"Ein Kind, welches mit seinen Mitschülern in Konflikte gerät und anschließend mit Fluchtverhalten reagiert ist doch bitte schön kein Fall für das Jugendamt."
Nein, per se nicht.
Aber ich denke, die Perspektive ist eine andere: In meinem Bundesland sind so gut wie alle ESE-Kinder in Regel-Grundschulen, die FöS ESE gibt es nicht im GS-Bereich, es gab auch sonst kaum staatliche Schulen mit diesem Schwerpunkt.
Inklusion bedeutet also, dass in allen Klassen Kinder mit Beeinträchtigung sitzen (können), auch solche, die sich vom Schulgelände entfernen, die sich und andere gefährden, die sich konsequent nicht an Regeln halten, die übergriffig sind u.a.
Wenn so ein Kind schon im Alltag nicht zu bändigen ist, nicht auf Anweisungen achtet, sich an vereinbarte Regeln nicht hält, diesem Kind mit unterschiedlichen Absprachen, Regeln und Maßnahmen nicht geholfen werden kann, wie soll das dann auf einer Klassenfahrt funktionieren?
JA, das KANN gut gehen.
Geht es aber nicht gut, ist die Lehrkraft diejenige, die sich rechtfertigen muss, einmal mehr, wenn sie vorab von den Schwierigkeiten wusste und damit rechnen musste, dass sich das Kind nicht an Anweisungen hält oder das Gelände verlässt.