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Forum: "Nicht versetzt in Klasse 4 BW"

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Nicht versetzt in Klasse 4 BWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2013 15:00:15

Hallo,

ich hab mal ne rechtliche Frage (Baden-Württemberg).

Wann müssen Schüler, die für Kl. 5 (z. Bsp. Realschule) angemeldet sind, das Versetzungszeugnis aus Klasse 4 an der weiterführenden Schule vorlegen?

Schüler Klasse 4 stand zum Halbjahr Deutsch 4 minus, Mathe 5. GS-Empfehlung für die Werkrealschule (= Hauptschule). (Förderschule wäre noch besser gewesen, aber das ist ein anderes Thema...)

Im März meldeten die Eltern das Kind auf der Realschule an.

Im Mai war abzusehen, dass aus der 4minus in Deutsch eine 5 werden könnte. Daraufhin wurden die Eltern über die drohende Nichtversetzung benachrichtigt und gebeten, Kontakt zur Schula aufzunehmen. Haben sie aber nicht gemacht.

Nun ist es passiert - das Kind hat es nicht geschafft und bleibt sitzen.

Rein theoretisch ist das Kind ja für Klasse 5 angemeldet. Wie erfährt die RS von der Nichtversetzung? Muss das Zeugnis vorgelegt werden? Müssen die Eltern das Kind abmelden? Oder wie läuft das?


Viele Grüße
tanteerna


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von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2013 17:01:09

Also, heute war der Vater da.

Er meinte, er wäre nicht einverstanden mit der Nichtversetzung. Ich habe versucht ihm zu erklären, dass es hier nicht um sein Einverständnis geht. Aber ich glaube, er hat es nicht verstanden. Er sagt, sein Sohn geht im nächsten Jahr auf die Realschule. Punkt.

Wir werden jetzt die RS verständigen, dass der Schüler nicht versetzt wurde. Bin mal gespannt, wie es weitergeht. So wie es im Moment aussieht, wird das arme Kind am ersten Schultag in der RS auftauchen und alle durcheinander bringen.

Also manche denken echt, wenn sie den Kopf in den Sand stecken, ist das Problem verschwunden. Der arme Junge.

Viele Grüße
tanteerna



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von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2013 19:44:36

Ich weiß nicht wie es in BW ist, aber bei uns in NRW geht den Eltern ein Schreiben zu, indem die Nichtversetzung dargelegt wird. Dazu wird das Zeugnis gelegt und eine Rechtsbelehrung (Widerspruch innerhalb 4 Wochen schriftlich, ...).
Das ist dann ein Fakt.
Unsere Realschule will auch das Versetzungszeugnis sehen. Der Schüler würde dann wieder weggeschickt und es würde Kontakt mit der betreffenden Grundschule und auch dem Schulamt aufgenommen.


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von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.07.2013 10:52:29

für die Schüler, die bei uns angemeldet sind die schülerakten aus der GS an. Die Akte des betreffenden Schülers würde dann fehlen (in der Regel mit Kommentar der Schule). Da wir außerdem in der Regel bereits vorher Kontakt mit den abgebenden Schulen haben sollten wir es wissen und auch über die Schulbuchausleihe erahlten wir Infos (soweit der schüler dort angemeldet ist), da er nämlich bei Nichtversetzung nicht in unsere Listen aufgenommen werden kann.
Grundsätzlich müssen aber die Eltern die RS benachrichtigen, da sie ihre Kinder ja auch angemeldet haben. Aber das geschieht ja oft auch in anderen Fällen nicht.


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