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Forum: "Unterrichtsbefreiung Schlachtfest?"

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Wo ist das Problem?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2015 06:05:47

Den Erziehungsberechtigten obliegt die Pflicht ihre Kinder zur Schule zu schicken (Schulpflicht). Sie haben im Gegenzug dafür auch das Recht zu bestimmen, ob ihr Kind dem Unterricht aus gewichtigen Gründen fernbleiben soll. Diese Gründe haben sie in einem Antrag auf Beurlaubung darzulegen.

Die Gründe für eine Befreiung vom Unterricht können sehr vielseitig sein, in der Regel sind es familiäre Gründe.

Nehmen wir z.B. den 80 Geburtstag einer nahen Verwandten, der auf einen Schultag fällt. Wenn nämlich die Erziehungsberechtigten an diesem Tag beide zur Tante fahren, was ihr gutes Recht ist, dann ist niemand da, der das schulpflichtige Kind außerhalb der Schulzeit beaufsichtigen kann. Die Eltern haben also das Recht ihr Kind mitzunehmen und vom Unterricht befreien zu lassen.

Die Befreiung zu kirchlichen Festen anderer (anerkannter) Religionsgemeinschaften ist Folge der im GG verankerten Religionsfreiheit. Die Länder kommen also gar nicht umhin, Regelungen zu treffen, die den konfessionsgebundenen Mitgliedern anderer als der christlichen Religionsgemeinschaften die Möglichkeiten ihre religiösen Hochfeste, die nicht auch gesetzliche Feiertage sind, in einem entsprechenden Rahmen abzuhalten. Die anderen religionen dürfen eben gegenber den etablierten christlichen Religionsgemeinschaften auch nicht benachteiligt werden (Gleichbehandlungsgrundsatz).

In NRW dürfen die Eltern doch auch entscheiden, ob es für ihr Kind bei gefährlichen Wetterlagen(Blizeis, heftiger Schneefall, Orkanböen etc.) zumutbar ist, den Schulweg anzutreten.

Ein Problem kann doch nur dann auftreten, wenn sich Schule selbst zu wichtig nimmt. Auf der anderen Seite werden Lehrkräfte auch immer dann zufällig krank/dienstunfähig, wenn besondere Termine außerhalb der unterrichtsfreien Zeit in ihrem familiären Umfeld anfallen, für die es keinen Sonderurlaub oder die Möglichkeit zu einer Dienstbefreiung besteht. Nur weil Lehrer keinen Anspruch darauf haben Urlaubstage außerhalb der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen, müssen Schüler doch nicht gleich bzw. genauso schlecht behandelt werden.


so sehe ich das auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2015 10:06:01

bis auf den letzten Abschnitt natürlich
Entscheidend ist doch nur, dass das Kind den Unterrichtsstoff nicht versäumt, und wenn dieser nachgearbeitet wird, ist für mich die Welt in Ordnung.


@janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2015 10:16:23

... bis auf den letzten Abschnitt - natürlich


@missneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2015 15:58:02

Jaaa doch (aber verrats keinem)


@janne 60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2015 16:48:05

...das Kind den Unterrichtsstoff nicht versäumt ...

Mehrere Jahre Stoff und dennoch nicht süchtig.

Wäre es anders würden weniger beurlaubungsanträge kommen oder Schüler Stunden abhängen


Tja, nun,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2015 18:13:28

das würde ja heißen: Gestalte deinen Unterricht so, dass deine Schüler süchtig danach sind!
(was ich natürlich tue)


au Backeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2015 20:03:27

Du machst also deine Schüler abhängig von dir - lass das bloß nicht deinen Dienstherren sehen.

Wenn die also alle nach dir und deinem Unterricht süchtig sind, fällt dann eine Vertretung für dich ins Methadon-Programm. Du siehst Fragen über Fragen tun sich auf, nur weil Du so berauschend bist und Suchtpotential hast


Dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2015 22:32:53

mit dem Methadon wird meinen Kollegen gefallen, so hat das bei uns
noch keiner gesehen


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