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Forum: "Wie weit muss "mütterliche" Solidarität gehen?"

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@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 13:26:32

Du übersiehst bei deiner Argumentation so einiges, wie mir scheint.

1.) Über die Finanzierung deiner Rente diskutiere ich nicht weiter, aber Aussterben sollten die Deutschen nun auch nicht gerade, oder???
Und wenn sich neben einigen "hochrangigen" Akademikern auch noch die Lehrer dazu entschließen sollten, keine Kinder mehr zu bekommen, damit du keine Vertretungen für abwesende Mütter machen musst, passiert das auch nur um so schneller.

2.) Ich rede gar nicht von Kleinkindern und Müttern während der Elternzeit. Selbst wenn diese nämlich endet, endet das Problem mit kranken Kindern nämlich noch lange nicht, im Gegenteil. Viele Kinder, die während der ersten Jahre immer schön gesund waren, holen sich gerade im ersten Kindergartenjahr regelmäßig irgendwelche Infekte, weil sie einfach mit "neuen" Keimen konfrontiert werden, gegen die sie noch gar keine Abwehr aufbauen konnten. Bei einer Freundin von mir (keine Lehrerin) war es so, dass im ersten KiGa-Jahr ihr Sohn eine Woche im KiGa und eine Woche zu Hause war, weil er sich mit Scharlach, Läusen, Ringelröteln oder was auch immer angesteckt hatte.
Das hat dann nichts mehr damit zu tun, dass man ja die Elternzeit zu Hause verbringen könnte.

Oder meine eigene Kleine, die sich mit nicht einmal vier Jahren den Oberarm kompliziert gebrochen hat und eine gute Woche im Krankenhaus bleiben musste... und ich natürlich gleich mit.
Übrigens habe ich während der Krankenhaus-Phase keinen einzigen Tag in der Schule gefehlt. Passiert ist es Donnerstag Abend, freitags hatte ich zum Glück einen freien Tag. Am Wochenende ist dann meine Mutter die 270km zu uns mit der Bahn gefahren und hat mich dann tagsüber im Krankenhaus abgelöst. Ich bin morgens in die Schule gefahren und nachmittags zurück ins Krankenhaus, wo ich dann auch übernachtet habe... Ich kann dir sagen, nach der Woche war ich urlaubsreif.

3.) Dass ich die Praxis einiger Mütter nicht gut heiße, kann man meinen posts wohl selber auch schon entnehmen.

4.)
Warum muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu Lasten der Kollegien gehen?

Aus meiner Sicht eher:
Warum muss die Vereinbarkeit von Beruf und Kollegium zu Lasten der Familie gehen?

Weil einige Eltern es mit ihrem Glucken-Verhalten übertreiben und viele Kollegen das auf alle anderen Eltern projezieren ohne zu differenzieren.


@petty1412neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 13:47:13 geändert: 14.07.2013 13:54:44

Du wirst es kaum glauben, aber wir haben es auch geschaftt, zwei Kinder durch diese zeit zu bringen und zu arbeiten bzw. arbeitslos zu sein. Letzteres vor allem wegen der Kinder. Das eine vor 1992 geboren löste ben nur 1 Jahr als erziehungszeit aus, das zweite, später geborene hatte immerhin Anspruch auf 3 Jahre erziehungszeit. Wohlgemerkt als Rentenanwartschaft (Kindererziehungszeiten). Anstelle des Erziehungsgeldes gab es eben ALG im ersten Jahr und unter bestimmten Voraussetzungen ALHI ab dem zweiten Jahr.

Ich versteh ehrlich gesagt den einen oder die andere VertreterIn der Beamtenschaft nicht. Mehr als Alimentierung kann doch nun wirklich niemand verlangen. Dafür har der Beamtenstatus de facto auch Nachteile. Blöd bei Lehrern - egal ob Beamte oder Tarifbeschäftigte - ist, dass sie keinen Urlaub außerhalb der unterrichtsfreien Zeit nehmen können. Folglich bleibt nur unbezahlter Sonderurlaub oder das Fernbleiben vom Dienst. Nur Letzteres muss eben diziplinarrechtlich beantwortet werden.

