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Forum: "Am liebsten würden sie die Smartphones verbrennen"

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Rechtsstaatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2015 09:03:19

"Während der Unterrichtszeit sind Handys auszuschalten."
Das ist ja wohl die mildest mögliche Form der Regelung, falls man den Anspruch erheben will, dass Schüler dem Unterricht zu folgen haben.
Uns trieb die Beobachtung, dass Schüler in jeder freien Minute, vor allem auch in den Pausen, unbeweglich mit gebeugten Köpfen über ihrem Bildschirmen kauerten und eine problematische Abhängigkeit vom häufigen checken des Nachrichten-Status zeigten, zu einer weiter gehenden Einschränkung.

Oben gab es Stimmen wie "ist mir egal, was in der Hausordnung steht, in meinem Unterricht entscheide ich." Nun, was du tust, schreit lauter als was du sagst. Wer so handelt, hackt an den Wurzeln des Rechtsstaates herum, welcher darauf beruht, dass Gesetze immer gelten und - soweit sie schlecht oder ungerecht sind - dann eben geändert werden.
Die Änderung einer Hausordnung ist allerdings nichts, was man mal eben im Vorbeigehen machen kann. Alle schulischen Gremien und am Ende ein Ausschuss des Kreistages müssen zustimmen, darum nahmen wir uns mehr als 1 Jahr Zeit für eine gute Regelung.


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2015 09:44:10

Und was ist an dieser Regelung auszusetzen? Sie ist wertvoll, praktikabel und steht in so gut wie jeder Hausordnung so oder ähnlich drin.

Warum wertvoll? Eingeschaltete Handys dienen als permanente Ablenkungsquelle, und sei es nur durch Gebimmel im Schulranzen, weil einer von 30 Schülern mal wieder vergessen hat, auf lautlos zu stellen. Selbst ein lautloser Vibrationsalarm kann sehr nervig sein, wenn das Handy irgendwelche Gegenstände berührt, die durch Resonanz dann Töne von sich geben. Also abschalten, dann ist Ruhe.

Warum praktikabel? Die Regelung ist eindeutig, leicht umzusetzen und lässt keine Diskussionen zu. Die Schüler dürfen ihre Handys dabei haben, müssen sie aber ausgeschaltet lassen.

Wichtig sind aber auch die weiteren Bestimmungen, die dann den Gebrauch für unterrichtliche Zwecke (Recherche, Fotos und Videos aufnehmen, Messgerät/Sensor im Physikunterricht...) wieder explizit erlauben. Darüber hinaus gibt es bei uns an der Schule Handyzonen, in denen Schüler der Oberstufe in ihren Freistunden ihre Handys auch privat nutzen dürfen.


Politikerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2015 11:27:07

Jüngst habe ich einen Artikel über die vergangene Bundesratssitzung gelesen. Der Journalist, der vor Ort war, berichtete, dass nahezu alle Politiker während der Reden ihrer Kollegen das Handy in Benutzung hatten. Da dort keine Beifallskundgebungen oder Zwischenrufe zulässig sind, sahen die Politiker nicht mal auf, als der Nächste ans Redepult ging.

Im Bundestag sieht's ähnlich aus. Die Regierungsbank bedient das Handy. Für die Schülerinnen und Schüler sind das keine guten Vorbilder, wenn in den Schulen gilt, dass während des Unterrichts die Handys abgeschaltet sein müssen. Dies einzusehen, wird den Schülern dadurch nicht erleichtert.


Zu Smartphones u. Tabletts als Lehr und Lernmittel im Unterrichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: e_t Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2017 23:22:08

Es gibt ja nun den digitalen Hype in Deutschland, alles muss digital werden, damit wir die neuen Entwicklungen nicht verpassen. Klassenzimmer müssen digital werden, weil es sich dann natürlich moderner, besser und schneller lernen lässt.

Wir müssen ja schließlich die jungen Menschen auf die neue digitale Welt vorbereiten. (Schreiben, lesen und rechnen braucht kein Mensch mehr)

 

Nun gibt es leider keine mir bekannte Studie, die das Lernen mit Lapptops als effektiver darstellt.

Gleichwohl gibt es Studien, die die Handynutzung, gerade für lernschwache Schüler, eher als nachteilig ausweist.

Jede Schule, die das Lernen der Schüler unterstützen möchte, sollte daher ein Handyverbot unterstützen.

Auszug einer Studie:

"Nachdem Schulen ein Handyverbot in Kraft gesetzt hatten, verbesserten sich die Testergebnisse bei 16jährigen Schülern im Mittel um 6.4%, dem Äquivalent von fünf Arbeitstagen eines Schuljahres."

Quelle:http://www.erziehungstrends.net/Smartphones-und-Schulleistung

Auch lesenswert:

Lernen in Notebook-Klassen.

Endbericht zur Evaluation des Projekts

„1000mal1000: Notebooks im Schulranzen“

Auszug:

Im Bereich mathematischer Fachleistungen kann

kein Unterschied zwischen Notebook- und Nicht-

Notebook-Schülern beobachtet werden. Notebook-

Schüler zeigen weder bessere noch schlechtere

Leistungen in Mathematik als Schüler herkömmlich

unterrichteter Klassen.

