Also - es gibt (in Schleswig-Holstein) keine rechtlichen Bestimmungen zum Thema Aufsicht in der Schwangerschaft. Grundsätzlich gilt, dass eine schwangere Kollegin dienstfähig und somit auch zur Aufsichtsführung verpflichtet ist - es sei denn sie legt ein entsprechendes Attest vom Arzt vor.
Die Regelungen, die an vielen Schulen getroffen werden, sind also ein nettes Entgegenkommen - keine Selbstverständlichkeit.