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Forum: "Nachschreibearbeiten zwingend andere Aufgaben?"

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Inneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2007 21:57:58

Niedersachsaen ist die rechtliche Regelung folgendermaßen:

Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit versäumt, entscheidet die Fachlehrkraft über Notwendigkeit und Art einer Ersatzleistung. Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.

Ob das nun eine neue Arbeit ist, wird nicht geregelt, liegt sicher im Ermessen der Lehrkraft, ob die gemeinsame Korrektur schon stattgefundenhat etc.


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2007 23:23:06

muss in den schularbeitenfächern nur dann eine arbeit nachgeschrieben werden, wenn der schüler MEHR als die hälfte im semester versäumt hat.
bei uns sind 2 SA pro semester, also müsste er beide versäumen, damit er sie nachschreiben MUSS.(ansonsten liegt es in meinem ermessen)


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stumpelrilzchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2007 11:58:32

Für die Antworten. Ich lese da für meinen Teil eine kann bzw. sollte-Regel ab und kein Muss.


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