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Forum: "Hausaufgaben=Religiöse Diskriminierung?"

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@kaejuuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2015 13:52:01 geändert: 20.06.2015 13:52:57

Danke für die Info bzw. das "Outing". Ich finde gut, dass du so offen geschrieben hast, was deine Person anbetrifft.

In dem Forum haben sich ja viele Gedanken gemacht und sich mit dem Fall beschäftigt. Mich würde interessieren, welche Lösung ihr für das Problem gefunden habt, sodass alle einigermaßen zufrieden waren.


@kaejuuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2015 14:00:26

Die rechtliche Frage ist einfach zu beantworten. Es ist in NRW nicht zulässig. Die Schüler, die nicht am konfessionsgebundenen Religionsunterricht teilnehmen, müssen in der Unterrichtszeit entweder beaufsichtigt oder in einem "Ersatzfach" wie Praktischer Philosophie unterrichtet werden.


Tja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2015 14:04:00 geändert: 20.06.2015 14:04:38

da waren viele andere Bundesländer schlauer in der Lösung des Problems
(Ba-Wü wohl nicht ).


@amannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaejuu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2015 14:07:06 geändert: 20.06.2015 14:57:36

Ich habe Ihre Anfrage erst nach meinem letzten Beitrag gelesen.
Zu der längst beigelegten unnötig emotionalen Debatte zwischen mir und Tante Erna möchte ich mich nicht äußern, zumal ich sie für eine außerordentlich gute Pädagogin halte. Zur Sache schon.

Bei meiner älteren Tochter wollte man schon einmal Hausaufgaben statt Religionsunterricht geben. Auf den Einspruch von meiner Frau und mir hin einigte man sich auf einen Kompromiss. Die Religionskinder bekamen einen Schultag mehr zur Bearbeitung der Hausaufgaben, die aber letztlich von allen angefertigt werden mussten. Ich war überrascht, mich bei meiner jüngeren Tochter erneut mit der von uns abgelehnte Hausaufgabenregelung konfrontiert zu sehen. Tante Erna war nicht bereit darüber zu diskutieren und verwieß auf einen relativ frischen Beschluss der Lehrerkonferenz. Die Schulleitung sicherte uns zu die Hausaufgaben würden individuell auf den Leistungsstand unseres Kindes angepasst sein. Sie bekam zunächst schwierige mathematische Knobelaufgaben, die ihr große Freude bereiteten. Vor einigen Monaten kamen dann aber reine Wiederholungsaufgaben die unsere Tochter unterforderten. Um nicht erneut in eine emotionale Debatte mit Tante Erna zu geraten erkundigte ich mich beim Internationalen Bund der Konfessionsfreien und Atheisten nach der Rechtslage. Von dort bekam ich den Link auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugeschickt. Den habe ich an die Schulleitung weitergeschickt und mitgeteilt, dass ich die Hausaufgabenpraxis auf Grund dieses Urteils für rechtswidrig halte und ich die Hausaufgaben künftig als freiwillige Leistung meiner Tochter betrachte. Das wurde akzeptiert. Für mich ist die Sache damit erledigt.

Da in dieser Diskussion nach wie vor Uneinigkeit in der Sachfrage herrscht hielt ich es für sinnvoll, auf das Urteil hinzuweisen.


Danke neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2015 15:49:53

für die Antwort. Der 1. Kompromiss hört sich ja wirklich vernünftig an.


@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaejuu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2015 19:55:11 geändert: 20.06.2015 20:17:20

Du schreibst:

"Der 1. Kompromiss hört sich ja wirklich vernünftig an."

Leider sieht das die Christenheit anders. Die jammert ständig. Niemand will meine Töchter diskriminieren. Die Psychodynamik nimmt da einen Umweg. Dazu eine kleine Anekdote:

Als meine Kleine noch in der 1. Klasse und der Religionsunterricht in der ersten Stunde lag hörte ich eine Mutter am Schultor (sinngemäß) jammern: "Mein Sohn geht sowieso nicht gerne in Reli und steht nicht gerne früh auf und die blöde Schule legt Reli ausgerechnet in die erste Stunde, so dass die Nichtchristen ausschlafen können." Ich zeigte Verständnis für die Nöte des Kleinen und meinte, die Mutter solle ihren Sohn einfach ausschlafen und Atheist werden lassen. Gott sei doch sowieso bloß eine menschliche Erfindung. Das hat sie mir irgendwie übel genommen und ist empört davon gelaufen. Glaubt irgendwer die Argumentation dieser Frau wäre anders gewesen, wenn Reli am Nachmittag gelegen hätte und die Nichtchristen einfach früher nach Hause gehen und spielen dürfen?

