transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 14 Mitglieder online 26.04.2024 05:49:30
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Vorlage der Klassenarbeit beim Rektor"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Vorlage der Klassenarbeit beim Rektorneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: westfale Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2005 16:00:50

Vielleicht kann mir ja jemand "mit Ahnung" helfen:

Wenn ein gewisser Prozentsatz einer Klassenarbeit unter dem Schnitt ist (also unter Note 4), muss die Arbeit dem Rektor zur Genehmigung vorgelegt werden.

Meine Fragen:
1. Wieviel Prozent sind das?
2. Wie oft kann ein Lehrer das machen? Soll heissen, wie oft hintereinander kann er das machen? Kann er z.B. alle vier Arbeiten die im Halbjahr geschrieben werden vorlegen?
3. Wann muss der Rektor darauf reagieren? Muss er überhaupt?

Ich sage jetzt schon mal:
DANKE für die Antworten.


Verschiedenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2005 17:28:30

von Bundesland zu Bundesland. Bei uns in Bayern gibt es keine einheitliche Grenze; unser Chef will ab 4,2 eine Begründung ( gut vorbereitet, 2 Stunden geübt; widrige Umstände etc.).
Ich denke, das kommt bei euch auf die Schulordnung an; schau dort mal nach unter Leistungsfeststellungen.
Viel Erfolg
flo


Klassenarbeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gisla Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2005 17:28:40

Hallo,westfale!
Ich denke, das ist von den Gesetzmäßigkeiten des Bundeslandes abhängig.
Bei uns in Sa/Anh.gilt "wenn mehr als ein drittel
der erreichten Noten 5 oder 6 sind" muss die Arbeit wiederholt werden oder der SL legt nach Einsicht in den vermittelten Unterrichtsstoff
die Gültigkeit fest.
Bei uns müssen alle Klassenarbeiten (mit Leistungserwartungsbericht, Bewertungsschlüssel,
einer guten und einer schlechten Beispielarbeit!!)
abgegeben werden.
Gruß gisla


In Rheinland-Pfalz..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2005 17:57:32

.. gilt auch die Drittel-Regelung. Wenn also mehr als ein Drittel der Arbeiten unter vier ist, wird die Arbeit normalerweise wiederholt, beim zweiten Mal entscheidet der Rektor,wie weiter verfahren wird.Gruß elke2


und hier in niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: misshitchcock Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2005 18:20:59

gilt für die sek I 30% und für die sek II 50%. liegen die 'minderleistungen' über 30% bzw. 50% heißt das aber 'nur', dass die arbeit vom schulleiter genehmigt werden muss. und da liegt es dann an der leitung: an den meisten schulen wird wohl alles genehmigt, bei manchen wird nichts genehmigt, bei anderen gibts ein mittemaß. eben je nachdem, wie die schulleitung 'so drauf' ist. die eltervertreter der klasse bekommen dann ein schreiben von der schulleitung und eine begründung für die schlechten leistungen vom lehrer, der die arbeit geschrieben hat. wird sie nicht genehmigt oder will der lehrer sie nicht genehmigen lassen (gibts ja auch), wird die arbeit noch einmal geschrieben.

meines erachtens (bin mir aber nicht 100% sicher) kann das theoretisch mit jeder arbeit im schulljahr so gehen, ohne begrenzung.

liebe grüße,
misshitchcock


In NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2005 20:48:44

ist die "Drittel"-Regelung vor kurzem wieder aufgehoben worden, d.h. es können auch mehr als 30 % der Arbeiten "Unterm Strich" sein, ohne dass neu geschrieben werden muss oder genehmigt. An fast allen Schulen, die ich kenne, werden von jeder Arbeit drei Exemplare mit Bewertungsschlüssel der Schulleitung vorgelegt.
ishaa


das ist ja......neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2005 21:04:54

hochinteressant, davon hab ich in österreich noch nie etwas gehört. ich habe noch nie eine arbeit dem chef vorlegen müssen und automatisch, wenn mehr als die hälfte negativer noten sind, wird die arbeit wiederholt. ohne begründung, ohne dass eine kontrolle vorgeschrieben ist.

hab ich das richtig verstanden: wenn der schulleiter die arbeit sozusagen "genehmigt", muss sie trotz vieler (je nachdem welcher maßstab) schlechter arbeiten bei euch nicht wiederholt werden?????

das interessiert mich........


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2005 21:35:53

Ja, feul.

Mal ein Beispiel:
In einer sehr schwachen Klasse wird eine Arbeit geschrieben, deren Anspruch gar nicht sehr hoch ist und vor der Arbeit wird auch besonders viel dafür im Unterricht geübt (da die Hausaufgaben oder häusliches Üben von etlichen Schülern nicht geleistet werden (können)).
Trotzdem fällt die Arbeit besonders schlecht aus (mehr als 1/3 unterm Strich).

Seitens der ELternschaft wird gemutmaßt, dass der Anspruch zu hoch gewesen sei und die Arbeit deshalb so schwach ausgefallen ist.

Die Arbeit wird der SL vorgelegt und soll wiederholt werden.
Die Lehrerin konzipiert eine vergleichbare Arbeit, zu der sie auch die Übungen bei der SL vorlegt.
Diese schaut die Arbeit und die Übungen an und vergleicht sie mit anderen Arbeiten, befindet sie für angemessen und lässt vorab verlauten, dass die Arbeit dem Standard entspricht und von ihr genehmigt wird, egal wie sie ausfallen wird.


#######################################

Ich halte dieses Bewertungs-Problem für ein sehr schwieriges, aber auch für ein sehr wichtiges. Noten von Klassenarbeiten, die ja oft ein sehr (zu) starkes Gewicht für die Zeugnisnote haben, spielen schnell eine scheinbare Vergleichbarkeit und gleiche Standards vor.

Andererseits gibt es (auch wegen der Drittel-Absprache) Kollegen, die nicht die Kriterien an sich zur Grundlage der Bewertung nehmen, sondern nach dem Schreiben der Arbeit so lange an der Bewertung basteln, bis die Arbeit gerade noch gewertet werden kann (und der SL nicht vorgelegt werden muss).

Wie leicht oder wie schwer eine Arbeit war, wird selten berücksichtigt. Auch Prozentränge (Frage danach vor ein paar Tagen) oder Fehlerquoten sind letztlich nicht sehr aussagekräftig, wenn man bedenkt, dass 2-3 zusätzliche schwierige, ungeübte Wörter im Diktat oder einige knifflige Aufgaben in einer Arbeit den Schnitt maßgeblich beeinflussen können.

Mich würde interessieren, wie an anderen Schulen Standards in der Bewertung von Schülerleistungen abgestimmt werden.

Palim


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs