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Forum: ""Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", Wer denkt wasdazu?"
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| "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", Wer denkt wasdazu? | | von: elgefe
erstellt: 14.03.2006 11:06:11 |
Pressemeldung vom 13.03.2006
Aktuelle Pressemitteilung des Hessischen Kultusministeriums
Staatssekretär Jacobi: "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren"
Als klare Bestätigung der Entscheidung Hessens wertete Joachim Jacobi, Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium, das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, die Klage von Michael Csaszkóczy auf Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst abzulehnen. Auch Hessen hat den Bewerber abgelehnt. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", erklärte der Staatssekretär.
"Die Mitleids-Kampagne der GEW hat nichts genützt", so Jacobi weiter. Herr Csaszkóczy habe sich durch seine aktive Mitgliedschaft in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" die Perspektiven selbst verbaut. "Der Staat hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem Gedankengut - ob von links oder von rechts - zu schützen", betonte er.
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| doch zu beantworten | | von: rfalio
erstellt: 14.03.2006 14:00:20 geändert: 14.03.2006 14:04:13 |
schau mal unter
http://www.autonomes-zentrum.org/ai/selbstdarst.htm
dann findest du die Gründe.
Zitat:
Insofern ist es für uns eine Selbstverständlichkeit und eines unserer Hauptanliegen, die antifaschistische Selbsthilfe zu propagieren und zu organisieren. Der offensive Kampf gegen rassistische StraßenschlägerInnen und deren politische DrahtzieherInnen in faschistischen Parteien (wie NPD oder DVU) und die bedingungslose Solidarität mit ihren Opfern ist für uns keine Frage der politischen Wichtigkeit, sondern eine Notwendigkeit.
Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir dabei als ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung. Zitat Ende.
Übereinstimmung mit dem Grundgesetz?
Wenn jemand Militanz im politischen Diskurs als legitimes Mittel ansieht, steht er m.E. nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
Antifaschismus wird hier zu einem Schlagwort, Andersdenkende ( nicht nur faschisten!)abzuqualifizieren, siehe
http://www.friedenskooperative.de/netzwerk/om03-066.htm
und das ist doch schon fast faschistisch .
rfalio
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| Ich würde sogar so weit gehen... | | von: frank11nr
erstellt: 14.03.2006 15:16:20 |
...zu sagen "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in unserer Gesellschaft nichts verloren", nur lässt sich das wohl schwer umsetzen, man kann schlecht alle Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen wegsperren.
Da das Grundrecht sozusagen die absolute Grundlage unseres Zusammenlebens darstellt, hat sich auch jeder ohne Wenn und Aber daran zu halten. Wenn man dann, wie im vorliegenden Fall, Mitglied einer Organisation ist, die zumindest in Erwägung zieht, gegen dieses zu verstoßen ist es nur richtig, dass man im Gegenzug keine anderen Rechte (hier: die Einstellung in den Schuldienst) einklagen kann.
Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass diese Mitgliedschaft beendet sei und sich der betreffende Mensch inzwischen zur BRD und ihrer Verfassung bekannt habe, bin mir jedoch nicht sicher (war mal ein Spiegel- Artikel, ist schon ne Weile her).
Davon abgesehen, gelobt man beim Beamteneid nicht auch die Treue zum Grundgesetz? (Ernst gemeinte Frage, ich bin ja noch nicht so weit)
Zumindest beim Gelöbnis beim Bund bzw. der Vereidigung der Zeitsoldaten gibt es eine Klausel, die sich auf "das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes bezieht", gibts im Beamteneid nichts ähnliches?
Grüße,
Frank |
| Das verstehe ich nicht | | von: stantoni
erstellt: 15.03.2006 15:42:01 |
– warum genießen deiner meinung nach politiker etc. einen besonderen schutz und hinsichtlich wessen?
Hinsichtlich einer juristischen verfolgung, so sie das GG nicht achten (dafür lassen sich nun in der tat viele beispiele finden)??!
Wie ist das denn nun in einem konkreten, ganz aktuellen beispiel, der sog. Föderalismusreform –
Nach dieser liegt die Zuständigkeit für gesamtstaatliche Bildungsplanung, vor allem von Bildung als demokratischem Teilhaberecht, allein bei den Ländern.
Der Bund zieht sich aus der Verantwortung für die Verwirklichung von Grundrechten, die Bildung und Ausbildung betreffen, zurück: das Grundgesetz wird ausgehöhlt, eine wesentliche Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik hinfällig
( v.a. - die Verantwortung des Staates für das „gesamte Schulwesen“ (Artikel 7 (1)),
- die Freizügigkeit aller Deutschen „im ganzen Bundesgebiet“ (Artikel 11 (1)),
- das Recht der Deutschen, „Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen“ (Artikel 12 (1)) sowie schließlich
- die strikte Bindung des Gesetzgebers, im Falle einer Einschränkung eines Grundrechts „seinen Wesensgehalt“ in keinem Falle anzutasten (Artikel 19 (2)).
wie sieht es hier -in einem uns nun wirklich betreffenden gebiet - aus?
wer definiert hier?
ist die kmk demokratisch legitimiert?
was kann auf dieser ebene angerichtet werden - im vergleich zu dem "kleinen lehrer", der der obrigkeit ein dorn im auge ist?
grussstan
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