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Forum: "Benotung in den verschiedenen Bundesländern?"

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Noten für den Übertrittneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2005 13:42:33

Ich habe das Problem mit der Notengebung an einer bayerischen Grundschule deshalb, weil sich für viele Eltern das Problem des Übertritts auf weiterführende Schulen auf Noten reduziert hat. In Bayern muss man für einen sicheren Übertritt ins Gymnasium und in die Realschule einen Schnitt von D,M,HSU von 2,33 erbringen. Da mündliche Noten kaum eine Rolle spielen (so ist es an unserer Schule und auch in dem Landkreis in dem ich wohne - ich glaube das gilt für ganz Bayern), hat man keine großen Varianten. Also ist für viele schon bei der Note drei Panik angesagt. Da ich an einer großen Grundschule unterrichte, erlebe ich immer wieder, wie Eltern sich über Bewertungen aufregen und Lehrmethoden anzweifeln. Ähnliches hört man von anderen Schulen. Wenn man die Note zwei um einen halben Punkt verpasst, ist das besonders ärgerlich. Es gibt Kinder, die weinen schon bei der Note drei. Ich finde ganze Noten in Arbeiten verstärken in der augenblicklichen Situation an den Grundschulen in Bayern nur den Stress für Schüler, Eltern und Lehrer. Gäbe es eine 3+ (2,75) oder eine 2-3 (2,5), sähe das noch nicht so verloren aus und wäre auch fairer. Wie oft stehe ich vor der Entscheidung: Gebe ich diesem Aufsatz eine 2 oder eine 3, der genau zwischen den beiden Noten steht. Da wäre mir eine 2-3 viel lieber! Manchmal kann im vierten Schuljahr so eine Note schon ausschlaggebend für den Übertritt an eine weiterführende Schule sein, wenn der Schüler eh schon überall so zwischendrin steht.


In bayern gilt laut VSOneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2005 17:12:53

§ 26...(12) 1 Der Bericht nach Absatz 1 und die Zeugnisnoten werden vom Klassenleiter im Einvernehmen mit den in der Klasse im betreffenden Fach unterrichtenden Lehrkräften auf Grund der Einzelnoten für schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise in pädagogischer Verantwortung festgesetzt.
Also kannst du durchaus mündliche Leistungen bis zur Hälfte der Gesamtnote einfließen lassen! Auch die Zahl und Art der Leistungserhebungen ist nicht festgelegt.
Seid doch froh um euren Freiraum.
In der RSO (Realschulordnung) z.B ist ganz genau festgeschrieben, wie ich die einzelnen Leistungsnachweise zu bewerten habe und wie viele ich mindestens zu erbringen habe.
In Bayern ist auch eindeutig in den Schulordnungen festgelegt (z.B. VSO § 18 (2) 1 Zwischennoten werden nicht erteilt. ) dass Zwischennoten nicht erteilt werden. Tendenzen werden am Ende der Arbeit vermerkt und dürfen ( pädagogische Verantwortung !) in der Zeugnisnote berücksichtigt werden.
Ich muss meine Zeugnisnote juristisch nachprüfbar begründen können und zwar unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes, dann bin ich aus dem Schneider.
Hoffe, ich habe zur Verwirrung in unserem deutschen Bildungswesen beigetragen
rfalio


Mündliche Leistungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2005 20:02:20

@rfalio:
Die Praxis an der Grundschule zeigt, dass mündliche Leistungen in den Übertrittsfächern so gut wie kein Thema sind. Mündliche Leistungen müssen mit Datum festgehalten werden, ausgefragt wird in der Regel in der Grundschule nicht und mündliche Eindrucksnoten dürfen nicht gegeben werden. Für Proben gibt es die Anleitung, möglichst parallel zu schreiben, bzw. sollte das Anforderungsniveau an einer Schule das gleiche sein. Die Proben sollten vier verschiedene Anforderungsstufen erfüllen, an die sich die Lehrer halten sollten. Dies wird überprüft, auch der Schulrat wirft einen kritischen Blick darauf. An unserer Schule haben wir einen Bewertungskatalog ausgearbeitet, wie wir was gewichten. Mündliche Leistung spielt nur im HSU-Unterricht (Referat) und im Deutsch-Unterricht (Lesetechnik, Gedichtvortrag) eine untergeordnete Rolle. Bei einem errechneten Notendurchschnitt von ,5 fürs Zeugnis können wir dann unseren pädagogischen Freiraum nutzen.


Ich denke Noten sind Menschenwerkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.12.2005 14:17:28

und damit nie (ganz) fair. Auch bei halben oder gar viertel Noten oder dem "Allheilmittel" Punktesystem wird das immer so sein.

