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Forum: "Notengebung im ínklusiven Schulsetting - Möglichkeiten & Grenzen"

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Oberbegriffneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2016 06:17:51

Die "Sorgeberechtigten" sind eine juristische Legaldefinition. Der Begriff umfasst sowohl Eltern als auch Erziehungsberechtigte sowie gesetzliche Vormunde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ggf. einem Elternteil aufgrund familiengerichtlichen Urteiles das Sorgerecht entzogen worden sein kann.

 

Der Begriff "Eltern" hilft in Gesetzes- und Verordnungstexten sowie amtlichen Formulierungen - auch im schulischen Rahmen - nicht unbedingt weiter.



@amannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2016 09:52:03

 Wie glücklich seid ihr denn ihr habt das drin stehen?! Der Lernfortschritt ist zu berücksichtigen. Das eröffnet natürlich der Inklusion viele Möglichkeiten und man muss nicht Kinder mit Noten demütigen.

 

Dein angesprochenes Problem mit den 2 S, bei der einen wird das berücksichtigt, bei der anderen nicht, ist natürlich nicht wegzudiskutieren. Des Weiteren frage ich mich natürlich, wie das bei Abschlüssen gehandhabt wird? Außerdem ist auch nicht das hier schon angesprochene Problem mit dem Wunsch zum Gymnasium bei guten Noten interessant.

 

Auch hier müsste es klare juristische Lösungen geben.



diffusneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2016 16:16:08

Wie man mal wieder sieht sind die Bedingungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich ... und manchmal auch nicht eindeutig geklärt.

Dass man individuelle Lernfortschritte berücksichtigen soll, steht bei uns auch, das bedeutet aber nicht, dass man Noten aussetzen könnte.

In Nds. bekommen die SuS quasi Lernentwicklungsberichte, aber es ist auch möglich, Klassenarbeiten zu zensieren.

Welche Vorgaben bzw. Curricula dabei aber zählen, ist nicht soooo ganz leicht zu entscheiden. Die inhaltlichen Vorgaben heißen nämlich nicht "Curricula", sondern "Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht", sind von 2008 und berücksichtigen die Inklusion noch nicht, sondern sprechen gleich zu Beginn von der Rückführung der Förderschüler in die allgemeinbildende Schule.

Individuelle Beurteilung darf nur erfolgen, wenn das Kind nach erfolgter Überprüfung die zieldifferente Beschulung per Bescheid zugesprochen bekommt, andererseits muss man auch vorher das Kind schon individuell fördern und Förderpläne schreiben etc. ... und manche Kinder, die man dann nach 2 Jahren begutachten darf, können eben vorab auch schon die gefragten Leistungen nicht erbringen, können nicht wiederholen, dürfen rechtlich gesehen nicht zieldifferent unterrichtet werden.

Der Nachteilsausgleich gilt nicht als zieldifferenter Unterricht, differenziert aber eben auch und ist ebenfalls nur schwierig festzulegen und abzugrenzen. Wie dabei die Notengebung erfolgen wird, sehe ich im nächsten Schuljahr - in Klasse 1+2 kommt man ja in den meisten Bundesländern ohne Noten aus.

Ich frage mich auch, ob es eher um Noten oder Beurteilungen geht und um den Prozess der Notenfindung oder um das Erteilen der Note als solche und das Drumherum.

Palim

 



glückliche Rheinland-Pfälzer, @ caldeiraoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2016 18:45:50 geändert: 23.05.2016 18:49:13

für deine Schulform Grundschule stimme ich dir ganz zu. Die Kleinen lernen erst mal die Anfänge, beginnen bei unterschiedlichen Startpositionen, wollen das lernen, was die Erwachsenen auch können...  Darum gibt es ja auch anfangs keine Noten.

Bei uns am Gymnasium sieht die Sache aber anders aus. Wenn "Gymnasium" nicht ein Euphemismus für "Gesamtschule ohne Deputat für Differenzierung" werden soll (derzeit gehen schon über 40% eines Jahrgangs zum Gymnasium), brauchen wir einen Mindeststandard dafür, was Schüler in einer bestimmten Jahrgangsstufe können und hinkriegen. Bei bis zu 30 Personen pro Klasse können wir nicht jeden individuell fördern, und was wir bei Leistungsschwächeren an zusätzlicher Hilfe hineinstecken, fehlt für Anregungen und Zusatzideen für die, welche über den Durchschnitt hinausragen. Nicht jeder, der nach der Hälfte der veranschlagten Zeit fertig ist, jubelt über den Vorschlag, immer den anderen beim Rechnen zu helfen. Denk daran, wir haben i.d.R. 2 bis 4 Stunden wöchentlich in einer Klasse, und unsere Aufgaben sind altersbedingt komplexer, damit sind auch unsere Beurteilungsprozesse langwieriger: "was ist denn an meiner Rechnung falsch?" - da sucht man schon mal 2 min. Jetzt stelle dir vor, ich hätte 5 verschiedene Aufgabenstellungen ausgegeben ...

Nun zur Inklusion: ich habe ein hörbehindertes Kind in der Klasse, Nachbarklassen haben Rollstuhlfahrer; das ist alles kein Problem, solange die Schüler intellektuell mithalten können. Sollte das Land mir 1 Jahr Gebärde zu lernen finanzieren, würde ich mit Freuden auch Gehörlose unterrichten. Aber schon bei Menschen, die in ihrer Persönlichkeitsstruktur zu chaotisch sind, um Unterlagen aufzubewahren, mitzuschreiben oder ihre Gedanken für Außenstehende wie die Lehrperson verständlich darzustellen, sind die Hürden für einen letztlichen Schulerfolg extrem hoch. Selbst wenn für diese und andere die Noten ausgesetzt werden (oder eine eigene, individuelle Benotung stattfindet), ist ja der Übergang zum Vergleich mit den anderen irgendwann unausweichlich. Wann wäre das der richtige Zeitpunkt? Klasse 10? in der Oberstufe? niemals? Beim Eingang ins Studium oder am Ende desselben? Beim ersten Arbeitgeber? Oder ein staatlich garantierter Arbeitsplatz für immer? Mit den Ländern, wo solche Sonderrechte üblich ist, ist man auch nicht recht zufrieden ...



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