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Forum: "Nebentätigkeit im Referendariat"

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Nebentätigkeit im Referendariatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: shiningstar152 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2005 19:52:23

Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin im Referendariat und möchte gerne einen Nebenjob haben. Nun hab ich evtl. die Möglichkeit in unserer Schule in der Offenen Ganztagsschule bei der Hausaufgabenbetreuung mitzuhelfen. WEiss jemand wie das bei so einem pädagogischen Job mit der Genehmigung aussieht? Wielange dauert das etwa und muss ich auf die Genehmigung warten, bis ich anfangen kann? Wieviel Stunden darf ich machen und wieviel darf ich verdienen?
Vielleicht hat das Prozedere ja selbst schon mal jemand von euch mitgemacht!? Danke und Gruß


???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: katrinschmitz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2005 20:05:52

ich hab keine Ahnung, am besten den Schulleiter fragen oder die Fachleiter, die werden das ganz genau und aktuell wissen.


In Berlin ist das so:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffi_online Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2005 22:11:34

man kann unter der Woche 4h zusätzlich arbeiten. Dazu muss ein Antrag an die Personalstelle geschrieben werden, den zuvor der/ die Vorgesetzte (Seminarleiter/in Allgemeines Seminar) unterzeichnet muss. Dieser wird ihn nur unterzeichnen, wenn es keine "Einwände gibt", das heisst, deine Leistungen müssen so ausreichend sein, dass man dir zugesteht, deine Zeit und Kraft auch außerhalb von Unterrichtsplanung einsetzen zu können .
Mit der Unterschrift des Seminarleiters wird der Antrag von der Personalstelle in der Regel genehmigt. Diese Genehmigung gilt "auf Widerruf", d.h. sie kann dir entzogen werden, wenn man der Meinung ist, du solltest dich doch lieber wieder ausschließlich deinen Ausbioldungsverpflichtungen widmen

In den Ferien kann für eine gewisse Zeit auch über diese 4h hinaus arbeiten.

In der Hoffnung, dir behilflich gewesen zu sein... LG Steffi


Hat geklapptneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: attos Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2005 10:28:41

Ich habe selbst einen Antrag zu Beginn meines Refs gestellt. Ich gebe Nachhilfe und habe angegeben 5 Stunden in der Woche zu arbeiten. So viel ich weiß, sind 5 Stunden die Obergrenze. Es wird immer geschaut, in wie weit, dein Nebenjob auch vielleicht etwas für dein Ref bringen könnte. Was ja bei dir der Fall ist. Der Antrag an sich, hat ca. 2 Wochen gedauert, bis er genehmigt war. Sinnvoll ist immer das vorher mit deinem Fachleiter abzusprechen, damit er deinen Antrag beim Leiter wenn nötig positiv unterstützen kann. Also überlege dir gute Argumente. Ich drücke dir die Daumen.
Attos


So geht's bei HS in Oberbayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: go4it Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2005 00:24:05

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, daß das vom Bundesland und/oder der Schulart abhängig ist, weil es bei mir ganz anders - aber auch erfolgreich - ablief. Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland du unterichtest, beschreibe ich meine Vorgehensweise kurz:

Die gehst wieder jede Lehrerin den normalen Dienstweg, d.h. Du besorgst Dir bei der Schulleitung Einen Vordruck zum Antrag auf eine Nebentätigkeit (Art. 73 Bayer. Beamtengesetz). Den füllst Du aus und gibst ihn wieder bei der Schulleitung ab. Die Schulleitung gibt eine Stellungnahme ab (besteht aus einem Kreuz) und dann geht die (Dienst-)Post ab zum Schulamt und von dort ggf. zur Bezirksregierung.

Mir wurde in meinem ersten Jahr als Lehramtsanwärter einmal ein Job in iener kneipe mit 5 Woh genehmigt. Und als ich den aufgegeben hatte, habe ich im selben Schuljahr als Dozent der örtlichen VHS einen Vorbereitungskurs zum Matheabschluß gegeben.

Hat alles wunderbar funktioniert. Mein Seminarleiter war übrigens überhaupt nicht eingebunden in das Procedere.

Viele Grüße und viel Erfolg!
go4it


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