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Forum: "Beihilfe zu Wahlleistungen im Krankenhaus"

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Beihilfe zu Wahlleistungen im Krankenhausneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feisha Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2014 12:16:08

Hallo zusammen :)

ich bin Referendarin in BaWü und habe eine Frage bzgl. der Beihilfe zu Wahlleistungen im Krankenhaus.

Eigentlich heißt es ja im Schreiben des Landesamts für Besoldung und Versorgung, dass wenn man sich gegen die Zahlung von 22€ mtl. und damit gegen die Behilfe entscheidet, diese Entscheidung nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Nun habe ich gehört, dass man nach dem Referendariat nochmals endgültig gefragt wird, was wohl damit zusammenhänge, dass man zu den Sommerferien entlassen und nach den Sommerferien wieder eingestellt wird.

Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Herzliche Grüße
Feisha


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von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.06.2014 21:03:22

welche Wahlleistungen geht es denn da? Bisher habe ich noch nie gehört, dass man in die Beihilfe etwas einzahlen muss.
Aber nur allgemein zu den Wahlleistungen: Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass Chefarztbehandlung oft nicht unbedingt vorteilhaft ist. Lieber operiert mich der, der die OP am häufigsten macht, als der Chef, der das ewig nicht mehr gemacht hat. Und ein Arzt, der ohnehin Dienst hat in der Nacht ist besser gelaunt, als ein aus dem Schlaf gerissener Chefarzt.


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von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.06.2014 22:17:19

in RLP gibt es diese Zuzahlung auch, sie ist sogar noch teurer (26€).

Man legt sich erst einmal fest. Soweit ich weiß, kann man bei jedem Statuswechsel (Lebenszeit-Verbeamtung/Beförderung...) nochmals neu entscheiden. Kündigen kann man auch, aber dann nicht wieder zurück.

Wahlleistungen sind alles, was über die Grundversorgung der gesetzlichen Kassen hinausgeht: Oberarztbehandlung (sehr zu empfehlen), Chafarztbehandlung (nicht unbedingt zu empfehlen), aber auch Zweibett- oder Einzelzimmer gehören dazu.


Link für BaWüneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.06.2014 22:42:14 geändert: 27.06.2014 23:40:46

http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/heilfuersorge/wahlleistungenimkrankenhaus

Wichtig:Der letzte Absatz:

Die Erklärung, eine Heilfürsorgeleistung zu Wahlleistungen weiterhin beanspruchen zu wollen, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen werden. Allerdings besteht danach - außer im Fall einer Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses - keine Möglichkeit mehr, diesen Anspruch zu Wahlleistungen wiederzuerlangen. Auch der Eintritt in den Ruhestand begründet keine neue Wahlmöglichkeit.

Die Erklärung, keine Erstattung zu Wahlleistungen beanspruchen zu wollen, kann nicht wirksam widerrufen werden; es besteht keine Möglichkeit mehr, diesen Anspruch zu Wahlleistungen wiederzuerlangen.


Wie die Situation bei euch für Refs ist,weiß ich nicht, aber ein Anruf dort genügt.

Ich würde diese Wahlleistungen auf jeden Fall wählen!

Was den Chefarzt betrifft,kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Muss nicht unbedingt sein. Aber 2-Bettzimmer, oder sogar Einzelzimmer, das ist schon Gold wert, wenn es dir dreckig geht.
Ich hatte mal das Pech, nach einer OP in einem 4-Bett-Zimmer zu landen, weil kein anderes Zimmer frei war.Neben mir lag eine Türkin, die ständig von ihrem gesamten Clan besucht wurde. Das war die Hölle. Gott sei Dank konnte ich nach 2 Tagen wechseln.


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