Bezogen auf die Eingangsfrage: "Wie weit geht mütterliche Solitarität?" gibt es eine klare Antwort:

"Keinen Millimeter. Ich setze meine Arbeitskraft nicht für Andererleut-Blagen ein." Die erkrankung der Kinder und die betreuuung ist das private Problem derer Eltern, das diese bitte auch privat unter Zuhilfenahme eigener personeller und finanzieller Resourcen lösen müssen. Dafür gibt es u.a. Kindergeld. Hinzukommt dass die Gesellschaft sich fianziell an den durch die Erkrankung der Kinder entstehenden Betreuungskosten beteiligt. Diese sind Sonderausgaben und können steuermindernd geltend gemacht werden. Warum soll also die Allgemeinheit gleich mehrfach für den Kinderwunsch von Familien in haftung genommen werden?


Und, wie der mit dem "lupenreinen Demokraten" als Freund so schön sagte.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 14:50:35 geändert: 14.07.2013 14:59:59

"ich füge hinzu: "Warum soll also die Allgemeinheit gleich mehrfach für den Kinderwunsch von Familien in Haftung genommen werden?"

Genau diesen Satz unterschreibe ich besonders für unsere neben unserer Zivilgesellschaft herlaufenden, sie nicht akzeptierenden, aber fleißig von allen Steuerzahlern in Deutschland mit oder ohne Migrationshintergrund schmarotzenden "Familien", die es für selbstverständlich halten, ihre Familien - (nennt man das überhaupt noch -Planung?) permanent zu vergrößern und dafür kackendreist größere Wohnungen einzufordern , ohne daß der (zähneknirschend solidarische) Steuerzahler das will oder etwas davon hat? Wo bleibt die Solidarität der Nehmer?

Wir haben unsere Tochter übrigens auch groß bekommen durch Planung, Konsumverzicht - für Bafög hat es nicht gereicht -
Interessanterweise macht sie es jetzt genau so.

Mädels: Der Lehrerberuf ist ein echtes Privileg für seine weiblichen Vertreter. Und diese Privilegien noch schamlos zu überziehen durch entsprechendes Fernbleiben nenne ich "Sozialschmarotzerei".
Es gibt keinen dauerhaften Anspruch auf bezahltes Fernbleiben wegen Krankheit der Kinder. Wer sich selbstherrlich dieses Recht herausnimmt, handelt unsolidarisch gegenüber seinen Kollegen und erschleicht sich finanzielle Leistungen, die ihm nicht zustehen - ein nicht zu verniedlichender Straftatbestand.
Das ist übrigens auch ziemlich entlarvend, wenn von Denselben andererseits das Hohelied des Lehrerberufes als "Berufung" gesungen wird.


Meine Geschichte:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anne1320 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 04:07:15

2 Monate nach meinem Referendariat wurde mein erster Sohn schwerbehinder geboren - bis zur Geburt meines 2. Sohnes (knapp 2 Jahre) hatte ich einen Lehrauftrag. Da ich beides - häufige Krankheit des 1. Kindes und Job nicht unter einen Hut bringen konnte, bin ich dann zu Hause geblieben - insgesamt hatte ich 5 Kinder, von denen 4 sehr viel Steuern bezahlen.
Nach dem Tod meines ersten Sohnes vor 12 Jahren bin ich dann nach meiner Scheidung wieder in den Beruf eingestiegen - ich bekam auch sofort eine Stelle mit dem Hinweis: Verbeamtet werden Sie aber nicht mehr.
In drei Jahren gehe ich dann in Rente - allerdings muss ich mir zum Überleben noch einen Job suchen.
Ich bin nicht solidarisch!!!!


schweres Schicksal, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 08:27:26

Ein behindertes Kind ist schon eine schlimme Belastung - 5 Kinder sind
vermutlich das Ergebnis sorgfältiger Planung eines liebenden Paares
Eine Scheidung ist die Folge des Entschlusses, sich zu trennen. In der
Regel werden dabei die gemeinsam erworbenen Rentenanwartschaften
geteilt. Alles das sind Privatangelegenheiten. Die Solidargemeinschaft hilft,
indem sie fūr jedes Kind eine Rentenanwartschaft bereitstellt.
Wenn zum Zeitpunkt der Rente diese nicht ausreicht, dann ist das eben si.
Wer, bitte, soll denn die zum großen Teil privat verursachten Probleme
lösen?
Vollkasko kommt niemand durchs Leben.



Versorgungsausgleichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 09:03:39

War auch mein erster Gedanke, dass das kein primäres Problem der Soldargemeinschaft ist.

De facto lässt aber auch hier der Sozialstaat niemanden hängen, sollte die Rente nicht ausreichen, gibt es die Grundsicherung. Die Kindererziehungszeitenzeiten sind ebenfalls bei der Ermittlung der Rentenanwartschaft berücksichtigt.

Das behinderte Kind hat einen eigenen Anspruch auf Leistungen der Solidargemeinschaft. Diese tritt auch dann in Vorleistung, wenn der ebenfalls unterhaltspflichtige "Erzeuger" (biologischer Vater) nicht zahlt.

Sicherlich ist der geschilderte Fall ein "schweres Schicksal" und ich möchte auf gar keinen Fall tauschen. Aber die Entscheidung für fünf Kinder sowie wegen des behinderten Kindes auf eine Berufsausübung zeitweise zu verzichten und der Entschluss die ehe aufzulösen sind individuelle Entscheidungen. Diese gehören zu den allgemeinen Lebensrisiken und bedürfen daher auch der individuellen Vorsorge.

Anerkennen muss man jedoch, dass hier auf eine Vollzeitstelle zugunsten der Kinderbetreuung verzichtet worden ist und nicht die Solidarität der Kollegen ausgenutzt worden ist.


Ich habe neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 10:27:27

jetzt nicht mehr alle Beiträge nochmals gelesen, aber ich bin schon ein bisschen verwundert.
Natürlich sollte man als Eltern, die beide berufstätig sind einen Notfall-Plan haben bei der Erkrankung der eigenen Kindern und nicht immer alles auf die Kollegen abwälzen.
Andererseits ist Kinderkriegen und Erziehen auch nicht nur ein reines Privatvergnügen. Renten und Versicherungen bauen auf ein Solidarprinzip. Ursprünglich war gedacht, dass die Aufwendungen für Kinder steuerfrei sein sollten (was ja angeblich mit dem Kindergeld abgegolten wird).
Auch wenn manche es nicht wahrhaben wollen, fußen alle Regelungen nicht nur auf dem Solidaritätsprinzip, sondern auch auf einen Generationenvertrag.

Wir hatten bereits vor Jahren im Kollegium eine Diskussion, als es Boni vom Land für besonders angegierte Lehrer gab. wir waren der Meinung, dass es Kollegen gab und gibt, die ihren Unterricht gut machen und ihren dienstlichen Verpflichtungen nachkommen, aber sich darüber hinaus nicht schulisch engagieren können, da sie andere wichtige, nicht schulische, Aufgaben übernehmen: Erziehung von Kindern Pflege von Angehörigen, Tätigkeiten in Vereinen.




Generationenvertragneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 12:10:45

Den gibt es nicht. Das ist die Ausrede von Regierungen jetzt anfallende Haushaltsüberziehungen in die Zukunft zu verlagern. Wäre es den regierungen wirklich ernst mit der generationengerechtigkeit, dann würden sie Rückstellungen für die beamtenpensionen in die haushalte einstellen.

Was richtig ist, ist dass die momentanen Ausgaben der Rentenversicherung durch die aktuellen Einnahmen und den Bundeszuschuss gedeckt werden müssen. Die Schwankungsreserve lassen wir einmal außer acht.

