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Forum: "Schullandheim mit verhaltensauffälligen Kind"

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Die Kirche im Dorf lassenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2019 19:39:49

"Ein Kind, welches mit seinen Mitschülern in Konflikte gerät und anschließend mit Fluchtverhalten reagiert ist doch bitte schön kein Fall für das Jugendamt."

Nein, per se  nicht.

Aber ich denke, die Perspektive ist eine andere: In meinem Bundesland sind so gut wie alle ESE-Kinder in Regel-Grundschulen, die FöS ESE gibt es nicht im GS-Bereich, es gab auch sonst kaum staatliche Schulen mit diesem Schwerpunkt.

Inklusion bedeutet also, dass in allen Klassen Kinder mit Beeinträchtigung sitzen (können), auch solche, die sich vom Schulgelände entfernen, die sich und andere gefährden, die sich konsequent nicht an Regeln halten, die übergriffig sind u.a.

Wenn so ein Kind schon im Alltag nicht zu bändigen ist, nicht auf Anweisungen achtet, sich an vereinbarte Regeln nicht hält, diesem Kind mit unterschiedlichen Absprachen, Regeln und Maßnahmen nicht geholfen werden kann, wie soll das dann auf einer Klassenfahrt funktionieren?

JA, das KANN gut gehen.

Geht es aber nicht gut, ist die Lehrkraft diejenige, die sich rechtfertigen muss, einmal mehr, wenn sie vorab von den Schwierigkeiten wusste und damit rechnen musste, dass sich das Kind nicht an Anweisungen hält oder das Gelände verlässt.



das Gesprächneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2019 21:31:02

mit den Eltern zu suchen ist sicher erstmal die beste Idee. Gleichzeitig solltest du dich an deine SL wenden und auf das Problem hinweisen, mit der Bitte um Unterstützung.

Wenn der Schüler in der Schule oft flüchtet, hat er höchstwahrscheinlich auch zu Hause diese Tendenz, vor Konflikten mit den Eltern zu flüchten. Wie gehen diese damit um und wie holen sie ihn da wieder raus? Wie verläuft das üblicherweise in der Schule? Verkrümelt er sich auf die Toilette oder in irgend einen ruhigen Winkel oder rennt er panikartig vom Schulgelände quer über die vielbefahrene Hauptstraße?

Wie sehen die Konflikte aus? Sucht er aktiv Streit oder wird er von den anderen geärgert/provoziert? Gibt es wiederkehrende Auslöser? Wie oft passiert das, täglich oder eher monatlich? Wurde er auch schon mal gewalttätig gegen sich oder andere? Wie verhält er sich bei Konflikten mit Lehrkräften? Gibt es Mitschüler, Lehrer oder andere Personen an der Schule, bei denen er sich sicher fühlt? Können seine Eltern oder wenigstens ein Elternteil evtl. mitfahren?

 

Wenn alle diese Fragen geklärt sind, liegt die Entscheidung bei dir, ob du es für dich verantworten kannst, ihn mitzunehmen. Wenn nicht, kläre das mit deiner SL, die ihn dann von der Veranstaltung ausschließen kann. Das ist sicher keine schöne Lösung, ganz besonders für den Schüler nicht, aber es ist nicht deine Aufgabe, alle Probleme der Inklusion zu lösen und dabei dich selbst und deine Verantwortung für den Rest der Klasse zu vergessen.



Das Gespräch mit den Elternneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2019 22:49:58

zu suchen ist sicher die schlechteste aller Ideen, wenn im Vorfeld nicht vollkommen klar ist, mit welcher Zielsetzung dieses Gespräch geführt wird.

Die Feststellung, ob man mit dem Kind auf Reisen geht, darf nicht von dem Gespräch abhängen. Denn schlimmsten Falls wird man im Elterngespräch beruhigt, es passiert was und dann hat man seine Bedenken im Elterngespräch geäußert gehabt. Das wäre dann nicht nur fahrlässig, sondern grob fahrlässig!

Also feststellen, ob man so fahren kann und will, wenn nicht, was die Bedingungen sind, zu denen man bereit ist trotzdem zu fahren (Begleitperson, Verantwortungsübernahme der Eltern, positive Einschätzung der Situation durch einen Experten, ...) und dann das Gespräch suchen, wenn für die Realisierung die Eltern einen Beitrag leisten können oder sie aus dem vorgetragenen Sachverhalt verstehen sollen, dass keine Sanktionierung gegen ihr Kind vorliegt, sondern die Voraussetzung zu einer Teilnahme an der Klassenreise nicht erfüllt sind.

Übrigens: Es kann dich keiner zwingen zur Klassenfahrt zu fahren und auch nicht einen bestimmten Schüler mitzunehmen!



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