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Forum: "Körperlicher Übergriff gegen Lehrer, wie damit umgehen?"

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Auch in Österreich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2008 15:35:18 geändert: 28.11.2008 15:41:08



@lupenreinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teacher-redo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2008 17:00:06

"Gerollte Liegestütze" - den Ausdruck hab ich noch nie gehört! Was is´n das?


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teacher-redo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2008 17:07:03

Auch ich bin dafür, jegliche Gewalt (und davon ist die verbale auch ein Teil) nicht unter den Teppich zu kehren, sondern entsprechende Maßnahmen einzuleiten - ein 4-Augen-Gespräch gehört für mich auch dazu. Die Maßnahmen sollten m.E. aber auch situationsabhängig variiert werden. Ein einmaliger "leichter" Ausrutscher sollte auch so angesehen und nicht überreagiert werden. Im Gegensatz zu einigen Vorschreibern gehöre ich nicht zur 2-Meter-Fraktion. 1,60m, die umgekehrt proportionale Klappe und ein gewisser vorauseilender Ruf, was die Strenge betrifft, sind auch schon was wert! Mit Schülern hatte ich nur sehr selten Probleme. Wenn, dann spielen sie auf meinen Dialekt an, der halt nicht fränkisch wie ihrer ist.
Mir ist es allerdings schon passiert, dass sich ein aufgebrachter Vater vor mir aufbaute und dann mit seinem Kopf auf 20 cm rankam, um mir zu verdeutlichen, wie ernst er seine Worte meinte. Da war es dann an mir, den normalen Abstand einzufordern.


Null Toleranz gegen Gewaltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.11.2008 19:05:00

Ganz klar: Sofort die Eltern anrufen und das Kind abholen lassen. Danach den Klassenlehrer, ggf. auch den Schulleiter informieren (je nach Schwere der Gewalt). Bei Fällen von Gewaltanwendung von Schülern untereinander veranlasst unser Schulleiter sofort einen Unterrichtsausschluss, also ist es in diesem Fall ebenso angebracht (hatten wir aber noch nicht).

Selbstverständlich würde ich am nächsten Tag, wenn sich alle Gemüter beruhigt haben, den Schüler in einem vier-Augen-Gespräch zur Rede stellen.

Im Wiederholungsfall gibt es natürlich Ordnungsmaßnahmen.


Also wenn ich Eure Beiträge so lese,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: crusher Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2008 15:28:22


brauche ich keinen Zweifel zu haben, dass ich falsch reagiert habe und bin auch lupenreins "kleinen Dienstweg" gegangen.


Manchmal fällt es mir noch schwer, die Situationen richtig einzuschätzen. Wann hat man die Klarheit, was eigentlich was ist?

Ein Schüler kann auf bösartig agressive Weise die Grenzen anderer Verletzen!

Oder er macht es vielleicht auf die "spielerische" Art und Weise mit Kampfsportgebärden, so wie es reliente in etwa beschrieben hat.

Wäre es ein Fehler, beides gleich schwer zu bestrafen?

Ein Kollege von uns wurde während der Aufsicht von einem Schüler zuerst angepöbelt und beschimpft, dann wurde ihm ins Gesicht gespuckt. Unser aller Kollege rutschte daraufhin gewaltig die Hand aus!

Obwohl viele Schüler als Zeugen den Vorgang genau zu seinen Gunsten geschildert haben, durfte der Schüler an der Schule bleiben!und der Kollege ist strafversetzt worden!

In meinen Augen eine skandalöse Fehlentscheidung. Die Ohrfeige war eine klare Notwehrmaßnahme, denn Anspucken ist ganz klar Körperverletzung!
Ich sehe allein im Anpöbeln und Beschimpfen eines Lehrers eine massive Grenzverletzung, die auch nicht mehr als spielerisches Austesten gesehen werden kann.


@crusherneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2008 17:37:13

Ich sehe das anders. Wenn man bespuckt wird, ist das zwar eine beleidigende und demütigende Tat, die auf jeden Fall geahndet werden muss, aber es ist keine Nothilfe- bzw. Notwehrsituation. Schließlich bestand keine Gefahr für Leib und Leben. Der Kollege hätte nicht zuschlagen dürfen. Die Strafversetzung ist zwar hart (vielleicht hätte es auch ein Eintrag in die Personalakte getan), aber nicht ungerechtfertigt.

Ich gebe mal ein Beispiel für eine gerechtfertigte Ohrfeige. Die Geschichte hat sich vor 30 Jahren zugetragen. Handlungsort: Brennpunkthauptschule im Ruhrgebiet. Zwei Mädchen rauften sich in der Pause, zogen sich an den Haaren, die Stärkere nahm den Kopf der anderen und schlug ihn immer wieder gegen die Mauer des Schulgebäudes. Der Aufsicht gelang es nicht, die beiden verbal zu stoppen, sie ließen sich auch nicht auseinanderziehen. Da gab die Kollegin der Schlagenden eine feste Ohrfeige, damit sie die andere losließ. Das ganze Kollegium stand hinter ihr. (Am nächsten Tag kam übrigens die Mutter des Mädchens in ihren Unterricht und gab der Kollegin vor der versammelten Mannschaft eine Ohrfeige...)


Notwehrparagrafneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2008 17:43:10

§32 StGB

Notwehr ist diejenige Verteidigung welche erforderlich ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.

Der Angriff kann auf das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Bewegungsfreiheit, das Eigentum, den Besitz oder ein anderes Rechtsgut, z. B. die persönliche Ehre oder das Recht am eigenen Bild abzielen. Der Angriff kann gegen Dich, Deinen Begleiter oder einen Fremden und sogar gegen einen Abwesenden (z. B. Aufbrechen eines geparkten Autos) gerichtet sein. Er kann mit oder ohne Waffe erfolgen und von einem oder mehreren Menschen ausgehen. Bloße Belästigung ist kein Angriff.

Verteidigung ist die Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs. Zur Verteidigung zählt nicht nur die reine Abwehr von Schlägen, sondern auch der Gegenangriff (z. B. der Fauststoß), der einem unmittelbar bevorstehenden ersten oder weiteren Schlag des Angreifers zuvorkommen soll. Zur rechtmäßigen Notwehr gehört auch der Wille, sich oder einen anderen zu verteidigen. Es macht nichts, wenn neben dem Verteidigungswillen auch Wut und Vergeltungsstreben eine Rolle spielen; allerdings kann sich nicht mehr auf Notwehr berufen, wer hauptsächlich aus Wut, Hass oder Rache zuschlägt.

Rechtmäßig ist nur die Verteidigung, die zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs erforderlich, d. h. notwendig ist. Welche Verteidigungsmaßnahmen und ggf. Verletzungen des Angreifers erforderlich sind, hängt von allen Umständen des Einzelfalls im Augenblick des Angriffs ab, also vor allem von Größe, Gewicht, Stärke, Bewaffnung, Aggressivität und Fähigkeiten des Angreifers, von der Anzahl der Angreifer und von den eigenen Verteidigungsmöglichkeiten bzw. (falls ein anderer angegriffen wird) von den Fähigkeiten des Angegriffenen. Die jeweilige Kampflage bestimmt Art und Maß der Notwehr. Wenn der Angriff durch einen leichten Tritt oder Fauststoß sicher abgewehrt werden kann, darf der Angreifer nicht krankenhausreif geschlagen werden!

Weitere Informationen unter
http://www.budo-kunst.de/Notwehr.htm

Thomas


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: crusher Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2008 18:23:13

Es scheint mal wieder eine rechtliche Geauzone zu sein, weil spucken nicht als schlagen gilt.

Als wir einmal die Polizei zu Besuch hatten, habe ich mich darüber erkundigt und Anspucken ist laut deren Auskunft Körperverletzung!
Also müßte einem doch da eine wirksame Gegenwehrmaßnahme zustehen. Hätte der Kollege zurückspucken sollen, anstatt zu ohrfeigen?
Gut vielleicht wäre es auch gegangen, wenn er ihn gepackt und aufs Rektorat geschleift hätte. Aber ich sehe es als einen massiven körperlichen Übergriff und habe für diese Backpfeiffe vollstes Verständnis. Anders würde ich es sehen, wenn der Schüler ihn nur angepöblt hätte und sonst nichts weiter.

Die Ohrfeige von Deiner Kollegin sehe ich auch als berechtigt, weil sie in einer Nothilfesituation war. Hätte sie außer verbaler Aufforderung und den Versuch die beiden zu trennen nichts weiter unternommen, wäre sie wahrscheinlich wegen unterlassener Hilfeleistung drann gewesen.

Egal wie scheinbar haben wir immer den schwarzen Peter!


Ruhe bewahrenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2008 19:52:13

Das Beste ist eigentlich immer, in Konfliktsituationen tief durchzuatmen und zu versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Man sollte generell vermeiden, Schüler anzufassen. Es ist schon passiert, dass einem etwas nachgesagt wurde, nur weil man einen Schüler, der z.B. gedrängelt hat, an den Schultern gepackt und weggeschoben hat. Dann beschweren sich auf einmal die Eltern, das Kind sei vom Lehrer geschubst worden.

Es gibt nicht nur Kinder, sondern auch Lehrer, die nicht die nötige Distanz wahren. Kleine Berührungen werden aber schnell als körperliche Übergriffe gedeutet. Da stellt sich die Frage: Wo beginnt Gewalt?


Da geb ich Dir Recht!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: crusher Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2008 20:16:50


Das ist natürlich die Ideallösung Nr.1 wenn es auch hin und wieder nicht leicht fällt!
Distanz ist wichtig, weder zuviel noch zuwenig. Ich gebe einem Schüler höchstens mal einen anerkennenden Klaps auf die Schulter, wenn ich ihn gut kenne und es eine Situation ist, wo auch er weiß das ich ihm wohlwollend gesonnen bin. Daraus ist mir bisher noch nie ein Strick gedreht worden.
Konfliktmanagement,Mediation und Deeskalation war in meiner Lehrerausbildung leider ein absolutes Fremdwort!


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