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Forum: "Zweifelsfälle Deutsch!"

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-haft und -lichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2008 12:08:54 geändert: 10.03.2008 12:09:37

moin,

ich überlege, ob es eine regel gibt, wann bei adjektiven die endsilben "-haft" und wann "-lich"
verwendet werden, also z.b. er ist vorbildlich bzw. vorbildhaft....oder war das schon mal auf en letzten 18 seiten?

unverzagte grüßt.


Adjektiveneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vobiscum Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2008 16:19:41 geändert: 10.03.2008 17:33:25

mit der Endsilbe "haft" stehen für "etwas haben, etwas haftet" z.B. fehlerhaft, lückenhaft usw.
mit der Endsilbe "lich" bezeichnen eine Annäherung oder Neigung, z.B. rötlich d.h. nicht ganz rot, weichlich d.h. nicht ganz weich usw. Aber was ist mit niedlich ? Bezeichnet das eine Neigung zu / Annäherung an "nie" ?


ah ja..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2008 17:50:15

danke für deine erklärung!
niedlich kann man aber, glaub ich nicht von nie ableiten - eher von nieder, im sinne von gedrückt und klein sein...aber das ist nur ne vermutung.


"Infinitivkonstruktionen mit zu" oder Ich bitte dich, mir zu helfen >< Ich bitte dich mir zu helfen.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eupenteacher Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2008 17:56:31 geändert: 10.03.2008 18:32:30

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu Infinitivkonstruktionen mit „zu + Infinitiv“. Wie würdet ihr die Zeichen setzen?
Canoo.net spricht in diesem Zusammenhang nur von Infinitivkonstruktionen, bei denen das Wort „zu“ separat gestellt und nicht teil eines Wortes ist.

Ich soll dich bitten, Guido Paulsen anzurufen. Vs. Ich soll dich bitten Guido Paulsen anzurufen.

Die Klägerin war zuvor von Frau Girz aufgefordert worden, sie anzurufen, wenn es schneie.
vs Die Klägerin war zuvor von Frau Girz aufgefordert worden sie anzurufen, wenn es schneie.

Danke für die Hilfe.


Guck mal hier:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2008 18:09:44

http://www.4teachers.de/url/2591

Auf der vorletzten Seite gibts die Regel, wann das Komma verbindlich stehen muss.


flabbergasted


@Infinitivkonstruktionenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eupenteacher Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2008 18:33:25 geändert: 10.03.2008 18:33:53

Danke für den Link, könnt ich dennoch einige Rückmeldungen zu meiner Frage bekommen?! Danke


so oder soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sufrefape Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2008 19:13:26

In beiden Fällen ist es nach meiner Interpretation freigestellt, das Komma zu setzen oder es bleiben zu lassen.

Und das ist gut so!


@flabberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2008 19:35:39 geändert: 10.03.2008 19:38:26

Von WANN sind deine "Neuen Regeln"?


@veneziaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eupenteacher Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.03.2008 19:40:56 geändert: 10.03.2008 19:41:52

Ich hab gerade mal nachgeguckt und festgestellt, dass Flabber die Kommaregeln von der Seite der Bertelsmanngruppe(Wahrig) hat, mit folgendem Vermerk:

"Die neue deutsche Rechtschreibung tritt am 1. August 2006 in Kraft. Die WAHRIG-Redaktion gibt Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Regeln und aktuellen Schreibungen des neuen Regelwerks 2006."

(...)

"Die neuen Regeln auf einen Blick (7 Seiten) Leicht verständliche Übersicht über die wichtigsten Regelungen der neuen deutschen Rechtschreibung."



*grins*, veneziaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2008 12:31:56

MEINE neuen Regeln gelten ab dem 1. August 2006.


flabber


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