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Forum: "Wie weit muss "mütterliche" Solidarität gehen?"

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TV-Lneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 12:59:20

Ich habe doch nicht umsonst von Sozialversicherungspflichtigen geschrieben.

Also irgendwelche nachteile müssen Beamte auch 'mal haben. Erziehungzeit können sie ja ebenfalls nehmen.

Der Stichtag 1992 gilt dabei für Tarifbeschäftigte wie Beamte. Für Kinder gibt es aber auch Zuschläge für Beamte bzw. die berücksichtigung beim Ortszuschlag.


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von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 15:05:09

Zunächst einmal habe ich mich auf Lehrer bezogen, da in den Beiträgen von Lehrern die Rede war und nicht, weil es dieses Phänomen bei anderen Berufen nicht gäbe!

Es wäre genau zu betrachten, welche Zeiten als Erziehungszeiten/Pflegezeiten anerkannt werden und welchen geldwerten Vorteil in der Rente die entsprechenden Personen davon haben.
Und wenn ich neben meinem Hauptberuf noch arbeiten gehe, erhalte ich Geld. Die Pflege eines nahen Angehörigen neben einem Hauptberuf wird weder finanziell noch als Rentenpunkte berücksichtigt!
Die Betätigung in Vereinen wird eben nicht immer durch ein Honorar entlohnt, das als Übungsleiter-Freibetrag geltend gemacht werden kann, sondern ist in vielen Fällen tatsächlich unentgeltlich!
Außerdem sollte man auch mal darüber diskutieren, dass und warum Erziehungszeiten/Pflegezeiten immer noch einen Karriereknick für Frauen bedeuten.

Und die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten der Kindererziehung bzw Pflege naher Angehöriger ist auch nicht das Gelbe vom Ei.

Es geht mir hier nicht darum, das Verhalten der Kollegin aus dem Eingangsbeitrag in irgendeiner Form schön zu reden. Es ist eindeutig nicht o.k..
Wenn wir aber möglichst alle Arbeitskräfte auf dem Markt brauchen/brauchen wollen, dann müssen wir als Gesellschaft auch etwas dafür tun!




@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 15:54:48 geändert: 27.07.2013 16:49:22

Aber die Entscheidung die Altvorderen selbst zu pflegen oder Kinder zu haben und groß zu ziehen, sind individuelle Entscheidungen. Diese Kosten bzw. den Verdienstausfall der Allgemeinheit aufzubürden, ist aus meiner Sicht der verkehrte Weg.

Dem Pflegeaufwand steht ein Legat entgegen. Beides haben zu wollen ist dann des Guten zu viel. Entweder ich nutze das Vermögen der Altvorderen um diese zu pflegen oder pflegen zu lassen. Oder ich nehme den späteren Vermögenszuwachs als Entgelt für die Pflege und versichere die Lücke in der Rentenbiographie nach.

Dasselbe gilt für die Berufsunterbrechung wegen Kindererziehung - aus meiner Sicht ist es Aufgabe des Lebenspartners für diesen Zeitraum für eine Nachversicherung zu sorgen, um die Auswirkungen auf die rentenbiographie abzumildern.

Prinzipiell läuft das Ganze aber auf einen Wegfall des Ehegattensplittings zugunsten eines Familiensplittings hinaus. Es darf nicht entscheidend sein, ob man verheiratet/verpartnert ist oder nicht, vielmehr muss beim Familiensplitting berücksichtigt werden, wie viele Personen von dem zu versteuernden Einkommen abhängen. dann hätten DINKS andere Steuersätze als Patchworkfamilien mit einer Vielzahl von Unterhaltsverpflichtungen.

Sonderstellung von Beamten; diese hat ja zur Folge, dass anders als bei Sozialversicherungspflichtigbeschäftigten die länge der Dienstzeit nicht ausschlaggebend für die Höhe der Ruhestandsbezüge ist. Ergo gibt es die Möglichkeit sich beurlauben zu lassen. Das hat zwar Auswirkungen auf das aktuelle Einkommen, nicht aber auf die Ruhestandsbezüge. Von der seite aus sind Beamte ungleich besser gestellt als tarifbeschäftigte, also kein Mitleid meinerseits. - Und Solidarität eher nicht.


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von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 19:32:56

In einem Punkt stimme ich dir ganz klar zu: wir brauchen keine Steuererleichterungen für Verheiratete/Verpartnerte, sondern wir brauchen Steuererleichterungen für die, die Kinder erziehen (wobei man dann sicher auch über Witwenrenten/Witwerrenten diskutieren müsste).
In den anderen Punkten kann ich dir so nicht zustimmen, denn wer bitte schön erwirtschaftet das Geld, das als Rente rausgeht?


wer erwirtschaftet wasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2013 20:17:38

Das ist im Prinzip uninteressant, es kommt darauf an, wie man es versteuert bzw. sozialversicherungspflichtig macht.

Es ist doch egal ob Heinz Müller als Maschinenbediener 2300 EUR verdient und darauf seine Abgaben entrichtet oder ein Automat eine Menge x produziert, die einen Verkaufserlös von 2300 EUR generiert.

Die Witwen-/Witwerrente hat sich doch erledigt durch die Rentenreformen der letzten Jahrzehnte. ehepaare müssen festlegen, welche rentenansprüche nach dem Tod eines partners weitergeführt werden sollen. Die Zeiten in denen der Witwer seine volle Rente und 60% der Witwenrente bekam sind doch tempi passati. In meinem Beispielsfall würde die rente der Verstorbenen wegfallen. im umgekehrten Fall (die Frau überlebt wie meist den Mann) verliert die Witwe ihren eigenen rentenanspruch und erhält dafür die rente ihres verstorbenen Mannes weiter, wenn das zuvor so festgelegt worden war.

Die zur Zeit noch für viele Altfälle geltende Rentenregelung, der Überlebende bekommt seine eigene Altersrente und 60% der Rente des verstorbenen Ehepartners, ist ein Auslaufmodell. Ehepaare müssen stärker die Steuerklassenverteilung 4/4 statt 3/5 wählen. Der besserverdienende Ehepartner darf dabei nicht mehr als 150% des weniger Verdienenden erhalten. Oder umgekehrt der Geringverdiener darf nicht weniger als 66% des Besserverdienenden bekommen, dann funktioniert die steuerklasse 4/4. Diese Verteilung hat ebenfalls Auswirkungen auf die nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlungen.


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