transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 160 Mitglieder online 24.04.2024 14:59:52
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "schwimmen auf der Klassenfahrt - Lehrerhaftung"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

schwimmen auf der Klassenfahrt - Lehrerhaftungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blinka Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2016 21:06:28

Hallo Leute, 

Ich fahre nächste Woche auf Abschlussfahrt mit meiner 9. Klasse. In dem Bungalow-Park gibt es auch ein kleines Hallenbad. Ich wollte es mit dem Schwimmen so regeln, dass ich die Eltern unterschreiben lasse, dass es verboten ist, den Schülern aber das Schwimmen unter der Hand erlaube - das würde ich den Eltern auch so sagen, damit sie wissen, dass ich nicht hafte, falls jemand zu Schaden kommt. Die begleitende Kollegin ist aber der Meinung, daß ginge auf keinen Fall, es gäbe Fälle, wo der Lehrer mit den Kindern an einem See war, das Schwimmen verboten habe, ein Kind sei ertrunken und er sei trotzdem zur Verantwortung gezogen worden und habe sich umgebracht... für mich klingt das doch sehr nach einem Schauermärchen und die Eltern beschweren sich auch schon - mit 15 gehen die Kinder natürlich längst unbeaufsichtigt schwimmen... Weiß jemand etwas über die Rechtslage? Bin ich wirklich haftbar, wenn die Eltern unterschrieben haben, dass Schwimmen verboten ist?

 

P.S. Ein Rettungsschwimmer darf nicht älter als zwei Jahre sein, richtig? Meiner ist vier Jahre alt...

 

 

LG

 

Blinka



So ein linkes Ding neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2016 21:36:59

würde ich nicht machen. Wenn Dich da einer verpetzt, hast Du ein Problem.

 

Was ist denn das für ein Hallenbad? Gibt es dort keinen Rettungsschwimmer, bei denen man die Jugendlichen anmelden kann?

 

Ansonsten ist die Sache schwierig. Du bist nur rein rechtlich raus, wenn es ein stricktes Verbot gibt, was auch eingehalten wird. Das ist natürlich eine äußerst unangenehme Regel und jetzt kannst Du Dir überlegen, welche Kompromisse Du mit welchem Risiko eingehen willst.



wenn ich das leseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2016 23:16:00

sträuben sich mir alle Haare. Offiziell verbieten + unter der Hand zulassen und das auch noch kund tun = gröbster möglicher Unfug.

Wenn du ein Verbot aussprichst, musst du es auch durchsetzen oder zumindest alles Menschenmögliche tun, um es durchzusetzen, sonst haftest du weiterhin. Sollten deine Schüler also trotz Verbots nachts um 2 aus der JH ausbrechen um heimlich zu schwimmen, kann dir keiner was. Wenn du aber auch noch offiziell ankündigst, die Einhaltung des Verbotes nicht kontrollieren zu wollen, begibst du dich direkt in Teufels Küche.



Es gibt neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2016 00:27:17

Fragen, da kann ich nicht glauben, dass sie von gestandenen LehrerInnen gestellt werden. Unglaublich!



Du kommstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2016 11:56:54

in Teufelsküche. Die Regeln für  das Baden sind sehr streng. Erkundige dich ganz genau, wie es in deinem Bundesland ausssieht. Bei uns darf ich die Kinder nur baden lassen, wenn ein ausgebildeter Schwimmlehrer dabei sind und auch dann darf immer nur eine bestimmte Anzahl von SchülerInnen im Wasser sein.

 



Schwimmverbot ankündigenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2016 16:03:47

und durchsetzen. Dieses Hallenbad wird doch verschließbar sein?

Dann wird eben auf dieser Klassenfahrt nicht geschwommen. Wo ist das Problem? Für mich ist es schon seit jeher der Horror, wenn es dort, wo ich mit Schulkassen hingehe, Gewässer (egal in welcher Form und Größe) gibt.

Manchmal hilft es, den Blickwinkel zu verändern: Stell dir einfach vor, dein Kind ertrinkt auf der Klassenfahrt, und dann erfährst du, dass der Lehrer nicht alles Menschenmögliche gegen den Kontakt mit Wasser unternommen hat..... Nicht so toll, oder?

 



oder stell dir vorneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2016 21:34:26

unter den von dir genannten Bedingungen schwimmen die Jugendlichen und einer ertrinkt. Könntest du damit leben?

Meiner Tante ist vor Jahrzehnten auf einem Wandertag ein Schüler ertrunken. Sie wurde zwar von allen Vorwürfen vor Gericht freigesprochen, hat aber dennoch ihren Beruf an den Nagel gehängt, weil sie mit dieser emotionalen Last nicht mehr fertig wurde.

Ich persönlich gehe daher nur dann mit Schülern in die Nähe von Wasser, wenn ausgebildete Rettungsschwimmer dabei sind.



Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs