transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 34 Mitglieder online 10.05.2024 17:33:16
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Grundgesetz nur für Deutsche?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Grundgesetz nur für Deutsche?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dauerurlauber Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2006 00:15:41

Hallo,
ich bin im Wirtschaftsunterricht (Fachpraktikum)auf ein Problem gestoßen: Jedes Mal, wenn ich etwas aus dem GG ableite, z.B. Grundlage für Gewerkschaften Art. 9, steht da so etwas wie: "Alle Deutschen haben das Recht...". Die Frage, die da kommt, ist ja eigentlich klar. Meine ausländischen Schüler fragen natürlich, was mit ihnen ist, gilt das GG denn nur für Deutsche? Dürfen Ausländer in Deutschland sich nicht versammeln etc.? Mir fehlt da einfach eine knackige, schnelle und vor allem richtige Antwort. Weiß jemand Rat?
Danke,
Heiko


Sauschwierig,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kajakwolfi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2006 01:06:20 geändert: 25.03.2006 01:09:36

und, wenn man die Formulierung isoliert sieht, sogar verdammt kitzlig:

Wenn das Grundgesetz so etwas postuliert, würde z.B. das Versammlungsrecht grundsätzlich für alle Deutschen und das in allen Ländern und Situationen gelten.
Kann mir aber kaum vorstellen, dass dieses Recht auch im Ausland gilt. Und sowas würde die Formulierung ja nahelegen. Allerdings ist es ja kein Geheimnis, dass das GG nur auf deutschem Territorium gilt.

Wie immer gibt es hierzu ja sicher auch Gesetzes-Kommentare.
Könnte mir vorstellen, dass mit dem Hintergrund der Menschenrechte (Diskriminierungsverbot/Gleichheitsgrundsatz) auch das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit für Ausländer in Deutschland gilt.
Allerdings gibt es sicherlich Einschränkungen für bestimmte Ausländer (Nicht-EU-Bürger), für Asylbewerber etc. (Freizügigkeitsbeschränkungen, freie Wahl des Wohnortes)

Das wäre eine Frage, die wohl ein (Verfassungs-)Jurist beantworten müsste. Und sie ist - wie Eingangs erwähnt- total spannend.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass man für manche Politik- oder GK-Themen eine juristische Ausbildung haben sollte.


Eigentlich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2006 09:51:30

wird das ja schon durch einen vorhergehenden Artikel relativiert:

Grundgesetz Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Damit wärst du argumentativ aus dem Schneider.



Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs