfahrung und der gesunde Menschenverstand. (Ich spreche jetzt von SEKI + II -Schülern, nicht GS)

Diese Vorsicht sollte auch auf Klassenfahrten gelten. Ein Lehrer hat in einem Mädchenschlafraum von Pubertierenden nix zu suchen, jedenfalls nicht allein. Aber auch das steht nirgends.

Auch sollte man Schüler (SEKI) möglichst nicht anfassen. Die einen finden einen kumpelhaften Klapps auf die Schulter vom Lehrer als Lob oder Ausdruck von Zuneigung, die anderen rennen bei einer solchen "Berührung" sofort zum SL oder zu den Eltern und du hast den größten Ärger am Hals. Alles schon selber erlebt. Das hängt immer von deinem Verhältnis zu den Schülern ab und der jeweiligen Situation. Steht auch in keinem Gesetz.
http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/lehrer-schueler-beruehren/3545
Oder aber so:
http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/gerichtsurteil-lehrer-schueler-gewalt/3693

Du darfst auch nicht die Schultasche eines Schülers durchforsten, wenn du ihn verdächtigst, irgendetwas Verbotenes o.ä. drin zu haben. Da muss der Schüler selber ran und auspacken.
"Leibesvisitationen" (Handy in der Hosentasche etc.) sind ein absolutes No Go.

Sportlehrer sollten auch beim Mädchensport genau wissen, wie sie Hilfestellung geben, ohne dass ihnen ein Strick draus gedreht wird.

Ich fürchte, du wirst auf der Suche nach Paragraphen nicht so leicht fündig werden, höchstens bei Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen.

Noch ein Beispiel:
Ein junger Kollege von mir hatte einen recht aktiven Emailkontakt mit einer 10.Klässlerin.
Irgendwann haben sie sich privat auf einem Straßenfest getroffen und landeten dann mit einer weiteren Schülerin in der Nähe in seiner Wohnung.
Es ist wohl nicht viel passiert außer Alkoholkonsum, aber die Schülerinnen haben ihm ein Bein gestellt und abenteuerliche Dinge behauptet, die er nicht widerlegen konnte. Es war einfach nur Dummheit !! Er ist seitdem an einer anderen Schule.

Ich selber habe mal 8 10.Klässlerinnen (mein Franz.-Kurs) zu mir nach Hause eingeladen. Dort haben wir am Ende des Schuljahres ein französisches Menü gekocht und gegessen. Hat Spaß gemacht.

Als männlicher Kollege würde ich mir das schon sehr überlegen, zumindest, wenn keine Jungen dabei sind.

Rein rechtlich gesehen kann ein Lehrer noch nicht einmal strafrechtlich belangt werden, wenn er Sex mit einer volljährigen Schülerin hat. Da sind die Gesetze in den einzelnen BL wohl unterschiedlich.
Aber "schlau" ist es sicher nicht, das hat nichts mit dem Sex zu tun, sondern mit der Relation Lehrer - abhängige Schülerin
http://www.welt.de/politik/deutschland/article108624735/Mainz-verbietet-Sex-zwischen-Schuelern-und-Lehrern.html

und

http://www.focus.de/schule/schule/recht/tid-17981/schulrecht-was-lehrer-duerfen_aid_500729.html
http://www.focus.de/schule/schule/recht/schulrecht/schulrecht_aid_28640.html
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-schueler/


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