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Forum: "rechtliches beim Sportunterricht"

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rechtliches beim Sportunterrichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mel24 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.10.2004 13:36:45

Hallo Zusammen!

Hab mal ne Frage. Wie ist das eigentich beim Sportunterricht wenn wirklich jemandem was passiert? Eigentlich darf ich meine Aufsichtspflicht den anderen Kindern gegenüber ja nicht verletzen, andererseits müßte ich aber einen Arzt verständigen...
Weiss jemand wie man rechtlich vorgehen müßte?

Freu mich über Eure Antworten.

Liebe Grüße Mel


Rein rechtlich gesehen....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.10.2004 14:29:53

.... mag vielleicht was dran sein, das während du eine mögliche Erstversorgung machst, trotzdem der Aufsichtspflicht für den Rest der Gruppe nachkommen musst. Also in meinen 5 Jahren ist bisher erst einmal was schlimmeres passiert. Für solche Fälle haben wir eine Telefon in der Sporthalle, mit dem wir im Büro oder im Lehrerzimmer anrufen können, um eine "Taskforce" zur Hilfe zu rufen. Ansonsten schickst du einen Schüler dorthin, der im Büro bescheid gibt.

Aber wir das jetzt konkret aussieht weiß ich auch nicht. Irgendwo hier auf 4teachers.de ist auch ein Link zu einer Datenbank mit Präzedenzurteilen zur Aufsichtspflicht. Musst du mal suchen

ruedi


notruf 19222 schulleiter verständigen undneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.10.2004 14:31:28

wenns geht auch die eltern.
ich hatte zur sicherheit immer das mobiltelefon am gürtel.


Ich hatte zuletztneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.10.2004 17:39:01

einen Unfall im Chemieunterricht. Die Schüler sollten aus Wattekugeln mit Klebstoff verschiedene Atomlagen herstellen. Eine Schülerin hatte dabei eine verschlossene Flasche erwischt, aber dies nicht erkannt, und drückte so fest, dass die Flasche platzte und ihr der Klebstoff ins Auge spritzte.
Die Klasse blieb allein im Fachraum ( Schränke und Sammlung habe ich verschlossen) und ich brachte die Schülerin ins Sekretariat und informierte die Mutter, die dann mit ihrer Tochter zum Augenarzt fuhr. Gott sei Dank ist nichts schlimmeres passiert, aber ich fühlte mich recht hilflos, da ich nicht wusste, ob ich irgendwie behandeln konnte und sollte (soll man nicht in diesem Fall).
Im Notfall würde ich ansonsten immer erst den Verletzten versorgen und gleichzeitig durch Schüler Hilfe holen lassen. Wenn keine Lebensgefahr besteht, gilt bei uns außerdem, erst die Eltern informieren!
Was mich in RLP und Hessen ärgert ist das Notrufsystem. In NRW ruft man nur 112 und von dort werden alle Dienste koordiniert. Außerdem ist die Nr. sehr einfach zu merken und schnell zu wählen.
silberfleck


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