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Forum: "Bleibt Stelle in Elternzeit erhalten wenn Haupt- zur Ober- oder Gesamtschule wird?"

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Bleibt Stelle in Elternzeit erhalten wenn Haupt- zur Ober- oder Gesamtschule wird?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ranti Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.01.2013 23:32:07

Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe.
Es ist im Gespräch, dass unsere Hauptschule zum kommenden oder übernächsten Schuljahr zu einer IGS werden wird. Lange haben wir darauf gehofft, nun soll es wohl tatsächlich klappen. Die Chancen stehen zumindest gut. Fest steht: Wenn es keine IGS geben wird, dann auf jeden Fall in naher Zukunft eine Oberschule. Es steht also bald ein "Schulwechsel" an. Mein Mann und ich hoffen auf baldigen Familienzuwachs und nun stellt sich mir die Frage, ob meine Schulstelle sicher erhalten bleibt, wenn ich nach dem Mutterschutz noch ein Jahr in die Elternzeit gehe, oder ob meien Stelle verfällt und ich dann auch an einer anderen Schule eingesetzt werden kann, wenn unsere Schule zur Oberschule oder IGS wird. Da wir grad ein Haus im selben Ort gekauft haben, wäre es mir wichtig, an diesem Standort zu bleiben. und nicht an eine Schule im Umkreis versetzt zu werden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Lieben Gruß


Ich geheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2013 17:19:06

mal davon aus, dass du eine Planstelle hast an der Schule.
Und die müsste dir auch erhalten bleiben, wenn aus der HS eine IGS oder eine Oberschule würde, da ja in beiden neuen Formen ja auch immer noch HS Schüler sind. wenn eine Versetzung anstünde, da die Schule nach der Umwandlung weniger HS Lehrer bräuchte, müsste die Versetzung auch für dich entsprechend der Verordnungen des Landes laufen.


Ich denke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2013 17:25:47 geändert: 26.01.2013 17:28:49

dass dein Problem schon sehr speziell ist, und dass es kaum Leute hier gibt, die ähnliches schon erlebt haben.

Warum rufst du nicht mal beim Schulamt an und erkundigst dich, wie dort voraussichtlich verfahren wird? Dann hast du die Sicherheit, die du hier vor lauter "könnte, würde und vielleicht" kaum bekommen kannst, so sehr wir uns bemühen.

Da die Entscheidung über das Schicksal eurer Schule aber noch gar nicht gefällt wurde, könnte es sein, dass selbst dort noch keine eindeutige Antwort gegeben werden kann. Du hast eine Planstelle, das ist gut. Aber ob man dir schon mehr sagen kann, weiß ich nicht. Auch Niedersachsens Mühlen mahlen sehr langsam.


Viel Erfolg,
LG
klexel



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ranti Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2013 17:36:25

Erst einmal DANKE für eure Antworten. Ich wollte in der nächsten Woche beim Bezirkspersonalrat anrufen um mich dort zu erkundigen. Ich hatte gehofft, hier vorab schon eine Antwort zu erhalten aber ihr habt Recht, die Situation ist in der Tat sehr speziell... Trotzdem vielen Dank!


Was viele nicht wissen ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2013 19:55:09

Natürlich bleibt dir auf jeden Fall eine Stelle erhalten, wenn du in Elternzeit bist. Allerdings nicht unbedingt an deiner Schule. Grundsätzlich bist du nämlich - wenn du verbeamtet bist - auch während einer Beurlaubung versetzbar, d.h. du hast nie eine Garantie, an deiner Dienststelle zu bleiben.

In der Regel fängt man aber schon wieder an seiner alten Schule an. Als Mutter mit einem Kleinkind stehst du auch garantiert nicht ganz oben auf der Liste der versetzbaren Kollegen.

Dennoch ist eine Versetzung nie ganz ausgeschlossen. Je früher du deutlich machst, was für dich wichtig ist, umso besser. Der Bezirkspersonalrat ist da auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2013 20:01:13

In NRW gibt es die Regelung, wenn du
< als ein Jahr Elternzeit nimmst, hast du ein Anrecht darauf, an deine alte Schule zurück zu kommen.
> als ein Jahr Elternzeit hast du nur ein Anrecht auf eine wohnortnahe Schule.



in Niedersachsen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: childerich Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2013 17:09:02

... hat man keine Planstelle an einer Schule, sondern ist beim Land angestellt/verbeamtet. Damit besteht tatsächlich kein Anspruch auf eine Rückkehr an die alte Schule, zumal in Niedersachsen eine Schule bei der Umwandlung von HRS in IGS aus der Verantwortung eines Dezernats der Niedersächsischen Landesschulbehörde in die eines anderen übergeht.
Gemeinhin wird eine Versetzung aber nur in den wenigsten Fällen gegen den Willen einer Lehrkraft verfügt (der Schulbezirkspersonalrat in der NLSchB muss mitzeichnen!); da in Deinem Fall aber eine Versetzung sowieso passieren muss, kann das für die ehemalige HS zuständige Dezernat auch entscheiden, an eine andere Schule zu versetzen. Vor allem wenn Du "interessante" Fächer hast, die schwer nachzubesetzen sind, kann das bei den Dezernenten durchaus den Wunsch wecken, Dich im eigenen Dezernat zu halten.


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