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Forum: "Schülerbeurlaubung vor den Sommerferien"

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...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mante Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 21:53:47

@bakunix
"Nun gibt es bei uns an der Schule eine Familie, die trotz einer Nichterlaubnis zum dritten Mal jeweils einige Schultage vor Sommerferienbeginn bucht"

In einem ähnlich gelagerten Fall hat unser Schulleiter den geldlichen Vorteil (ca. 500€)der Familie ausgerechnet. Das Schulamt verhängte ein Bußgeld in genau dieser Höhe.
Die Familie legte durch ihren Anwalt Widerspruch ein und sollte nur noch 50€ bezahlen. Das Geld ist bis heute, 2 Jahre später, nicht gezahlt worden. Das Schulamt verfolgt den Fall wegen "Geringfügigkeit" nicht weiter.
Gruß mante


@ manteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 21:57:22

Das kann ich verstehen. Das Schulamt kann meines Wissens nach das Bußgeld nicht nach Belieben festsetzen. Es gelten bestimmte Tagessätze von "nur" 5-10€ pro Tag. Das tut in diesem Fall bei einer Einsparung beim Reisegeld nicht wirklich weh. Gedacht sind diese Bußgelder ja in erster Linie auch für Dauerschwänzer, und da kann sich die Summe schon ganz schön erhöhen.



Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2009 23:43:00

verhängt, so viel ich weiß, das Bußgeld nicht das Schulamt, sondern die Bezirksregierung. Und das sind nicht nur 10 €, sondern eher € 100,- pro Tag! NRW fährt da seit Jahren einen ganz harten Kurs. Siehe dazu den folgenden Artikel: http://www.4teachers.de/url/3474

Wer Zeit und Lust hat, schaue sich auch mal die Kommentare dazu an. Da wird wieder voll auf Lehrer abgelästert...


Meines Wissensneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2009 00:07:25 geändert: 05.07.2009 01:03:27

wird das Bußgeld vom Schulträger erhoben, also der Gemeinde...
Aber nicht in der Höhe wie in dem Artikel erwähnt wird, sondern ca. 10€ pro Tag. Gedacht war es halt ursprünglich für Dauerschwänzer. (Gilt für Niedersachsen)


Nein,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2009 00:56:30

in NRW wird wirklich seit einigen Jahren verschärft darauf geachtet, dass die Kinder vor den bzw. im Anschluss an die Ferien nicht fehlen. Für Grund-, Haupt- und Förderschulen sind die Schulämter, für Realschulen und Gymnasien die Bezirksregierungen zuständig. (Gesamtschule weiß ich nicht)


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2009 07:03:13

Dienstaufsicht über die Gesas führt wie bei allen SekI- und SekII-Schulen die Bez.-Reg. als Landesmittelbehörde.

Die kommunale Schulaufsicht (Kreis) ist Aufsichtsbehörde für die Grund- und Förderschulen sowie die berufsbildenden Schulen.

Ordnungsgelder kann in NRW nur die zuständige Ordnungsbehörde verhängen. Bei Gesas ist das die Bez.-Reg.


Da ich in nNRW wohne und ab August an einer Gesamtschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2009 08:27:33

arbeite, freue ich mich schon auf den ersten Versuch von Eltern.
Dabei wird es dann wohl bleiben, wenn alle Eltern "meiner Kids" erfahren, was die ersten Eltern bezahlt haben.
Motto: "Tue Gutes und rede drüber!" Die Recht brechenden Eltern müssen mich ja nicht knutschen, aber die hiesigen Gesetze gelten für alle.
So, und jetzt werfe ich die Koffer ins Auto, frage meine Frau, ob sie auf dem Beifahrersitz ihres Autos Platz nehmen will und kutschiere uns beide nach Kastelruth zum Bergwandern.


Es gibt ein rechtskräftiges Urteilneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2009 21:07:42

(aus Baden-Württemberg, Aktenzeichen 9S2735/04) in dem Eltern zu einem Bußgeld in dreistelliger Höhe verurteilt wurden, da sie mit ihren zwei Grundschulkindern zwei Wochen vorher in Ferien flogen, obwohl die Schule den Antrag auf Beurlaubung ablehnte.

Begründung: Die Schule ist weder berechtigt noch verpflichtet, Kindern außerhalb der Ferien Urlaub zu gewähren.( Ausnahme besondere Gründe) Ein besonderer Grund habe nicht vorgelegen, da alle Eltern gezwungen sind, längere gemeinsame Reisen nur in den Ferien vorzunehmen.

Klar werden solche Fehltage als unentschuldigt gezählt, aber in Abschlusszeugnissen gibt es keine Fehltage.
Es ist auch zu vermuten, dass solche Fehltage einreißen, wenn es sich erst einmal herum spricht, dass die manche Schulbehörden nicht
entsprechend reagieren.

Da ich ja auch Mutter eines schulpflichtigen Kindes bin, darf ich dann ja wohl auch eher mit ihm eine Urlaubsreise machen, denn auch für uns wäre der Urlaub dann wesentlich preiswerter!


Sinnloser Stressneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2009 22:34:25

An meinser letzten Schule hattenw ir das schon alles einmal durch:
Antrag, Ablehnung, dann Anruf, dass Kind krank ist.
Entschuldigungsschreiben kam nach den Ferien.
Klassenlehrer wusste schon, was Sache ist und rief mehrmals an, fuhr sogar beim Kind zu Haus vor.
Ohne Erfolg, logischerweise.

Einleitung Bussgeldverfahren. Einspruch der Eltern, Bussgeldverfahren niedergeschlagen. Riesenaufriss mit Beschwerde bei der Bez.-Reg. Die sagt, wir sind verpflichtet, die Entschuldigungsschreiben der Eltern anzuerkennen.

Eltern und Kind grinsen uns fortan ins Gesicht. Kommentar des Vaters: "Ich weiss nicht, wie das kommt, unsere Kinder werden immer vor den Ferien krank. Das wird wohl noch haeufiger vorkommen."

Noch Fragen?


@rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2009 22:49:28 geändert: 06.07.2009 22:50:11

Das ist ja der Oberhammer !!

Unsere Schule hat es auch schon durchexerziert, aber ohne Widerspruch und somit ohne so eine bescheuerte Reaktion der Bez. Reg..
Unglaublich.


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