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Forum: "ein paar fragen bzgl. ovp-b"

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noch 'ne ergänzung zu punkt 5neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rdaneel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.10.2004 10:58:36

die verkürzung auf 1,5 jahre ist nur möglich, wenn man bereits einen nachweis über studien- und prüfungsleistungen in erziehungswissenschaften und didaktik erbringen kann.

gruß
r.daneel


noch 'ne Ergänzung zu Punkt 5neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dini Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2004 11:47:55

in NRW kann man die berufsbegleitende Ausbildung nach OVP-B auch dann verkürzen, wenn man an der sog. Basisqualifizierung für Seiteneinsteiger teilgenommen hat. Diese lief über 1 Jahr - danach bekamen wir die Unterrichtserlaubnis für das studierte Fach - Bezahlung nach wie vor an der RS BATIVa und an der HS BATIVb - keine Chanche auf Verbeamtung - Unterricht in mindestens einem weiteren Fach fachfremd. Mit diesem ersten Jahr und den 1,5 Jahren OVP-B bleiben immer noch 2,5 Jahre "Referendariat" - also ein halbes Jahr mehr als beim normalen Weg.
Verbeamtet werden können wohl nur die Kollegen, die ein Mangelfach unterrichten, die angehobene Altersgrenze (hier: 45 J.) noch nicht überschritten haben - und nicht wie ich einen unbefristeten Angestelltenvertrag haben.

Viele Grüße Dini


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