Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wer von euch kennt sich mit rechtlichen Bestimmungen aus? Ich wüsste gerne, ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass eine schwangere Lehrerin nicht verpflichtet ist, Pausenaufsichten zu führen.
Alle, die ich gefragt habe, meinen, dass es da irgendwelche Bestimmungen geben müsste. Keiner wusste wo und ich habe auch nichts dergleichen gefunden.
Von den Schulen, an denen ich bisher gearbeitet habe, kenne ich die Regelung, dass Schwangere gegen Ende der Schwangerschaft von der Aufsichtsführung befreit wurden. Das war allerdings immer eine vorsorgliche Maßnahme der Schulleitung.
Wie wurde das bei euch an den Schulen geregelt?
Kennt ihr dazu irgendwelche Rechtsvorschriften?
Ich bin gespannt auf eure Beiträge dazu.
Leva
P.S. Um Gerüchten vorzubeugen: Ich bin nicht schwanger! Es geht um eine Kollegin an einer Nachbarschule.