Zum einen werden aus den Einzahlungen der gesetzlich Rentenversicherten mehr versicherungsfremde Leistungen bestritten als durch den Bundeszuschuss ausgeglichen werden. Dass die Mär vom Generationenvertrag "bullshit" ist konnte man an der Überführung des DDR-Rentenrechts in das Bundesrecht sehen. Die Zahlungen für die DDR-Rentner werden ebenfalls aus den laufenden Beitragszahlungen aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gedeckt.

Steigerungen bei den Rentenzahlungen müssen folglich auch nicht unbedingt durch eine größere zahl von Einzahlern bestritten werden. Solange die Rentenerhöhungen unterhalb des Produktionszuwachses liegen ist das Rentensystem in der bisherigen Umlagefinanzierung zahlungsfähig. Das Rentensystem ist also von der Wirtschaftsleistung sprich Wirtschaftswachstum abhängig und nicht von der Kopfzahl der Einzahler. Da unser Wirtschaftswachstum aber schon seit ewigen zeiten auf Exportüberschüsse und nicht auf die Binnennachfrage aufgebaut ist, ist der "Generationenvertrag" reine Augenwischerei.

Die problematig die außerhalb des Rentenversicherungssystems gelöst werden muss, ist das Fehlen von entsprechender Manpower beim Peronal (Kinder- und Altenpflege). Selbst bei einer höheren geburtenzahl in D würden sich aufgrund der Arbeitsbedingungen auch nicht mehr fürdieses berufsfeld begeistern lassen. Dafür sind die Entlohnungsbedingungen zu schlecht. Um den Pflegenotstand zu behen bedarf es entweder eines höheren Lohnanreizes oder aber der Zuwanderung niedrigqualifizierter Arbeitskräfte aus den Rändern der EU. Aus dem Zuwachs beim wirtschaftswachstum können dann die Pflegeleistungen bezahlt werden. Durch die Abgaben und Steuern die durch diese zusätzlichen Arbeitsplätze anfallen können zukünftige Rentenzahlungen gewährleistet werden.

Die derzeitige Rentenmisere ist doch Folge zunehmender Automatisierung und nicht Folge der nicht geborenen Beitragszahler. Diese zahlen nicht nur nicht ein, nein sie haben zukünftig auch keine Ansprüche, Somit sind sie aufkommensneutral. Was wir zur Zeit als Problem haben, ist doch, dass immer weniger Arbeitnehmer bei sinkenden reallöhnen Rentenanwartschaften aus zeiten der Vollbeschäftigung (heutige Rentner) finanzieren müssen. Eine größere Anzahl arbeitsloser Erwachsener entlastet ja nicht die zukünftige Rentenkasse, da sie jetzt nichts einzahlen aber zukünftig finanziert werden müssen, ohne eigenständige Beitragsansprüche.

Das ganze ist also kein Generationenvertrag sondern eine Generationenverarschung.


Widerspruchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 12:18:08

Wir waren der Meinung, dass es Kollegen gab und gibt, die ihren Unterricht gut machen und ihren dienstlichen Verpflichtungen nachkommen, aber sich darüber hinaus nicht schulisch engagieren können, da sie andere wichtige, nicht schulische, Aufgaben übernehmen: Erziehung von Kindern Pflege von Angehörigen, Tätigkeiten in Vereinen.

Das gibt es außerhalb von Schule auch, also kein Spezifikum.

Erziehung von Kindern und die Pflege naher Angehöriger werden vom Gesetzgeber als rentenförderliche Zeiten anerkannt. Wozu also noch eine Berücksichtigung bei den Gehaltszahlungen? Hinzukommt dass die außergewöhnlichen belastungen steuermildernd berücksichtigt werden.

Für die Tätigkeit als übungsleiter gibt es Übungsleiterpauschalen und Freibeträge, mithilfe derer die Steuerlast gesenkt werden kann. Es bedarf also keiner zusätzlichen Boni, um solche Tätigkeiten zu honorieren.


Korrektur missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sula Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 12:27:47

Zumindest in S-H werden Erziehungszeiten beamteter Lehrerinnen
nicht auf die Pension angerechnet, wenn die Kinder vor 1992 geboren worden sind. Das trifft nur auf die reguläre Elternzeit von damals 10 Monaten zu.


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