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Forum: "Bayram"

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Bayramneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tom2009 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2014 12:58:48

Hallo,
mich würde mal interessieren wie ihr das regelt: 3 muslimische Schülerinnen kamen heute zu mir und sagten das sie am Montag, den 28.07. nicht zur Schule kommen werden, weil sie an dem Tag ihr Fest "Bayram" haben. Kurz darauf habe ich mich im Lehrerzimmer mit Kollegen darüber ausgetauscht. Die Kollegen meinten ich solle am Montag damit zur SL gehen, die heute nicht in der Schule war. Wie macht ihr das? Verbietet ihr den muslimischen SuS an dem Tag zuhause zu bleiben?
Schöne,sonnige Grüße!


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2014 14:27:34

soviel ich weiß, muss hier in Ö den Schülern die Teilnahme an religiösen Übungen oder Veranstaltungen ihrer
Religionsgemeinschaft ermöglicht werden, deshalb ist ihnen die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht zu erteilen.

wie das bei euch in D ist, weiß ich nicht.


in Bayern schulfreineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaddikeks Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2014 14:27:55 geändert: 18.07.2014 16:57:57

Hallo,
ist das nicht im Feiertagsgesetz geregelt? Guck doch auch mal auf der Seite deines Kultusministeriums. Bei uns können muslimische Schüler am 28.07. und 29.07.2014 zu Hause bleiben. Das Zeugnis wird allerdings nicht vorher herausgegeben. Dafür müssten die Schüler dann doch kommen oder es in den Ferien abholen.

Auf der Seite des bayrischen Kumis steht dazu:

"Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 4 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.

Nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats fallen die jeweils ersten beiden Tage dieser Feste im Schuljahr 2013/2014 auf folgende Termine:

Ramazan Bayrami - Fastenbrechensfest: 8. und 9. August 2013 sowie 28. und 29. Juli 2014

Kurban Bayrami - Opferfest: 15. und 16. Oktober 2013"



Bei uns...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seplundpetra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2014 17:21:29

... gab's auch frei, wenn sie wollten. Allerdings habe ich sicherheitshalber eine schriftliche Entschuldigung erhalten


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2014 17:37:24 geändert: 18.07.2014 17:42:45

kommst doch aus Niedersachsen. Da ist das eindeutig geregelt:

Niedersachsen:

In Anlehnung an das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage regelt ein Erlass die Unterrichtsbefreiung für muslimische Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an folgenden Feiertagen: Fest des Fastenbrechens und Opferfest. Das Datum dieser Feiertage wird jeweils jährlich im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen bekannt gegeben. Auf Antrag ist muslimischen Schülerinnen und Schülern Unterrichtsbefreiung zu erteilen; muslimischen Lehrkräften ist in dem erforderlichen Umfang Unterrichtsbefreiung zu gewähren, wenn unterrichtsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.


http://www.igmg.org/muslime-amp-recht/gebote-und-gebraeuche/islamische-feiertage-in-schule-betrieb-und-verwaltung.html

http://www.schure.de/36/1,82013,islam.htm

Also: Eltern müssen VOR dem Feiertag einen kurzen formlosen Antrag stellen, den du genehmigen darfst. Entschuldigung hinterher gilt nicht.
Oft ist den Muslimen die genaue Regelung selber nicht klar, weil die eigentliche Feier sich über mehrere Tage hinziehen kann.

Ansonsten findest du die Termine im Svbl.
Der Antrag darf aber nur über den einen im Svbl. bekanntgegeben Tag genehmigt werden.

Noch nen schönen Endspurt!
klexel

Nachtrag:
Wenn es um den Montag + Dienstag vor Ferienbeginn handelt, muss der Antrag an die Schulleitung gehen, denn dafür ist sie dann zuständig. diese Kinder bekommen ihr Zeugnis dann eher.
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Kinder-koennen-fuer-den-Ramadan-frueher-in-die-Sommerferien


Es gibt aber neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2014 19:15:14

wohl verschiedene Arten den Tag zu berechnen, daher kann es schon mal vorkommen, dass nicht alle muslimischen Schülerinnen und Schüler den gleichen Tag beantragen bzw der beantragte Tag nicht mit dem im Amtsblatt übereinstimmt.
Bislang wurde dann der beantragte Tag (aber nur 1!) genehmigt. Meines wissens nach darf man dies auch nicht verbieten, weil es das Recht auf frei Religionsausübung behindern würde.


Neue Regelung für Nds. und Bremenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2014 10:00:00 geändert: 21.07.2014 12:44:41

in Niedersachsen, heute in der Zeitung:

Muslimische Familien dürfen früher in Ferien
Hannover. Das Kultusministerium erlaubt muslimischen Familien, ihre Kinder in diesem Sommer fünf Tage vor dem offiziellen Ferienstart aus der Schule zu nehmen. Damit endet für eine Vielzahl hannoverscher Schüler das Schuljahr schon am kommenden Freitag und nicht erst am Mittwoch nächster Woche. Grund ist der Abschluss des Fastenmonats Ramadan, der am kommenden Montag mit dem Zuckerfest, einem hohen muslimischen Festtag, endet. Das Ministerium will muslimischen Familien mit Wurzeln in der Ferne ermöglichen, das Zuckerfest bei der Verwandtschaft zu feiern. Erlaubt ist die Sonderbefreiung nur bei Vorlage von Belegen wie etwa Flugtickets. Einige Eltern kritisieren die Regelung mit dem Hinweis, dass Schulleitungen ansonsten wenig Verständnis zeigten, wenn es darum gehe, Kinder aus besonderem Anlass von der Schule zu befreien. Auch die Gewerkschaft GEW betont, Schulpflicht müsse für alle gelten.
21.07.2014 / HAZ Seite 1 Ressort: TITEL


Die Regelung gilt auch für Bremen

Das ist doch wohl ein Schildbürgerstreich.
entweder haben die Familien schon längst ihre Flugtickets für den bisher offiziell erlaubten Termin und müssen nun schnellstens kostenpflichtig umbuchen.

Oder sie haben schon längst ihre Tickets für einen früheren Start und bekunden damit, dass sie ohne diese Regelung vorhatten, die Schule zu besch******.

Egal wie, man kann über diese späte Regelung nur den Kopf schütteln.

@tom2009 "Verbietet ihr den muslimischen SuS an dem Tag zuhause zu bleiben?"
Das ist mal wieder so eine deiner Fragen, wo ich mich wirklich frage, ob bei euch an der Schule überhaupt nichts geregelt ist und keiner die jeweiligen Erlasse kennt bzw. weiß, wo man nachsehen muss. Was ist nur an eurer Schule los?



@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tom2009 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2014 16:54:08

Das war nur meine Frage, heute gab mir die SL genau deine Information.


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