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Forum: "Erlebnis-Schwimmbäder"

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hmmneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fairytale1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2005 15:45:24

in österreich ist es meines wissens nach pflicht,dass die pflichtschullehrer (grundschule und hauptschule) die ausbildung zumindest bis zum helferschein haben,oder den rettungsschein.von daher ..



in der hauptschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2005 16:05:52

müssen das bei uns nur die turnlehrer haben, die andern nicht


Tagesausflug samt Besuch eines Schwimmbades?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2010 16:58:42

Ich habe in den Vorgaben aus Niedersachsen folgendes gefunden:

Beim Schwimmen und Baden im Rahmen von Schulfahrten können schwimmsichere Schülerinnen und Schüler am öffentlichen Schwimm- und Badebetrieb teilnehmen. Wird die allgemeine Aufsicht über Badegäste von mindestens einer Schwimmmeisterin oder einem Schwimmmeister (Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe) ausgeübt, muss die Aufsicht führende Person über keine besonderen Rettungsfähigkeiten verfügen. Für die Aufsicht über nicht schwimmsichere Schülerinnen und Schüler gelten die Nrn.4.2.1.1 bis 4.2.1.8 entsprechend. In jedem Fall ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schwimmen und Baden einzuholen.

Das bedeutet doch dann, dass der/die Lehrerin keinen Rettungsschein vorweisen muss, oder?

Gibt es unter euch Lehrkräfte, die mit ihren Klassen während einer Klassenfahrt schwimmen gehen oder lasst ihr es inzwischen lieber bleiben?

Palim


Seltsam,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2010 17:44:07

wir hatten doch vor ca. 1 Jahr ein Forum nach dem Badeunfall eines kleinen Schülers im Schwimmunterricht. Da schilderten Sportlehrer aus verschiedenen bundesländern, wie eng die Aufsichtsregeln ausgelegt werden, wie groß die maximale Schülerzahl sein darf, ob man mit ins Wasser darf, ob Mütter mit Aufsicht führen dürfen etc. Da gab es große Unterschiede und von der Stimmung her endete das Forum: Unter diesen Bedingungen mag man gar nicht mehr mit den Kindern ins Schwimmbad.

Wenn ich jetzt deinen Beitrag lese, palim, dann wird das doch alles während einer Klassenfahrt sehr viel lockerer gehandhabt.

Da frag ich mich: Wo ist der Unterschied??? Hier reicht auf einmal die Unterschrift der Eltern und ein anwesender Schwimmmeister. Ich versteh das nicht.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2010 18:04:16

Beim Schwimmunterricht geht es um NICHTschwimmer, bei der Fahrt geht es um Schwimmer.

Für Nichtschwimmer gibt es dann die üblichen Regeln, die du auch gerade aufzählst.

Da ich aber etliche Schwimmer in der Klasse habe, die doch so gern schwimmen gehen würden, frage ich mich nun, ob es möglich wäre und wer die Aufsicht am Nachmittag in einem öffentlichen Bad hat.

Deshalb die Frage - denn: ohne Absicherung kein Besuch der Schwimmstätte (das habe ich den Kindern schon erklärt).

Palim


@palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2010 18:41:37

die aufsicht außerhalb der schulschwimmzeiten im öffentlichen schwimmbad, also nachmittags hat die bademeisterkraft, die sich allerdings sehr freuen würde, wenn ihr euch vorher ankündigt, damit sie evtl. aufstocken kann.


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