transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 37 Mitglieder online 08.05.2024 20:00:05
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Welche Bekleidung beim Schwimmen als Lehrerin?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
@janne 60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2019 18:12:46

Deiner Meinung kann ich mir nur anschließen.

Bei uns war es - als Schwimmbegleitung! - üblich, über dem Badezug ein T-Shirt zu tragen.

Vorteil: "Tut mit Leid, ich kann doch mit dem T-Shirt nicht mit euch ins Wasser!" Logischerweise wäre im Notfall eben dann nicht nur der Badeanzug nass gewesen...

Im Hallenbad war das T-Shirt schweiss-saugend, im Freien Sonnenschutz (von Kindern den Rücken eincremen lassen???? Nein danke)

 

Auf die Foreneröffnerin, bzw. ihre Antwort(en) bin ich gespannt.

 

dafyline



Es gibt...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2019 23:27:18

... eine gewisse Angemessenheit, die zu wahren ist, aber die ist für mich mit allem erfüllt, was allgemein als Bademode angesehen wird. Da sollte jede(r) - auch vor Schülern - das tragen, was genehm ist. In diesem Kontext geht man mal davon aus, dass Lehrerinnen einen herkömmlichen Bikini oder Badeanzug tragen, keine String-Varianten, Lehrer entsprechen Badehose oder -short, keinen Borat-Einteiler...

Wobei ich davon ausgehe, dass meine (Stief-)Kinder sich weder an der Lehrerin im String noch am Lehrer im Borat-Suit stören würden; Lehrer/innen sind per se einfach Respektpersonen... Aber Toleranz ist vielerorts keine Tugend mehr...



Überflüssigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dithma Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.04.2019 00:49:59 geändert: 27.04.2019 18:19:44

Solange die Frage über die Erlasse in den einzelnen Bundesländern dies nicht eindeutig klärt,  ist die Diskussion hier müßig. In SH ist der Lehrer nur Begleitperson am Beckenrand, der Schwimmmeister hat die Badeaufsicht. Der Lehrer darf gar nicht uns Wasser. Er / Sie springt nur im Notfall ins Wasser, läuft aber ansonsten in Shorts und T-Shirt am Beckenrand umher. Und da jst die Badekleidung egal.



Gilt das...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.04.2019 15:53:52 geändert: 27.04.2019 15:55:17

... fürs Schulschwimmen oder fürs Schwimmen auf Klassenfahrt?

Wenn bei uns Schulschwimmen ist, ist meist gar kein Bademeister da, weil die Lehrkräfte die Gesamtaufsicht haben.



Klassenreiseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dithma Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.04.2019 18:22:03

Die Foreneröffnerin schreibt von einer geplanten Klassenreise. Beim Schwimmunterricht gelten andere Regeln.

 



Gut, dann...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.04.2019 00:47:57

... darf bei einer 6. Klasse die Lehrkraft sicher auch ins Wasser. Zumindest in BaWü gibt es da keinerlei Vorgaben.



Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jennyb93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2019 11:21:22

Also, erst einmal danke für die zahlreichen Antworten!

Ich bin mir sicher, dass die Tipps hinsichtlich der Sicherheit der Kinder aus Vorsicht und guten Willen entstanden sind, allerdings drehte sich meine Frage ausschließlich um eure Meinungen zur angemessenen Schwimmbekleidung für mich als Lehrkraft. Selbstverständlich wurde sich um den Sicherheitsaspekt schon ausführlich Gedanken gemacht, daher habe ich auch nicht danach gefragt ;)

Dazu kommt, dass ich tatsächlich gerade zwischen Studium und Referendariat stehe, also beiweiten noch nicht alle wenns und abers kenne, die beim Schwimmen beachtet werden müssen - umso besser, dass ich da jetzt einen besseren Überblick habe, also auch dafür vielen Dank!

Ich habe selber keinen Rettungsschwimmer, darf also daher niemanden retten. Selbst wenn ich aber trotzdem nicht ins Wasser gehe/gehen darf, fand ich die Frage trotzdem mal interessant zu stellen, da die Bekleidung von Lehrkäften - wie schon erwähnt - ja durchaus anders betrachtet wird, als etwa die einer Büroangestellten.

Also: Vielen Dank für euer Feedback, vieles zur Sicherheit war mir neu, hat mir aber auf jeden Fall auch für die Zukunft weitergeholfen!



Selbst ohne...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2019 14:31:38

... Rettungsschwimmer hast du die Pflicht zu retten, wenn jemand in Not gerät. Am Beckenrand/Seeufer stehen und dem panisch zappelnden Schüler zugucken mit der Begründung:"Ich habe ja keinen Rettungsschwimmer gemacht", ist auch nicht.

 



Okay,...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jennyb93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2019 14:41:29

... da habe ich anderes gehört, aber das recherchiere ich dann noch mal.

Wie dem auch sei, es werden ausgebildete Retter anwesend sein, darum bitte keine Sorgen machen, wir wissen, welche Verantwortung wir tragen.

Die Kleiderfrage ist für mich dann ausreichend geklärt :)



Was mordent meint,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2019 16:01:13

ist die Pflicht, erste Hilfe zu leisten, die jedem Bürger obliegt, der einen Menschen in Not vor sich hat. Die Sache mit dem Rettungsschein hat mit der Aufsicht zu tun: Ein ausgebildeter Rettungsschwimmer (oder Lehrer mit Schwimmschein) darf/muss eine Schülergruppe hauptverantwortlich beaufsichtigen. Das darfst du ohne Schein nicht, dann bist du immer nur Begleitperson (jedoch im Rettungsfall selbstverständlich zur Hilfe verpflichtet).



<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs