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Forum: "Planstelle im Listenverfahren angenommen - kann ich da noch raus? "

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Planstelle im Listenverfahren angenommen - kann ich da noch raus? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erdnussflippie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2014 10:27:05

Hallo zusammen,

ich bin momentan in einer Zwickmühle (die ich mir selbst eingebrockt habe...)
Ich habe im Okt. 2013 mein Ref beendet (NRW) und seitdem habe ich an einem Gymnasium in meinem Heimatort (wo ich auch auf lange Sicht bleiben möchte, ein Umzug kommt nicht mehr in Frage) eine Vetretungsstelle an einem Gymnasium.
Ich fühle mich da sehr wohl, und wenn es irgendwie möglich wäre, würde ich dort gerne bleiben und die SL möchte mich auch gerne behalten. Eine konkrete Aussicht auf eine Planstelle für meine Fächer (Englisch /Spanisch) gibt es allerdings nicht.

Jetzt habe ich per Listenverfahren eine Stelle an einer Gesamtschule (was ich eigentlicht nicht unbedingt wollte) bekommen (ca. 45 Minuten Fahrzeit), die ich auch angenommen habe. Die Annahmefrist war sehr kurz und ich hatte keine Möglichkeit, mit der Schule Kontakt aufzunehmen, wegen der Ferien.
Aber in der momentanen Einstellungssituation, die absolut bescheiden ist, habe ich die Annahme als sicherere Variante gesehen (Verbeamtung anstreben, Familienplanung etc.), da ich auch gerne endlich eine langfristige Planungssicherheit haben möchte.
Und ehrlich gesagt habe ich mich auch etwas unter Druck gesehen, da nicht klar ist, ob überhaupt Stellen veröffentlicht werden, die für mich in Frage kommen.
Also habe ich mir gedacht: Besser das als nichts.

Jetzt, nach einem Gespräch mit der SL, kommen mir aber Zweifel, ob die Annahme die richtige Entscheidung war. Im Hinterkopf nagt Frage, was wäre, wenn nicht doch im schulscharfen Verfahren Stellen dabei sind, die näher am Wohnort sind, aus irgendeinem Grund attraktiver sind, oder wenn nicht doch meine aktuelle Schule überraschend eine Planstelle für mich kriegt, die ich haben könnte?
Dazu muss ich sagen, dass meine bevorzugte Schulform immer das Gymnasium war. Ich gebe der Gesamtschule natürlich gerne eine Chance, weiß aber auch um die Unterschiede, sowohl aus Erfahrung in Praktika als auch von einer Freundin, die vor einem Jahr in genau der gleichen Situation war und an der Gesamtschule ist.


Meine Frage:
Wenn jetzt im schulscharfen Bewerbungsverfahren Stellen rauskommen, die näher an meiner Heimat gelegen sind für mich auch in anderer Hinsicht attraktiv sind, habe ich irgendwie die Möglichkeit, aus der anderen Stelle noch rauszukommen?
Ich kann mich ja auch erst nach 5 Jahren versetzen lassen, oder ist das nicht mehr so?

Wie seht ihr das, kennt sich da jemand aus?
Ich bin dankbar für jede Meinung und jeden Denkanstoß!
Vielen Dank und lieben Gruß


Hallo!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2014 13:56:09

Ich bin zwar aus Bayern und kann dir darum über die Rechtslage in NRW keine
Auskunft geben, aber vielleicht Denkanstöße.
1) Genau Infos darüber was geht oder nicht würde ich persönlich im KM -
Schulamt oder wer das in NRW auch macht - erfragen! Nur da kriegst du doch
verlässliche Antworten auf deine rechtlichen Fragen.
2) Dein Dilemma kann ich schon nachvollziehen. Deine gewünschte Schulform
und Schule mit Wohlfühlfaktor (im Moment! Das kann an der gleichen Schule
in 2 Jahren ganz anders aussehen!), wohnortnah, aber ohne klare
Zukunftsperspektive
versus
Beamtenstatus - also Sicherheit - in weniger geliebter Schulform plus
längere Fahrzeit andererseits.
Ich denke, da musst du für dich selbst entscheiden, was für dich schwerer
wiegt. (Pro-Contra-Liste?, Gespräche mit deiner Familie!)
3) Sicherheit ist gut, aber es gibt Lehrer, die würden nach 15 Jahren gerne
was anderes machen - und kommen dann aus dem Beamtenstatus nicht mehr
raus ohne gewaltig (finanzielle) Federn zu lassen. Aber: gerade mit Blick auf
die Familienplanung - wo bekommst du heute noch so verlässliche
Sicherheit?? (Risikoabwägung!)
4) Was heute deine Traumschule ist, kann in einiger Zeit eine Albtraumschule
sein (z.B. durch einen neuen Chef, neue Kollegen, neue Schüler oder (in
Bayern gerne gemacht:) spontane Schulreform ;) )
5) Zeit bis zu einer Versetzung geht vorbei. (nicht ganz einfach, ist mir schon
klar...)
...
Jetzt ist das Chaos noch größer, oder? Sorry

