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Forum: "Rechtliche Grundlage für das Zurückziehen einer Stegreifaufgabe Gym Bay"

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Rechtliche Grundlage für das Zurückziehen einer Stegreifaufgabe Gym Bayneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: claudia0085 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2014 14:47:11

Liebe Forenmitlieder,
ich befinde mich im 1. Abschnitt des Einsatzjahres an einem Gymnasium in Bayern. Leider habe ich anscheinend einen kolossalen Fehler begangen und in zwei 7. Klassen die selbe Ex geschrieben - aber mit einer Pause dazwischen.
Jetzt muss ich aber dazu sagen, dass es mir im Nachhinein auch unerklärlich ist wie ich auf die Idee gekommen bin, aber es war erst die 2. Woche dort und hatte bereits in der 1. Woche diese 7. Klassen 3mal in Vertretung... das heißt, in meinem Kopf habe ich die Stunden wohl falsch abgespeichert und gedacht ich hätte diese klassen in der 3./4. und nicht in der 1./2. Stunde. Am Tag der Ex war ich dann auch noch richtig krank und habe mich nur wegen der Ex in die Schule geschleppt. Und dann fand zu allem Überfluss noch verkürzter Unterricht statt und ich war etwas verwirrt mit den Stundenzeiten - so habe ich die Klasse der 2. Stunde 5min später rausgelassen und die Klasse der 3. Stunde hat mich schon 5min vor Unterrichtsbeginn am Zimmer erwartet - summa summarum hatten die Schüeler also bestenfalls 5min um sich auszutauschen. (Dass das auch schon nicht sein sollte, ist mir bewusst). Zudem kommt, dass die Klasse der 2. Stunde meine Ex-Ankündigung nicht ernst genommen hat, die Klasse der 3. Stunde mich schon am Vortag deswegen gelöchert hat. Meiner Meinung nach war die Klasse der 3. Stunde einfach besser vorbereitet.
So. Nichts desto Trotz, ärgere ich mich jetzt über den ganzen Ärger den ich habe, denn mein Betreuer - dem ich die Ex selbstverständlich vorher geschickt hatte und der über meine Pläne informiert war - meint nun, dass das einen ganzen rechtlichen Rattenschwanz hinter sich herziehen wird und dass die Ex unbedingt zurückgezogen werden muss.
... Um die rechtlichen Sachen, soll ich mich übrigens selbst kümmern, was ich auch versuch habe - ich finde aber weder in der GSO noch in der BayEUG einen Hinweis darauf, dass die Ex aus rechtlichen Gründen zurückgezogen werden muss.
Kann mir jemand weiter helfen und verraten, wo ich noch etwas zu dem Thema finden kann?

Claudia

Mein Betreuer hat sich heute nach über 3 Wochen zum ersten Mal bei mir blicken lassen, nachdem er schon mehrmals Termine mit mir hat platzen lassen.


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