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Forum: "Ausschluss von allen schulinternen Fahrten"

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Schulgesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2009 21:41:59

Bei uns im Brem. Schulgesetz steht:

§47 Ord.maßnahmen

(1) Erfordert das Verhalten eines Schü. eine Ord.-maßnahme, so kommt folgendes in Betracht:

3. Ausschluss von Klassen- oder Schulveranstaltungen;

(2) Die Maßnahme soll nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten der Schülerin angewandt werden.
Die Maßnahme setzt voraus, dass ihr nach wiederholtem Fehlverhalten und Erteilung eines schriftlchen Verweises eine schriftliche individuelle Verhaltensvereinbarung zwischern der Schülerin vorausgegangen ist, in der die wechselseitigen Pflichten vereinbart werden... In der Sek.II sind die Eltern über die abgeschlossene Verhaltensvereinbarung zu informieren.

(5) Das Nähere über das Verfahren zu der Maßnahme [Ausschluss von Klassen- und Schulveranstaltungen] sowie über vorläufige Maßnahmen... regelt eine Rechtsverordnung.


@briefoeffnerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2009 07:43:25 geändert: 05.10.2009 07:44:46

und genau auf dieser Grundlage solltest du deinen Widerspruch formulieren.

"Die Maßnahme setzt voraus, dass ihr nach wiederholtem Fehlverhalten und Erteilung eines schriftlchen Verweises eine schriftliche individuelle Verhaltensvereinbarung zwischern der Schülerin vorausgegangen ist, in der die wechselseitigen Pflichten vereinbart werden... In der Sek.II sind die Eltern über die abgeschlossene Verhaltensvereinbarung zu informieren. "

Sind diese Schritte alle erfolgt???

Es gibt Rechtswege, die auch die Schule/Schulleitung einhalten muss. Der Ausschluss von allen zukünftigen Fahrten ist in meinen Augen eine (sehr wahrscheinlich nicht zulässige) Mehrfachbestrafung.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2009 12:00:04

ich sehe das genauso wie binimaja. damit hast du doch beste gründe, deinen einspruch zu formulieren.


Einspruch?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2009 12:07:59

Ich finde, ich muss gar keinen Einspruch formulieren.
Wenn es soweit ist, frage ich, auf welche
herrschaftliche Entscheidung er sich beruft und
bis dahin ist die Sache für mich keine
Energie mehr wert.


@briefoeffnerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2009 13:05:45 geändert: 05.10.2009 13:07:19

einerseits stimme ich dir voll und ganz zu:
keine energie mehr dafür aufwänden, bis du etwas schriftliches in händen hältst. darin müsste wohl auch erwähnt werden, worauf sich die entscheidung begründet.

andrerseits würde ich einen einspruch zumindest vorformuliert vorbereiten (jetzt ist alles noch frisch in erinnerung) und dann dafür sorgen, dass eventuelle einspruchsfristen rechtzeitig wahrgenommen werden.

frische erinnerungen würde ich auch in ein gedächtnisprotokoll verpacken, damit später alles möglichst klar ist.

dafyline


Fristenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2009 16:38:45

Ein Einspruch gegen eine Verwaltungsentscheidung ist binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der bescheidenden Stelle vorzubringen (siehe Ihre rechte oder Rechtsbehelf).

Also nix mit vorformulieren und liegenlassen.


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2009 16:52:17

vorformulieren - in meinen augen (auch) eine möglichkeit, sich jetzt (!) den ärger irgendwie von der seele zu schreiben.
vorformulieren bedeutet auch, das das ein rohentwurf ist und keine aktuelle letztfassung.
dass fristen eingehalten werden müssen ab dem entsprechenden datum, ist klar.


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von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2009 17:28:42


Ich habe gar keinen widerspruchsfähigen Bescheid bekommen, ist ja noch nicht mal eine Konferenz gemacht worden.
Deshalb muss ich auch keinen Widerspruch einlegen.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.10.2009 19:03:07

Daraufhin bekommt die Erziehungsberechtigte nach 2 Wochen ein Schreiben der Schulleitung "..wir schließen Ihre Tochter von allen künftigen schulinternen Oberstufenfahrten aus."

.........ich dachte, du hattest da schon was schriftliches????


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