Liebe Grüße aus dem heißen Süden
tandil
6)


@erdnussflippieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2014 14:39:42

Die Frage ist ganz einfach, hast Du der Gesa schon zu gesagt? wenn ja, dann bist due die nächsten 5 Jahre gebunden. du solltes so nach zwei jahren anfangen Versetzungsanträge zu stellen. Zweimal darf die SL ablehnen, beim dritten Antrag muss sie dich hier in NRW ziehen lassen. Näheres kannst Du beim für dich zuständigen personalrat bei der Bez.-Reg. erfahren.

Hier in NRW wird - vorausgesetzt dass das G8 Bestand hat - sich die Einstellungspraxis für die Gymnasien nicht wesentlich ändern. z.Z. haben die Gymnasien einen Personalüberhang und das Durchschnittsalter der Kollegien ist relativ niedrig. Auf der anderen Seite ist der Bedarf an Gesamtschullehrkräften mit Lehrbefähigung Gymnasien und Gesamtschule (Sek I+II) gestiegen, da die neuen Gesas und Sekundarschulen entsprechende Planstellen (A13 und höher) haben.

So lange Du dich in einer zeitlich befristeten Vertretungsstelle befindest, kannst Du dich auf schulscharfe Stellen bewerben. Aus einer Planstelle, die auch noch unbefristet ist, heraus kannst Du ohnehin nur im Versetungsverfahren (OLIVER) an eine andere, offene Stelle an einer Wunschschule wechseln. Du bist ja auch bei einer schulscharfen Ausschreibung nach der Übernahme nur an dieser Schule eingesetzt, dein Arbeitgeber ist das Land NRW vertreten durch die zuständige Bez.-Reg. (bei dir vermutlich Kölle). Und in NRW ist schon der Wechsel von einem Regierungspräsidium ins andere nicht ganz ohne.

Denk dran, die Blinde im Bett ist besser als die Taube auf dem Dach - oder wie der Aphorismus auch heißen mag


mit deiner Situationneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2014 21:29:39

bist du sicher nicht allein, denn das Stellenvergabesystem der Länder ist nach wie vor eine der größten , denen man sich im Lehrerleben zu stellen hat.

Ob du da irgendwie wieder rauskommst, kann dir hier rechtsverbindlich sicher keiner sagen. Allgemein gilt: Wenn du bereits etwas unterschrieben hast bzw. definitiv an der GS zugesagt hast, musst du dich auch daran halten ("pacta sunt servanda").

Freu dich doch erst einmal über das Erreichen des sicheren Hafens - eine Planstelle zu haben ist schon mal ein großer Pluspunkt, wenn man Familie gründen will. Vielleicht gefällt dir die neue Schule ja auch so gut, dass du dort bleiben willst? Ein paar Jahre sind jedenfalls nicht die Welt, und wenn du wirklich dort wieder weg willst, findet sich auch ein Weg.


Danke neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erdnussflippie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.04.2014 15:18:01

...für eure Beiträge. :)

Es ist ja nicht so, dass ich jetzt wahnsinnig unglücklich bin, ich freue mich schon über die Planstelle, die in NRW mit meiner Kombi leider momentan nicht selbstverständlich ist. Von daher bin ich wirklich froh, diesen Schritt "geschafft" zu haben. Darauf habe ich ja schließlich das ganze Jahr gehofft.

Nachdem ich die Entscheidung überschlafen habe und auch nochmal mit Freunden / Familie etc. besprochen habe, denke ich auch, dass es die richtige und sichere Entscheidung war.

Die neue Schule befindet sich im Aufbau (Gründung erst letztes Jahr!) und es wird bestimmt auch spannend, in diesem Prozess dabei zu sein und ihn auch aktiv mitgestalten zu können.

Man weiß ja wirklich auch nie, was noch kommt, aber das weiß ich eben an der jetzigen Schule auch nicht. Von daher ist jetzt die sichere Variante die richtige für mich und vielleicht entpuppt sich die neue Schule ja auch als meine Traumschule, wer weiß das schon! :)

Und von Bekannten weiß ich, dass der Versetzungsprozess zwar mühsam, aber möglich ist, wenn es denn wirklich nötig sein sollte...

Einen schönen Sonntag noch!


Rheinische Grundgesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.04.2014 17:02:24

Du weißt doch, es kommt, wie es kommt - aber es ist noch immer gut gegangen


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