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Forum: "Was sagen die Lehrer zu diesen Urteilen?"
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| . | | von: janneke
erstellt: 30.03.2009 08:24:42 |
@ unverzagte: Hast du richtig verstanden, meinte ich so. Mir war bis dahin nicht bekannt, dass in irgendeinem Bundesland die GY-Lehrer nicht besser verdienen als die anderen. Sollte das in HH wirklich so sein? Gibt es da am Gy auch "nur" A12?
@ hugo: Vielleicht sollte man einfach mal nicht so sehr auf dem Vollzeit-Arbeitengehen beharren. Die gute Frau hat drei Jahre lang eine nicht unerhebliche Summe zusätzlichen Unterhalt bekommen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Die Frist ist jetzt ausgelaufen und sie hat keinen Anspruch mehr auf das Geld, müsste also wieder Vollzeit arbeiten gehen. Ich garantiere dir eines: Niemand wird sie zwingen, auf 100% zu gehen. Sie wird auch weiterhin reduziert arbeiten können, muss aber eben auf das zusätzliche Geld verzichten. Und wenn wir am Gy über Vollzeit sprechen, reden wir von 23 Unterrichtsstunden. Auch mit Nachmittagsunterricht wird sie nicht jeden Tag bis 16 Uhr beschäftigt sein. Da ist mit guter Organisation vieles an Vorbereitung zu erledigen, so dass die Arbeit, die zu Hause noch anfällt, überschaubar bleibt.
Die Vollzeitregelung ist doch an sich gedacht für die "normale" Arbeitnehmerin, deren Zeiten anders geregelt sind. Die muss sich dann auch andere Gedanken über Unterbringung der Kinder machen. Wer weiß, vielleicht mag diese "normal" arbeitende Frau es ja auch als ungerecht empfinden, dass sie NICHT am Abend zu Hause einen Teil ihrer Arbeit erledigen kann, wie es bei der Lehrerin ohne Probleme möglich ist?
Ich bleibe dabei, in diesem speziellen Fall geht es nicht um generelle Ungleichbehandlung von Berufsgruppen, sondern schlicht um Geld. |
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