Ich wehre mich deshalb auch dagegen, mich auf das reine Ausrechnen zu beschränken. Es ist m.E. nicht der Sinn Noten rein mathematisch zu erstellen. Irgendwo muß hier auch noch eine pädagogische Entscheidung ins Spiel kommen, und die ist natürlich nicht immer mathematisch exakt zu belegen. Damit verbunden ist immer auch die Angreifbarkeit der Entscheidung.

Aber egal, ob wir Noten von 1-6 verwenden (wobei viele die Noten 1 und 6 aus welchen Gründen auch immer ausklammern), oder Punkte von 0 - 15 oder sonstwas: Letztlich müssen wir die Entscheidung treffen und Leistung über ein Schul(halb)jahr bewerten (Zur Ergänzung sind ja außerdem auch noch Bemerkungen da).

Das macht unseren Beruf ja so schwierig, da wir hier eine große Verantwortung übertragen bekommen - und die kann man nun mal nicht wasserdicht mathematisch abgeben. Man kann sich nur bemühen und sein Bestes geben. Und: Ich finde das gar nicht so schlecht!

Viele Grüße und

Hesse


Laut Schulordnung RLP,...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.12.2005 14:19:46

sind Noten auch nicht berechenbar.


@kunoschlonzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.12.2005 16:50:16

Kannst du diese Bemerkung näher erläutern?


Hallo Leuteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.01.2006 15:16:49 geändert: 26.02.2006 11:39:30

Nun, welche konkrete Anworten gab es bisher auf meine Ausgangsfrage:
Österreich: Notenskala 1-5, Tests in der GS angesagt
NRW: Zeugnis: ganze Noten, Arbeiten werden in der Grundschule angekündigt
RLP: glatte Noten mit Tendenzzeichen ohne Relevanz
Ba-Wü: Viertelnoten
Bayern: glatte Noten mit Tendenzzeichen ohne Relevanz, Proben werden in der Grundschule nicht angekündigt

Ich hatte eigentlich nicht vor eine grundsätzliche Debatte über die Notengebung zu initialisieren, obwohl ich mich zum Schluss darauf eingelassen habe.

Ich würde mich trotzdem freuen, wenn noch weitere Beiträge die dürftige Sammlung über die Notengebung aus anderen Bundesländern ergänzen würden.
Also: Nochmals meine Frage:
Nach welchem System wird in einem Bundesland benotet?
(Da ich in der Grundschule tätig bin, interessiert mich deshalb besonders die Grundschule.)
Dürfen in der Grundschule die Klassenarbeiten angesagt werden?

Grüße: ysnp




In Hessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: murmel730 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.01.2006 22:32:52

müssen Arbeiten auch angekündigt werden. Lernzielkontrollen allerdings nicht.
Bei uns gibt es 1, 1-, 2+, 2, 2-, 3+,....
Für die Kinder ist es wichtig zu wissen ob sie ne gute oder schlechte 2 oder "normal" 2 haben. Meine (2 Klasse) kriegen seit diesem Schuljahr Noten und verstehen das System sehr gut.





Wie wird die Benotung im Saarland durchgeführt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: minniwu71 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2006 20:32:54

Hallo an Alle

Leider kenne ich mich mit der Notenvergabe im Saarland nicht aus. Es gibt im Zeugnis Noten wie 3(09) ? Also eine 3+ ! Oder ist es die dendenz zu einer 3- ? Ich werde nicht mehr so ganz schlau daraus. Ich habe hier viele sehr Interesante Themen gelesen. Wie zum Beispiel über Bayern.

Meine Frage bezieht sich im eigentlichen darauf" Wenn mein Sohn einen Durchschnitt, von 2,2 an Klassenarbeiten und Hausgabentest hat, und er bekommt im Zeugnis eine 3 (07) . zu wieviel prozent darf in die Note das betragen mit einfliesen. (Die Mitarbeit war immer gut) Mann kann es so sicherlich nicht hinnehmen das dadurch der Realschulzweig für ihn passe sein soll.
Er sollte sich dieses Jahr anstrengen und in Englisch eine 2 im Zeugnis zu haben, hatte er auch geschafft. Nun in Mathematik wurde es ihm dadurch verwehrt, durch diese Benotung.
Über eine Antwort, wie die Zeugnisnoten sich im Saarland zusammensetzen wäre ich euch sehr dankbar.
Liebe Grüße
minniwu 71


benotungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2006 11:37:35

ein interessantes zitat
Ob jemand gut oder schlecht ist, muß dem Dienstleistenden in allen
anderen Berufen unwichtig sein, solange er sich um den Kunden zu bemühen
hat. Das kann man unschwer in der Haltung erkennen, mit denen private
Nachhilfeinstitue um Kinder werben... Nur da, wo die Dienstleistung ein
Monopol ist, kann sich dieses Verhältnis umkehren. Genau das ist in der
Schule der Fall. Nur die Schule kann es sich leisten, die von ihr
Abhängigen zu beurteilen. Überall sonst wird die Dienstleistung
beurteilt, nicht der Empfänger.


wer weiß wo das zitat her ist?


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