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Forum: "Das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis"

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Man hat...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2019 08:10:47

... in erster Linie das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Punkt.

Manche Schulleitungen - das weiß ich aus eigener Erfahrung - halten es nicht so eng mit dem Thema "Transparenz". Sie scheinen kulant über dinge hinweg zu sehen, die sie zwar möglicherweise stören, gegen die Sie aber dienstrechtlich nicht vorgehen können, z. B. Kleidungsstil, Unterrichtsmethodik (wenn man z. B. den Unterricht auf den Gang verlegt, weil da mehr Platz für ein Kugellager o. ä. ist als im Klassenzimmer) usw.

Meine SL hat immer Monate gewartet, um mir dann alles, was sich angesammelt hatte, auf einmal an den Kopf zu werfen. Andere rechnen da vielleicht im Arbeitszeugnis ab...

Definitiv kann man ein Arbeitszeugnis anfechten. Das wäre deine Option.



andererseitsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2019 09:54:04

kann man auch den Spieß einfach rumdrehen. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist immer ein zweischneidiges Schwert. Warum nicht ganz simpel ein normales Arbeitszeugnis nehmen? Da steht drin, dass du von dann bis dann an der Schule gearbeitet hast, was deine Aufgaben waren und Punkt. Keine Bewertung, kein Gefasel, keine schwurbeligen Code-Formulierungen, in denen sich auch die erfahrensten Personaler verirren. Es gibt Untersuchungen, in denen Personalchefs verschiedener Firmen dem selben Zeugnis Noten von 1 bis 5 geben. Was hilft dir das? Nichts.

Im Zweifelsfall wird jemand, der dich einstellen will, sowieso bei deiner alten SL anrufen und mal persönlich nachfragen, wen er sich da ins Haus holt.



Danke für neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: grababbel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2019 11:42:20 geändert: 22.07.2019 16:24:15

die Antworten



Arbeitsrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2019 15:53:07

Die wenigsten Schulleitungen sind mit dem Arbeitsrecht vertraut. Dasselbe gilt auch für die Schulaufsicht, beide Stellen sind in erster Linie mit dem Dienstrecht vertraut. d.h. sie sind es gewohnt Gutachten zu erstellen, die dann behördenintern zu den Akten genommen werden. Im Regelfall gilt ja: "einmal Lehrer, immer Lehrer". Dass Vertretungslehrkräfte im befristeten Angestelltenverhältnis am Ende der Vertragslaufzeit das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis haben, ist in den wenigsten Fällen den "Arbeitgebern" bewusst. Darüber hinaus sind sie eben auch nicht mit der Materie vertraut.

Im speziellen AFll wundert es mich, dass die Schulleitung das Arbeitszeugnis erstellt hat. Arbeitgeber ist ja im Regelfall nicht die Schule sondern die zuständige Bezirksregierung oder das Landesschulamt, da Lehrkräfte Landesbedienstete sind. Aus meiner Sicht ist das von der Schulleitung erstellte Arbeitszeugnis zuständigkeitshalber bereits ein Rechtsverstoß. Die Schulleitung kann - wie bei Beamten auch - ein Gutachten erstellen, das von der personalführenden Stelle in ein Arbeitszeugnis umformuliert werden muss. - Und zwar so, dass es einer Überprüfung durch ein Arbeitsgericht standhält.

Das hier angeführte Arbeitszeugnis würde vermutlich von jedem ordentlichen Arbeitsgericht "in der Luft zerrissen werden".



Oh ja.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gumofrau Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.07.2019 15:04:21

Für mich auch definitiv ein Grund, nochmal auf die SL zuzugehen. Arbeitszeugnisse sind Formalia, auf die man in Form einer Vorlage zurückgreifen kann. Dafür gibt es, wie für alles in Deutschland, Richtlinien und Keywords, die beachtet werden müssen und spezielle Einstufungen, also kein Hexenwerk. Vor allem, wenn weit im Voraus darum gebeten wurde.



Arbeitszeugnisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mucki50 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.07.2019 17:26:07

Im Rahmen meiner Versetzung habe ich auch um ein Arbeitszeugnis gebeten. Es hat lange gedauert, bis es fertig war und dann waren die Formulierungen wenig personalisiert und auch gewöhnungsbedürftig, z.B. "hat besondere Kenntnisse in Randbereichen". Letztlich habe ich es umformuliert, umstrukturiert und ergänzt und warte nun darauf, ob es noch mal umgeschrieben und vom Schulleiter unterschrieben wird. Meine Erfahrung ist: nicht lockerlassen - es geht um meine Zukunft! Mir ist aber auch klar geworden, dass solche Arbeitszeugnisse nicht zu den Standardaufgaben der Verwaltungskraft und der Schulleitung gehören und dass man mit eigenen Vorschlägen immer am Ball bleiben muss - auch wenn man missmutig behandelt wird. Was ich z.B. einreichen musste, war eine ausfühliche Aufstellung aller meiner schulischen Tätigkeiten der vergangenen Jahre, d.h. 18 Jahre. Das hat mich viel Zeit und viele Nerven gekostet, ist aber auch Grundlage für das Arbeitszeugnis gewesen. D.h. Hilfestellung ist evtl. erwünscht, auch wenn man es von Verwaltungs- und Schulleitungsseite nicht gerne kommuniziert.  



Im übrigen ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mucki50 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.07.2019 17:29:09

... nennt es sich auch "Zwischenzeugnis", was evtl. einen rechtlichen Grund hat, wenn es von der Schulleitung verfasst wird.



Seit wannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.07.2019 17:35:16 geändert: 01.08.2019 14:58:14

braucht man denn für eine Versetzung ein Arbeitszeugnis, das sich Zwischenzeugnis nennt?



Zum Abschluss neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: grababbel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.08.2019 14:15:24

......für solche Fragen ist die Rechtsstelle von Gewerkschaften eine sichere Anlaufstelle



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