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Forum: "Hausaufgaben=Religiöse Diskriminierung?"

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@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaejuu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2015 13:32:23 geändert: 21.06.2015 13:34:51

Du sagst, dass die Kinder die in den Religionsunterricht gehen mehr Wochenstunden haben, was ein rechtlich schwieriges Pflaster sei.

Dem muss ich widersprechen. Das Bundesverwaltungsgericht leitet genau das explizit aus dem Grundgesetz ab. Ich zitiere aus dem oben genannten Urteil:

3.2.1 Die Verfassung nimmt es in Art. 7 Abs. 3 GG hin, daß diejenigen Schüler, welche am Religionsunterricht teilnehmen, eine zusätzliche Belastung auf sich nehmen. Das ist eine Folgerung aus der Entscheidung der Verfassung, den Religionsunterricht einerseits als ein ordentliches und damit zugleich als ein für den schulischen Bildungsgang erhebliches Lehrfach anzusehen und andererseits - im Sinne negativer Bekenntnisfreiheit - niemanden zur Teilnahme am Religionsunterricht zu zwingen. Die Beachtung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG führt damit zu einer äußeren Belastungsungleichheit, soweit damit die zeitliche Belastung der am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler in den Blick genommen wird. Das Grundgesetz nimmt dies als eine Folgewirkung des Art. 7 Abs. 2 GG hin.[...]

Also kein rechtlich schwieriges Pflaster, sondern direkt aus der Verfassung begründet. Wer Reli besuchen will muss die zusätzliche Zeitbelastung hinnehmen.

Das finde ich auch vernünftig. Ich kann auch nicht in einen Volkshochschulkurs gehen und andern verbieten sich zeitgleich auf dem heimischen Sofa zu räkeln.


@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2015 14:53:22

Den Antrag auf Abmeldung vom Religionsunterricht religionsmündiger Schüler müssen die Eltern bzw. ein Elternteil nicht unterschreiben. Für NRW: Näheres steht in der BASS.

Der Antrag ist rechtsverbindlich für das Folgeschuljahr. Wer also im 8. Jhg. religionsmündig wird, kann sich im 9. jhg. aus dem reli-Unterricht verabschieden - unter der Prämisse, dass er dann PP belegen muss.


@kaejuuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2015 14:58:02

Wer Reli besuchen will muss die zusätzliche Zeitbelastung hinnehmen.

Sieht der Verordnungsgeber in NRW anders. Hinzu kommt, dass Religion nicht ausschließlich in allen Klassen in die Randstunden gelegt werden kann. Das hängt mit der Verfügbarkeit von Räumen und personal zusammen. Des weiteren muss für den Religionsunterricht inerhalb eines Jahrganges eine Blockung erfolgen, da sonst einige Schüler Freistunden im Laufe der Kernunterrichtszeit hätten. Da Die Schüler bis Ende der SekI aber beaufsichtigt werden müssen, muss ohnehin personal zur Verfügung gestellt werden.


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaejuu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2015 15:31:10

"Sieht der Verordnungsgeber in NRW anders."

Wie genau sieht er das? Natürlich kann es stattdessen Ethikunterricht geben, aber wenn es kein Ersatzfach gibt was sieht der Verordnungsgeber in NRW dann vor?

Da Bundesrecht Landesrecht bricht (Art. 31 GG), darf die zeitliche Ungleichheit m.E. auch in NRW nicht ausgeglichen werden. Anderslautende Verordnungen wären dann anfechtbar.

Ich bin aber kein Jurist. Weiß hier jemand genaueres.


Aufsichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2015 18:22:01 geändert: 21.06.2015 18:24:50

Wenn nichts anderes möglich ist, dann haben die Schüler parallel zum Religionsunterricht eine Betreuungsstunde.

Ich habe bereitsgeschrieben, dass ich in der SekI einer GeS unterrichte. Im Jahrgang sind ca. 175 SuS. Religionsunterricht gibt es als ER, KR, IRU und SYRO. Wer keinem dieser Unterrichtsfächer zugeordnet werden kann, die innerhalb eines Zeitbandes (Blockung) unterrichtet werden, hat entweder PP oder es gibt mindestens zwei Betreuungsgruppen, denen die konfessionslosen SuS zugewiesen werden. Die zahl der Mindeststundenzahl von 5 bis 10 ist für alle die gleiche , mindestens 188 Wochensrunden - egal ob gläubig oder nicht.

Selbst bei den Kindern die PP anstelle von RU haben steht entsprechend der rechtlichen Vorgaben in NRW als erstes Schulfach religion auf dem Zeugnis, entweder mit Note oder gestrichen (nicht teilgenommen) und an zweiter Stelle dann PP bevor es mit Deutsch weitergeht.


