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Forum: ""Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", Wer denkt wasdazu?"

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"Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", Wer denkt wasdazu?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2006 11:06:11

Pressemeldung vom 13.03.2006

Aktuelle Pressemitteilung des Hessischen Kultusministeriums

Staatssekretär Jacobi: "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren"

Als klare Bestätigung der Entscheidung Hessens wertete Joachim Jacobi, Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium, das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, die Klage von Michael Csaszkóczy auf Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst abzulehnen. Auch Hessen hat den Bewerber abgelehnt. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", erklärte der Staatssekretär.

"Die Mitleids-Kampagne der GEW hat nichts genützt", so Jacobi weiter. Herr Csaszkóczy habe sich durch seine aktive Mitgliedschaft in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" die Perspektiven selbst verbaut. "Der Staat hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem Gedankengut - ob von links oder von rechts - zu schützen", betonte er.





Schwer zu beantworten,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2006 13:44:23

da ich nicht weiß, was der Person im Einzelnen vorgeworfen wird. Merkwürdig ist es aber schon, wenn Antifaschismus jetzt schon grundgesetzwidrig sein soll.
elefant1


doch zu beantwortenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2006 14:00:20 geändert: 14.03.2006 14:04:13

schau mal unter
http://www.autonomes-zentrum.org/ai/selbstdarst.htm
dann findest du die Gründe.
Zitat:
Insofern ist es für uns eine Selbstverständlichkeit und eines unserer Hauptanliegen, die antifaschistische Selbsthilfe zu propagieren und zu organisieren. Der offensive Kampf gegen rassistische StraßenschlägerInnen und deren politische DrahtzieherInnen in faschistischen Parteien (wie NPD oder DVU) und die bedingungslose Solidarität mit ihren Opfern ist für uns keine Frage der politischen Wichtigkeit, sondern eine Notwendigkeit.

Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir dabei als ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung. Zitat Ende.
Übereinstimmung mit dem Grundgesetz?
Wenn jemand Militanz im politischen Diskurs als legitimes Mittel ansieht, steht er m.E. nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
Antifaschismus wird hier zu einem Schlagwort, Andersdenkende ( nicht nur faschisten!)abzuqualifizieren, siehe
http://www.friedenskooperative.de/netzwerk/om03-066.htm
und das ist doch schon fast faschistisch.

rfalio


Ich würde sogar so weit gehen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frank11nr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2006 15:16:20

...zu sagen "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in unserer Gesellschaft nichts verloren", nur lässt sich das wohl schwer umsetzen, man kann schlecht alle Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen wegsperren.

Da das Grundrecht sozusagen die absolute Grundlage unseres Zusammenlebens darstellt, hat sich auch jeder ohne Wenn und Aber daran zu halten. Wenn man dann, wie im vorliegenden Fall, Mitglied einer Organisation ist, die zumindest in Erwägung zieht, gegen dieses zu verstoßen ist es nur richtig, dass man im Gegenzug keine anderen Rechte (hier: die Einstellung in den Schuldienst) einklagen kann.

Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass diese Mitgliedschaft beendet sei und sich der betreffende Mensch inzwischen zur BRD und ihrer Verfassung bekannt habe, bin mir jedoch nicht sicher (war mal ein Spiegel- Artikel, ist schon ne Weile her).
Davon abgesehen, gelobt man beim Beamteneid nicht auch die Treue zum Grundgesetz? (Ernst gemeinte Frage, ich bin ja noch nicht so weit)
Zumindest beim Gelöbnis beim Bund bzw. der Vereidigung der Zeitsoldaten gibt es eine Klausel, die sich auf "das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes bezieht", gibts im Beamteneid nichts ähnliches?

Grüße,

Frank


komisch ist doch aber...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2006 15:53:51

wer das grundgesetz nicht achtet kann weiterhin :
anwalt, politiker,staatssekretär... bleiben....
skole


und was heißt das konkret, skole?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2006 16:34:21



man sollte auch darüber nachdenken, was "verfassungsfeindlich" inhaltlich genau bedeutet....

wenn einer von uns vom anderen hier auf 4t wüsste, dass er einer verfassungsfeindlichen organisation angehört, wie würden wir damit umgehen?

oder würde einer von uns einem verfassungsfeindlichen anwalt ein mandat geben?


das istneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stantoni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2006 18:04:18

doch eine frage der defintionsgewalt, oder?
stan


@ skoleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2006 18:13:08

So einfach, wie Du es darstellst, ist es (natürlich) nicht! Ich bleibe nicht Staatssekretär, etc., wenn ich das Grundgesetz nicht achte: Doch muß dies ggf. durch das Parlament und die Gerichte bzw. das BVG entschieden werden.

Politiker und Parteien, aber auch Anwälte genießen nicht ohne Grund einen so umfangreichen Schutz. Dazu brauchen wir gar nicht in unsere eigene unselige Vergangenheit zurückzuschauen, es genügt auch schon ein Blick u.a. nach Weißrußland, um nur ein aktuelles Beispiel zu nennen.

LG
Hesse


Das verstehe ich nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stantoni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2006 15:42:01

– warum genießen deiner meinung nach politiker etc. einen besonderen schutz und hinsichtlich wessen?
Hinsichtlich einer juristischen verfolgung, so sie das GG nicht achten (dafür lassen sich nun in der tat viele beispiele finden)??!
Wie ist das denn nun in einem konkreten, ganz aktuellen beispiel, der sog. Föderalismusreform –
Nach dieser liegt die Zuständigkeit für gesamtstaatliche Bildungsplanung, vor allem von Bildung als demokratischem Teilhaberecht, allein bei den Ländern.
Der Bund zieht sich aus der Verantwortung für die Verwirklichung von Grundrechten, die Bildung und Ausbildung betreffen, zurück: das Grundgesetz wird ausgehöhlt, eine wesentliche Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik hinfällig
( v.a. - die Verantwortung des Staates für das „gesamte Schulwesen“ (Artikel 7 (1)),
- die Freizügigkeit aller Deutschen „im ganzen Bundesgebiet“ (Artikel 11 (1)),
- das Recht der Deutschen, „Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen“ (Artikel 12 (1)) sowie schließlich
- die strikte Bindung des Gesetzgebers, im Falle einer Einschränkung eines Grundrechts „seinen Wesensgehalt“ in keinem Falle anzutasten (Artikel 19 (2)).

wie sieht es hier -in einem uns nun wirklich betreffenden gebiet - aus?
wer definiert hier?
ist die kmk demokratisch legitimiert?
was kann auf dieser ebene angerichtet werden - im vergleich zu dem "kleinen lehrer", der der obrigkeit ein dorn im auge ist?

grussstan


So viele Fragen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: w.winnetou Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2006 16:50:20 geändert: 15.03.2006 16:57:36

Da bleiben doch viele Fragen:

Ist die "Antifaschistischen Initiative Heidelberg"
vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft worden?

Gibt es konkrete, gerichtsverwertbare Handlungen des auf Einstellung klagenden Kollegen?

Fand politische Indoktrination im Unterricht statt oder geht es „nur“ um die Mitgliedschaft?

Geht es nur um die Gesinnung?

Sind in unserem Staat die Gedanken nicht mehr frei?

Wird nicht gerade die Meinungsfreiheit durch unsere
Verfassung geschützt?

Wer diese Meinungsfreiheit anderen verweigert, steht der noch auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung?

w.winnetou


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