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Forum: "Lehrer/Lernbegleiter"

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§1631Abs.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nlzeitung Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2006 16:33:46

dasgilt nicht nur für Eltern,sondern alle die
Erziehen.

Machtdurchsetzen odedr anwenden endet mit
Gewalt,körperlich wie seelisch.

Schönen Gruß
Stephan


Machtdurchsetzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2006 16:52:59

das gilt wohl für beide seiten, oder?


wenn es stattneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2006 16:56:35

machtdurchsetzen "standpunkte vertreten" heißt, kommen erwachsene und kinder oder jugendliche erheblich besser miteinander aus.


@nlzeitung meine frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2006 16:58:42

wo genau siehst du eine begünstigung zum verstoß gegen § 1631 BGB... harrt noch ihrer/deiner beantwortung!!!

miro




Ergänzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2006 17:01:12

weil die Eltern viel mehr Macht haben,Vorbild sind und Verantwortung für das Kind tragen . Umgekehrt sei das nicht der Fall-und das entlastet Kinder...
Ich hab mal das Zitat von oben hergenommen und nur die Betonung anders gelegt (fett).
Und schon liest sich das ganz anders, oder?
Also mal ein bisschen Entrüstung zurückschrauben, tief durchatmen...
rfalio


@rolf...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2006 17:01:19

...wenn es statt machtdurchsetzen "standpunkte vertreten" heißt, kommen erwachsene und kinder oder jugendliche erheblich besser miteinander aus. ...
wem sagst du das... das betrifft ja wohl jegliches zusammenleben!!?


miro


@rolfneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2006 17:07:00 geändert: 25.05.2006 17:09:30

Wenn ich es richtig sehe, ist folgendes das Zitat ( und der Rest Kommentar von nlzeitung):

ERZIEHUNG DARF AUCH MAL WEHTUN

Nachfrage bei Erziehungberatung steigt: Mehr als 350 Familien im Jahr/Konflikte notwendig
Patentrezepte für gute Erziehung gibt es nicht, so Psychologe Dr. John Coughlan ...

... Dasss heißt die Erziehung, der Prozess des Erwachsen- und Eigenständigwerdens, bedarf Strukturen und Grenzen, die die Eltern setzen. Das ist ein großer Unterschied, weil die Eltern viel mehr Macht haben, Vorbild sind und Verantwortung für das Kind tragen. Umgekehrt sei das nicht der Fall-und das entlastet Kinder...


Die Zeile
ERZIEHUNG DARF AUCH MAL WEHTUN
ist die Überschrift des Artikels ( vom Zeitungsredakteur geschrieben).
Von Macht durchsetzen finde ich im eigentlichen Artikel kein Wort, außer man nimmt " ...bedarf Strukturen und Grenzen, die die Eltern setzen."
rfalio


@rfalio und soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nlzeitung Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2006 17:51:06

Du als Lehrerin müßtes wissen, was ... vor und nach Text bedeutet.

es sind keine vollständigen Zitate. Es kommt etwas davor ... und ... danach

nach den letzten ... kommt mein Kommentar.

Sich über so eine Äußerung noch zu streiten oder wie hier gemacht, man könnte das auch so und so sehen, und das ist aber gut ......

Wie bitte schön sollen das die Problemeltern machen, ich glaube nicht das sie die Bildung dazu haben, sonst hätten wir diese Probleme gar nicht.

Was machen einfachdenkende Menschen aus solchen Veröffentlichungen?

Hier noch über den Inhalt zu lementieren finde ich schlichtweg grausig!!!!!!!

Schönen Gruß
Stephan


grenzen setzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2006 17:51:21 geändert: 25.05.2006 17:52:35

sehe ich als "einschränken", kindern den weg versperren, hindern an...
dabei wird nach meiner einschätzung gehörig macht ausgeübt. kinder werden bestraft. in meinem schuldorf nannten kinder das "ärger bekommen". das reichte von einsperren im dunklen zimmer, fernsehverbot, nachtischentzug bis zu verprügeln mit dem gürtel oder einem brett (oder der androhung).
in der schule sind es halt strafarbeiten, schlechtere noten und allerhand abfällige bemerkungen von erwachsenen gegenüber kindern oder jugendlichen.
in meiner schulzeit noch vollkommen hemmungslos, in der schulzeit meiner söhne auch noch nicht sehr zimperlich und zur zeit unter umständen vorsichtiger.
das mit den strukturen ist auch nicht so ganz einfach. früher hieß es halt: es wird gegessen was auf den tisch kommt, putz dir die schuhe ab, räum dein zimmer auf, gib keine frechen widerworte, komm nicht wieder zu spät nach hause, mach deine hausaufgaben usw...
menschen ist ihr status, ihr ansehen bei anderen wichtig. das scheint die struktur zu sein. da werden grenzen gezeigt.
und angegriffen oder überschritten. autos werden zerkratzt, häuser besprüht, erwachsene frech angemacht ....
kinder oder jugendliche die ansehen haben dürfen, die ihren status haben, die ihre standpunkte vertreten dürfen müssen nicht von erwachsenen "grenzen" gezeigt, vorgehalten bekommen.
statt grenzen sollte kindern ihr wert gezeigt werden, ihre wichtigkeit, zuneigung zu ihnen, interesse für sie und das was sie tun.
kindern darf ihr aufwachsen und ihre entwicklung nicht weh tun.


Gewalt tut wehneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nlzeitung Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2006 18:12:28

...ERZIEHUNG DARF AUCH MAL WEHTUN...
...weil die Eltern viel mehr Macht haben...

Hier ist ganz klar die Beziehung zwichen Gewalt (wehtun) und Macht gezogen.

Was tut den weh?

Wenn ein Schüler in der Grundschule in Drispenstedt (Montessorizweig) vor der Klasse eine Strafarbeit wegen werfens eines Bolchenpapiers nach der Lehrerin bekommt, dann tut ihm das weh. Zwar nicht die Strafarbeit, aber das es vor der Klasse passiert. Das ist keine seelische Unverletztheit.

§1631
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Hier ist jeder verpflichtet Strafantrag zu stellen!

Schönen Gruß
Stephan

PS: Rolf´s Ausführungen treffen den Punkt.


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