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Forum: "Wiedereingliederung - Zusatztermine"

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Wiedereingliederung - Zusatztermineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aenne Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2013 09:34:27

Hallo zusammen,

nachdem ich fast drei Monate krankheitsbedingt gefehlt habe, befinde ich mich im Moment in der Wiedereingliederung. Für die ersten vier Wochen habe ich 8 Stunden Unterricht, danach werden's dann mehr. Unsicher bin ich mir jetzt wegen der Zusatztermine - wisst Ihr vielleicht, wie das gehandhabt wird? Konferenzen, Elternabend etc. kämen ja zu den 8 Stunden dazu. Nehme ich da teil, darf ich es gar nicht oder entscheide ich das selbst?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
Aenne


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von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2013 10:03:57

einer wiedereingliederung zählst du weiterhin als dienstunfähig, dass heißt die schulleitung muss dich fragen, ob du in der lage bist, zu einer konferenz oder ähnlichem zu kommen.
es liegt also in deiner entscheidung.
kann man auch nachlesen im wiedereingliederungsgesetz, oder einfach mal googlen... so hab ichs auch gemacht

skole


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von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2013 18:04:13

deine Entscheidung, ob du solche Termine wahr nimmst. Sprich dich am besten mit dem betreffenden Arzt ab, der dich krankgeschrieben hat. Es kann dich jedenfalls kein Mensch (und auch keine Schulbehörde) zwingen, mehr als das vereinbarte Pensum zu arbeiten, denn du bist - wie schon gesagt wurde - offiziell immer noch arbeitsunfähig.


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von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2013 20:56:35

hier gibt es je nach Bundesland Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten!
In Bayern droht z.B. die teilweise Dienstunfähigkeit mit entsprechender Kürzung von Gehalt und Pension!
rfalio


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