hi,
ich hätte mal eine frage zum thema lehrer und körperschmuck. tattoos und piercings erfreuen sich ja seit einigen jahren immer größerer beliebtheit und werden auch mehr und mehr von der gesellschaft toleriert. auch viele meiner kommilitonen - ich selbst studiere gymnasiallehramt - tragen körperschmuck in irgendeiner form. jetzt habe ich aber schon öfter mal gelesen, dass tätowierungen o.ä. ein grund sein können, später nicht verbeamtet zu werden (auch bei anderen berufen, wie z.b. polizist). ist da was dran oder hat das persönlichkeitsrecht vorrang? gibt es unterschiede von bundesland zu bundesland? gilt solch eine vorrschrift nur für sichtbaren körperschmuck bzw. wenn er eine politische bedeutung hat?
ich könnte mir schon vorstellen, dass eltern oder kollegen, eventuell auch schüler, an sichtbaren tattoos anstoss nehmen könnten - lehrer sind ja immerhin respektspersonen, die eine gewisse autorität ausstrahlen sollen.
hat zu diesem thema jemand selbst erfahrungen oder vielleicht bekannte, die schon was darüber gehört haben?
danke schon mal.