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Forum: "Elterngespräch mit Begleitung! Erlaubt?"

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Elterngespräch mit Begleitung! Erlaubt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ceci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.01.2005 19:44:29

Hallo,

ich bitte um verbindliche Info mit Quellenangabe im Schulrecht (Niedersachsen), ob Eltern zu einem Gesprächstermin in der Schule (Grundschule, Gespäch mit Klassenlehrer) die Mitnahme einer Person als Zeugen sowie Fürsprecher gestattet ist.
Die mitzunehmende Person arbeitete privat mit dem Kind einen erheblichen Lernrückstand auf, die Schule hatte zuvor nicht gefördert, wollte aber eine Überprüfung auf so.-päd. Förderbedarf (2.Klasse, Kind konnte noch nicht lesen) einleiten.
Die private Förderung macht dies jetzt unnötig, das Kind inzwischen liest. Die KL steht der priv. Fördermaßnahme skeptisch gegenüber und es ist möglich, dass sie das Gespräch in Anwesenheit der 3.Person verweigert bzw. diese der Schule verweist. Die Eltern legen unbedingt Wert auf Begleitung, da 3.Person im Schulrecht bewandert ist.

MfG, Ceci


So ganzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2005 18:42:20

versteh ich die Anfrage nicht, denn wenn die Begleitperson doch im Schulrecht bewandert ist erübrigt sich diese Frage doch oder?
Wenn ich als Mutter um ein solches gespräch bitte, würde ich auch nicht als erstes mit dem Schulrecht winken und wie würdest du dich als KL fühlen, wenn dir direkt drei Leute gegenüber sitzen?
Gibt es denn ernstzunehmende Anzeichen dafür, dass die KL nicht gesprächsbereit ist?
Oder gab es vorher schob ernstzunehmende Differenzen? Dann heißt es bei uns erst mal Klassenelternsprecher/ Elternsprecher oder -beirat einbinden.
Vielleicht ist aber doch ein klärendes Gespräch ohne neutrale dritte möglich, ich würde das auf jeden Fall erst mal probieren.


Woher diese Unsicherheitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: direktor Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2005 16:55:15

Es muss doch möglich sein, dass man sich über die Gesetzeslage informiert. Da ich aus Österreich bin, kann ich nur Informationen für das Suchen der Gesetzestexte geben:
1. Ich nehme an, ihr habt ein Schulorganisationsgesetz oder so ähnlich, da müßte unter Besprechungen, Beratungen Information einzuholen sein.
2. Gibt es bei euch ein Internetportal zur Regierung mit einer Suchmaschine?
3. Wenn dies alles nichts nutzt, habt ihr sicherlich eine Lehrervertretung und Gewerkschaft mit Rechtsauskunft
4. Eure vorgesetzte Dienstbehörde muß euch auch Auskunft geben können.
Dies ist natürlich mit viel Eigeninitiative verbunden.
Ich weiß, Lehrer sind keine Juristen und haben Scheu vor anderen, die vorgeben, dass sie die Schulgesetze kennen würden.
Also vorher genau prüfen, dann keine Scheu vor dem Gespräch.
Grüße aus A


Begleitpersonneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cyrano Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.02.2005 16:22:25

Es muß den Eltern gestattet sein, einen neutralen Gesprächszeugen mitzubringen, so unangenehm das auch für die Lehrerin sein mag. Sonst kann jede der Parteien später das Blaue vom Himmel behaupten. Selbstverständlich kann auch die Lehrerin einen Gesprächszeugen mitbringen. Wer sollte etwas dagegen haben?

Ansonsten: Schulleiter um verbindliche Auskunft bitten. Oder die vorgesetzte Schulbehörde. Telefonat genügt. Das ist völlig problemlos. Das Amt ist selbstverständlich zur Auskunft verpflichtet.



Schulrecht Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.02.2005 19:33:37

http://www.schure.de/

http://www.nibis.de/nli1/mk/index.htm#gesetze


ich würdeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fairytale1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2005 09:47:13

mich auch nicht unbedingt scheuen, diese 3.person am gespräch teilnehmen zu lassen, allerdings würde ich dann (oder in manchen fällen sowieso immer) eine kollegin oder die direktorin ebenfalls zu dem gespräch bitten.


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