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Forum: "Freistellung nach Abschlussprüfung Hauptschule"

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Freistellung nach Abschlussprüfung Hauptschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elch1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2013 08:21:18

Hallo zusammen,

wollte mal fragen....
Man kann ja die Schüler "nach Abschluss ihrer individuellen Prüfung" vom Unterricht freistellen - da wir in dieser Zeit eh noch ins Schullandheim gehen, dreht es sich lediglich um 5 Tage.
Arbeite an einer Körperbehindertenschule, da weiß leider keiner Bescheid, da wir nicht so oft Hauptschüler haben...

Meine Frage:
Kann ich die Schüler freistellen oder muss das der Schulleiter tun?

Vielen Dank für eine möglichst schnelle Antwort....


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.06.2013 09:40:09 geändert: 18.06.2013 09:44:16

Beurlaubungen, oder wie du es nennst Freistellungen, die direkt an Ferien anschließen (auch wenn danach Schluss ist) kann nur der Schulleiter genehmigen, wenn die Eltern einen begründeten Antrag gestellt haben.

Warum soll der Schüler freigestellt werden?

Beurlaubung von der Schule - § 4 Schulbesuchsverordnung:

(5) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen ist in den Fällen des Absatzes 2 sowie bis zu zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen in den Fällen des Absatzes 3 der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen der Schulleiter.“


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