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaejuu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2015 18:57:26 geändert: 21.06.2015 19:00:30

Als einfacher Papa bin nicht so ganz zu Hause in euren Abkürzungen und bitte um Aufklärung über:

SekI, GeS, ER, KR, IRU, SYRO, SuS, PP, RU

Ich nehme an RU = Religionsunterricht, ER = evangelischer RU, KR = katholischer RU, SuS sind irgendwie die Schüler, obgleich ich nicht weiß wieso man die so abkürzt, SekI ist wohl Sekundarstufe I, GeS = Gesamtschule ? Bei:

IRU, SYRO und PP habe ich nicht mal eine Idee.



In RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2015 20:57:53

haben Schülerinnen und Schüler bzw deren Eltern die Wahl
zwischen Ethik oder konfessionellem Religionsunterricht, d.h.
jeder der nicht Religion wählt oder dessen
Religionsunterricht an der Schule nicht angeboten werden
kann, nimmt am Ethikunterricht teil. Beide Noten sind
versetzungsrelevant.

Klar können religionsmündige selber Schüler wählen, ob sie in
Reli oder Ethik gehen, aber die Eltern müssen zumindest
darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Die Praxis, dass es zwar konfessionellen Religionsunterricht
gibt, aber kein Ethik, habe ich bisher noch nicht erlebt
(NRW, Hessen und RLP).


AKüfineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2015 06:03:46 geändert: 22.06.2015 06:04:17

Soweit richtig geraten.

IRU islamische Religionsunterweisung
SYRO syrisch-orthodoxer Religuonsunterricht
PP praktische Philosophie.


Kenntnisnahmeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2015 06:06:57

Klar können religionsmündige selber Schüler wählen, ob sie in Reli oder Ethik gehen, aber die Eltern müssen zumindest
darüber in Kenntnis gesetzt werden.


Richtig die Eltern bestätigen auf dem Formular die Kenntnisnahme. Die Abmeldung vom Religionsunterricht bleibt aber auch dann rechtsverbindlich, wenn die Eltern die Bestätigung der Kenntnisnahme per Unterrschrift verweigern. Sie haben nämlich keine "Entscheidungsgewalt" (sorry, heißt tatsächlich so) mehr bei dieser Frage.


Ersatzfächerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaejuu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2015 11:35:35 geändert: 22.06.2015 11:40:17

@missmarple93: Zunächst mal herzlichen Dank für die Erklärung der Abkürzungen.

PP ist also wie Ethik ein Ersatzfach für RU. Das ist laut des von mir zitierten Urteils zulässig. Tatsächlich ist das Urteil hauptsächlich die Abweisung einer Klage von jemanden der weder RU nocht Ethik wollte.

Das Urteil sagt u.a.:

"Das Gebot der Neutralität bleibt indes gewahrt, wenn der Gesetzgeber für nicht am Religionsunterricht teilnehmende Schüler, gleichgewichtige Unterrichtsfächer im Sinne einer gleichwertigen Auswahlmöglichkeit vorsieht."

PP wird in diesem Sinne wohl, ähnlich wie Ethik, als gleichwertiges Ersatzfach zu RU angesehen (obgleich ich persönlich diese Vorstellung mehr als gruselig finde).

Das erlaubt aber keine beliebigen Maßnahmen zum Zeitausgleich:

"Der Gesetzgeber hat vielmehr zu berücksichtigen, daß ein Ausgleich der die Religionsschüler treffenden erhöhten Zahl an Unterrichtsstunden durch Belastung der anderen Schüler mit einem anderen Fach nicht zu einem faktischen Eingriff in die Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht führen darf."

Hausaufgaben in Mathe und Deutsch haben ganz sicher nichts mit einem gleichwertigen Ersatzfach zu tun und sind Belastungen der anderen Schüler mit einem anderen Fach, die zu einem faktischen Eingriff in die Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht führen. (Das ist ja der Sinn. Die Relischüler sollen nicht neidisch wegen der Freistunden der anderen sein.)

Ein reine Betreuung der Kinder, ohne zusätzliche Belastungen dürfte Rechtskonform sein. Unzulässig ist aber das "Heidenhüten", bei dem die Kinder zur Betreuung einfach in den Unterricht einer andere Klasse gesetzt werden.

So gesehen, muss ich meine Aussage etwas abschwächen. Ein Zeitausgleich ist möglich, wenn ein Ersatzfach angeboten wird und die Kinder können in der Zeit auch betreut werden und in der Betreuung auch Hausaufgaben machen, aber das dürfen keine Zusatzaufgaben sein.



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