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Forum: "Kleiner Nebenjob als Freiberuflerin (bin Angestellte) - wer kennt sich aus?"

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Kleiner Nebenjob als Freiberuflerin (bin Angestellte) - wer kennt sich aus?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miwal Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2015 19:55:14

Hallo zusammen und an dieser Stelle noch ein frohes neues Jahr

Ich wollte euch mal fragen, ob jemand hier auch als Freiberufler neben seinem Lehrerberuf (Angestellte) im Nebenjob (in RLP) tätig ist und mich kurz informieren kann, wie ich das Ganze bewerkstelligen kann/soll/darf/muss, wenn ich das ebenfalls vorhabe. Ich weiß, dass ich das per Formular meinem AG mitteilen muss, weiß aber nicht, welches das ist, es gibt so viele unterschiedliche im Netz. Wie ist das außerdem mit den Steuern? Bei mir wären es nur ca 3 Stunden pro Woche an Arbeit. Ich habe eine Zusatzqualifikation, mit der ich mich eben selbständig machen möchte. Es ist definitiv kein Gewerbe und zählt als Freiberuf.

Es wäre lieb, wenn mir da jemand entweder gute Links oder Infos geben kann.

Danke, viele Grüße,
Miwal


Schulleitungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: traenika Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2015 19:57:19

fragen. Bei uns ist es so, dass sie die entsprechenden Formulare hat und auch per Dienstpost die Meldungen macht.
(RLP)



Gespräch suchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: saitenwind17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2015 22:52:19

Ich würde direkt zur Schulleitung gehen.
Bei meinem Einstellungsgespräch (bin ebenfalls angestellt) habe ich direkt gesagt, dass ich noch mit einer weiteren Qualifikation freiberuflich tätig bin, und die Schulleiterin war direkt damit einverstanden. Formulare oder Anträge musste ich bis heute nicht ausfüllen.
Mit der Schulleitung musst du ja so oder so sprechen. Wenn es dann entsprechende Formulare auszufüllen gibt, wirst du sie wahrscheinlich direkt bekommen oder aber einen Hinweis, wo diese zu finden sind.


Steuernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: saitenwind17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2015 23:04:43

Ach ja, die Steuern.. Ich hatte erst eine ziemlich dicke Nachzahlung an Steuern, weil ich am Anfang keine Ahnung hatte und einfach in der Einkommenssteuererklärung meine freiberufliche Tätigkeit als Honorareinkünfte angegeben hatte (Eingabe- / Ausgabeaufstellung und daraus resultierende Gewinnermittlung). Fazit ist, dass ich seit dem vierteljährlich eine Steuervorauszahlung leisten muss. Inzwischen habe ich das Freiberufliche stark reduziert (auf ca. 2 -3 Stunden + ab und zu ein Engagement außer der Reihe), weil ich inzwischen eine volle Stelle habe.
Wenn dein Verdienst aus der freiberufl. Tätigkeit nicht so hoch sein sollte, reicht es wahrscheinlich, wenn du die Einnahmen mit der Einkommenssteuererklärung einreichst, so dass sie dann vom Finanzamt mit einbezogen werden. Sollen die Einnahmen höher sein, würde ich UNBEDINGT einen Steuerberater um Rat bitten, damit nicht plötzlich eine Nachzahlungsforderung kommt!!! (Sehr böses Erwachen..)
Das freiberufliche Einkommen wird steuerlich anders angesetzt als die Einnahmen aus dem Angestelltenverhältnis. Bei mir waren es 15%. Und was man im "Hauptberuf" geltend macht (z.B. Arbeitszimmer, Telefon etc.), kann in den Honorareinnahmen nicht mehr eingerechnet werden.
Vielleicht helfen dir meine recht laienhaften Ausführungen etwas weiter..


Schau doch neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2015 19:08:15

mal hier nach:
http://www.4teachers.de/url/6227
Ansonsten auf jeden Fall über die SL anzeigen bzw genehmigen lassen.


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