Es sind die Kinder, die auch lieber frei hätten die Druck machen. Die empfinden es als ungerecht, dass ihre Zeitbelastung höher ist. Zu Recht, denn sie haben diesbezüglich keine Wahlfreiheit, weil sie nicht religionsmündig sind. Die Eltern die Religionsunterricht wollen, versäumen es oft ihren eigenen Kindern zu vermitteln, dass die Teilnahme am Religionsunterricht für sie ein Gewinn ist. Weil sie vor ihren Kindern aber nicht buchstäblich als Spielverderber dastehen wollen schieben sie den schwarzen Peter über eine Gerechtigkeitsdebatte an die Schule weiter. Eine Debatte die geradezu schizophrene Züge hat:

Da schicken Menschen ihre Kinder freiwillig in einen Unterricht und beklagt sich, dass ihre Kinder durch die entgangene Freizeit einen Nachteil gegenüber den Schülern hätten, die nicht hingeschickt werden. Wenn sie, wie ich, wirklich glauben würden, dass Freizeit eine höhere Wertigkeit als Religionsunterricht hat, sollten sie ihre Kinder einfach nicht hinschicken. Was man in Wahrheit will ist offenbar etwas anderes. Man will den eigenen Kindern signalisieren: Freizeit statt Reli geht nicht. Dabei denkt kaum einer daran, dass andere Kinder tatsächlich über die Hürden springen müssen, die sie ihren Kinder als Drohkulisse aufstellen.

Die Schule macht es lieber der Mehrheit recht als der Minderheit. Also legt man den Religionsunterricht in den Nachmittag und beschliesst bei Nachmittagsuntericht die Hausaufgaben entfallen zu lassen. Doch das Bundesverwaltungsgericht leitet die zeitliche Ungleichbelastung explizit aus Artikel 7 GG ab und eine Lehrerkonferenz kann nicht beschliessen, dass die Verfassung nachmittags nicht gilt.


Minderheitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2015 22:42:13

Spätestens ab der 8. Klasse ist Religionsunterricht ein Recht der Minderheiten. In den weiterführenden Schulen nimmt etwas mehr als die Hälfte der Kinder noch am Reli-Unterricht teil. der Rest hat PP, LER oder Ethik oder wie auch immer der ersatzunterricht heißen mag.


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaejuu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2015 00:04:42

"Spätestens ab der 8. Klasse ist Religionsunterricht ein Recht der Minderheiten."

Ich weiß nicht Recht was du damit sagen willst. Meine Töchter dürften jederzeit den Religionsunterricht besuchen, wenn sie den Wunsch äußern würden.


Religionsmündigkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2015 05:58:02 geändert: 21.06.2015 06:01:34

Ich rede ja nicht von Deinen Töchtern.

Ganz allgemein, mit 14 Jahren - also zumeist im 8. Jhg. - können die Jugendlichen selbständig entscheiden, ob sie im Religionsunterricht verweilen möchten oder ob sie das Ersatzfach belegen.

Nur bis dahin ist es schwierig, weil den Eltern die Entscheidung zusteht. Wenn Reli Pflichtfach ist, dann müssen die Kinder, die nicht am Reli-Unterricht teilnehmen, in der Zwischenzeit andersweitig unterrichtlich versorgt werden. Fehlen hierzu die personellen Ressourcen, dann ist der religionsunterricht in den randstunden zu erteilen und ale anderen haben frei. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht gehen (z.B. fehlende Busverbindung etc.), dann müssen die betroffenen Schüler in der Schule betreut werden und von einer Aufsicht betreut werden. In den Betreungsstunden können die Schüler mit Arbeitsblättern, die sie zu bearbeiten haben, beschäftigt werden, die sich nicht auf den aktuellen Unterricht beziehen. Zusätzliche Hausarbeiten oder eine Bewertung der in der Religionsaufsicht bearbeiteten Materialien ist - zumindest hier in NRW - nicht statthaft.

PS Ich selbst bin zwar konfessionell gebunden, würde aber liebend gern das Schulgesetz ändern. Und zwar dahingehend, dass alle Schüler ein Fach "Ethik" (PP oder LER oder ...) haben und die Schüler, die unbedingt Religionsunterricht haben wollen, sich von diesem Fach befreien lassen können und dafür dann eben ER, KR, SYRO oder IRU oder XXX belegen müssen.


Was ich nicht ganzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2015 11:45:14 geändert: 21.06.2015 11:50:41

verstehe ist:
Wenn Religion ordentliches Unterrichtsfach in der besagten
Grundschule ist, dann gehört es doch auch in die
Regelunterrichtszeit.
Wenn Religion nun am Nachmittag unterrichtet wird, ohne dass
es für Kinder die den Religionsunterricht nicht besuchen,
zeitgleich einen "Ersatzunterricht" gibt, heißt das für
mich, dass erstere mehr Wochenstunden haben. Oder haben
diese während der Woche Freistunden?
Schon alleine das, halte ich für ein rechtlich sehr
schwieriges Pflaster.
Die getroffene Regelung mit den Hausaufgaben hätte ich auch
nicht mitgetragen.
(kleine Randbemerkung: Ich bin katholisch und meine Kinder
haben den Religionsunterricht besucht )

An meiner Schule (Sek.I) gibt es in den einzelnen Jahrgängen
zeitgleich Religion (kath/evangelisch) und Ethik und
zumindest in einer Wochenstunde muttersprachlichen
Ersatzunterricht (Türkisch). So ist es auch in den hiesigen
Grundschulen.

Die Beobachtung von missmarpel, kann ich hier auch nicht
machen (nicht nur für meine Schule). Wobei wir aus
planungstechnischen Gründen einen Wechsel nur zu
Schuljahresbeginn (Antrag vor den Sommerferien!)zulassen.
Außerdem müssen auch religionsmündige Schülerinnen und
Schüler den Antrag von einem Elternteil gegenzeichnen
lassen.


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