(Es gab hier auch einige positive Berichte, die aber nicht quantifiziert wurden)

 

Oder das Hamburger Netbook-Projekt

Projektbericht Dokumentation Evaluation

Schuljahr 2009/10

Auszug:

Die Ergebnisse der Schüler der Netbook-

Klasse (Klasse 8d) der Schule Sinstorf unterscheiden

sich in Mathematik und den Bereichen

Deutsch Leseverstehen sowie Hörverstehen

nicht deutlich von den Gesamtergebnissen

der Schüler der Schule Sinstorf.

 

Also, bevor man für teures Geld und viel administrativen Aufwand digitale Lehr und Lernmittel anschafft und einsetzt, sollte erst einmal wissenschaftlich belegt werden, dass es einen Vorteil gegenüber einer Tafel und einem Blatt Papier gibt.

Gruß

E_T

 



Gestern bei news4teachersneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2017 00:04:30



@ bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2017 15:20:40

"Am liebsten würden sie die Smartphones verbrennen"

Wär' ich sofort dabei...   

 

LG

Hesse



Handynutzung in der Schule,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2017 18:37:42

ja, aber dann auch sinnvoll!

In unserer Hausordnung steht auch noch, dass das Handy während des Unterrichtstages ausgeschaltet in der Tasche ist.

Aber wir erlauben  durchaus die Nutzung im Unterricht oder auch zum Telefonieren.

Als Medienkompetenzschule gibt es in unserer Schule im Verhältnis zu umliegenden Schulen recht viele Computerarbeitsplätze und Whiteboards in diversen Räumen - auch wenn diese dem Kollegium oft noch zu wenig sind.

Wir haben aber keine Laptop oder ipad Klassen.

Wir erleben leider auch, dass die Medien von Schülern  missbraucht werden, mit Konsequenzen, die für manche Schüler(als Opfer) fatal sind.

Selbst wenn sie nur sinnvoll angewendet werden, gibt es aber auch Punkte, die beachtet werden müssen:

- nicht jeder Schüler besitzt ein Handy/Smartphone oder eine Flat

- das wLAN der Schule kann  zumindest z. Z. aus rechtlichen Gründen nicht generell für Schüler freigegeben werden

- Laptops oder ipads  (in Laptop/ipad Klassen) müssen von den Eltern bezahlt werden und die Kosten für die Programme ebenso

- Kinder brauchen verschiedene Kanäle zum Lernen und daher brauchen wir auch unterschiedliche Medien

- wie können wir missbräuchliche Nutzung zumindest einschränken

- was geschieht in Notfällen, wenn 600 Personen fast zeitgleich einen Notruf absetzen wollen

 



Notwendigkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: katharina1977 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2017 19:11:12

Hallo,

 

ich benutze selbst das Smartphone in meinem Unterricht, da ich im DaZ-Unterricht oft die Verständigung schwierig ist, wenn die Schüler noch keine oder wenig Deutschkenntnisse haben. Ansonsten ist es auf dem Lautlosmodus ohne Vibration in meinem Rucksack.

Smartphones sind sicher kein Teufelswerk, aber sie nehmen im Leben eine dermaßen wichtige Bedeutung ein, die besorgniserregend ist. Im Unterricht und in der Schule sind die Smartpones in der Grundschule verboten, an der Oberschule in den Pausen erlaubt. Die Grundschüler spielen und bewegen sich während den Hofpausen, die Oberschüler hocken gespannt vor Smartphones.

Von einem Ereignis muss ich noch erzählen: Wir hatten einen tollen Tanzpädagogen für die Willkommensklassen - zwei Tage lang. Nach 2 Stunden klagten die ersten Mädchen über Bauch- oder Beinschmerzen und setzten sich hin. Zack - wurden von den "kranken" Mädchen die Handys gezückt um zu chatten oder zu zocken. Das unterband ich sofort. Und noch später saßen dann einige Mädels dazu, redeten und störten den Unterricht. Ich ließ ihnen die Wahl: entweder mittanzen oder in die Schule zum Unterricht oder ich würde die Eltern anrufen, damit die "Kranken" die elterliche Fürsorge genießen können. Hui - da waren sie aber schnell auf der Tanzfläche.

Ich bleibe bei der verbotenen Nutzung während der Schulzeit. Auch auf altmodische Art kann gelehrt und gelernt werden. Und immer öfter nehme ich mal wieder das Bildwörterbuch.

 

LG

Katharina



Vergleich mit dem Schulbuchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.01.2017 11:58:57

Handys rein in den Unterricht, sagen viele. Auch Regierungsvertreter der Länder. Das wundert, wenn ich an die restriktive Handhabung der Zulassung der Schulbücher denke. Einerseits können über das Handy alle möglichen Quellen in den Unterricht einfließen, auch ungeprüfte und nichtseriöse. Andererseits wird jedes Schuljahr ein Riesenaufwand betrieben, dass bloß kein "falsches" Unterrichtswerk aus einem anderen Bundesland in den Klassenzimmern auftaucht.

Wenn ich an die staatlichen Listen, an die ISBN-Nummern, an die Erscheinungsjahrgänge und die damit verbunden unterschiedlichen Versionen denke, die es zu finden gilt, ist es verwunderlich, dass sonstige Inhalte staatlich ungeprüft in den Unterricht reinrutschen dürfen.

Die Konsequenz müsste doch sein: Abschaffung der staatlichen Auflagen für den Erwerb der schulspezifischen Unterrichtswerke.



@ bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.01.2017 15:30:13

 

 

LG  

Hesse



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