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Forum: "privat organisierte klassenfahrt- reiserücktrittsversicherung?"

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ich hab bisherneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2010 21:29:26

fast alle meine Fahrten (bis auf eine) selbst organisiert.
Erste Prämisse: Großzügig kalkulieren, also immer mit 2 Schülern weniger
Zweite Prämisse: Aufrunden

Bisher immer geklappt, auch wenn Schüler kurzfristig absagten; meist war auch noch eine kleine Rückzahlung fällig.
Noch ein Tipp: Eintritte etc auf jeden Fall einrechnen, wenn es eng wird, dann lieber mal ein kostenpflichtiges Event ausfallen lassen!
rfalio


"meine Eltern"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2010 21:50:33

müssen im Vorfeld auch unterschreiben, dass wenn Ihr Kind auf Grund von disziplinarischen Vorfällen, Krankheit ö.ä. nicht mitfährt, soviel gezahlt werden muss, dass niemand mehr bezahlen muss, nur weil einer nicht mitfährt.
Auf der letzten Fahrt haben wir schon am nächsten Morgen jmd. wieder mit dem Zug nach Hause geschickt, der hat überhaupt nix wieder bekommen.


Reiserücktrittsversicherung für Gesamtausfall der Klassenfahrtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.11.2013 17:20:45 geändert: 05.11.2013 17:21:56

Mich interessiert aus aktuellem Anlass:

Kennt ihr eine Versicherung, die solche privat organisierten Klassenfahrten bei Ausfall versichert? Und was passiert, wenn die Fahrt wegen MEINER Erkrankung ausfallen müsste?

Also konkret:
1) Wer kennt eine gute und kostenkünstige Versicherung, wo ich meinen Ausfall, d.h. , wenn ich wegen meiner Erkrankung die gesamte Klassenfahrt absagen muss, versichern kann? Das Schullandheim will ja bei kurzfristigen Absagen sehr viel Stornogebühren.

Der Lehrerverband empfiehlt eine solche Versicherung, allerdings kann einem niemand eine wirklich gute und kostengünstige Versicherung nennen.

2) Kann man eine solche Versicherung, die den Gesamtausfall absichert, umlegen?


..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.11.2013 18:10:24 geändert: 05.11.2013 18:17:22

Und was passiert, wenn die Fahrt wegen MEINER Erkrankung ausfallen müsste

Dann würde ein Kollege einspringen.

Zu Versicherungen kann ich dir leider nichts sagen.

Hier ist eine. Ob sie gut und günstig ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich nie so etwas abgeschlossen habe.
Bei einer meiner Fahrten ist am Montag ein Kollege eingesprungen, weil ich mir am Samstag vorher nen Bänderriss zugezogen hatte. So einfach war das.

Hier gibt es den Unterpunkt: Lehrerausfallversicherung.

http://www.reiseruecktrittsversicherung-fuer-schulklassen.de/reiseversicherung-klassenfahrt.php


Lehrerausfallversicherungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.11.2013 20:55:35

Leider ist das bei uns nicht garantiert, dass ein anderer Kollege einspringen kann.
Bei uns musste einmal eine Kollegin hochschwanger das Schullandheim durchführen, sonst wäre sie auf den Kosten sitzengeblieben. Es gab einfach keinen Ersatz.

Aber danke für den Stichpunkt "Lehrerausfallversicherung".

Jetzt wäre die Frage, ob jemand das schon einmal abgeschlossen hat und ob er es auf die Klasse umlegen konnte....


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.11.2013 21:11:09 geändert: 05.11.2013 21:12:18

verstehe dein Problem nicht.

Die Fahrt ist doch nicht dein Privatvergnügen, und du schließt die Verträge doch nicht heimlich still und leise in deinem Kämmerlein ab. Die Schulleitung muss beim Antrag bzw. bei den Verträgen mit unterschreiben. Und die Schulleitung ist dann am Zug.

Aus dem niedersächsischen Schulgesetz

Zur Durchführung von Schulfahrten erforderliche Verträge, insbesondere Beförderungs- und Beherbergungsverträge, werden nach § 113 Abs. 4 Satz 2 NSchG von der Schule für das Land abgeschlossen. Sie bedürfen der Schriftform und der Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Verträge dürfen erst dann abgeschlossen werden, wenn die Erklärungen nach Nr. 8 Satz 5 der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler vorliegen und damit die Finanzierung gesichert ist.

Und wenn die Schule notfalls zahlen müsste, wird die sich dann schon was einfallen lassen.

Geht nich gibts nich.



@ klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.11.2013 22:01:14 geändert: 06.11.2013 16:20:38

Ist nicht so in Bayern, wie du das aus deinem Bundesland zitierst. Ein Schulleiter genehmigt die Reise durch einen Reisegenehmigsantrag, er unterschreibt aber nicht die Verträge mit dem Schullandheim.

Aber darum geht es nicht. Selbst der bayerische Lehrerverband empfiehlt den Abschluss einer Lehrerausfallversicherung, weil das in Bayern offensichtlich eine Grauzone ist. Die Rechtsabteilung wird wohl die Gerichtsurteile kennen!
Also ist das nicht mein privates Problem!


Auch für Bayern gilt,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2013 14:21:13

dass der Schulleiter im letzten verantwortlich ist für Alles, was von der Schule nach außen geht.
So müsste er eigentlich jeden Elternbrief zur Kenntnis bekommen und damit auch über jede Planung Bescheid wissen. Damit liegt die letzte Verantwortung immer bei der Schule und nicht beim Einzellehrer, außer der hat vorsätzlich versäumt, seine Schulleitung zu informieren (hab ich auch schon erlebt).
Ansonsten sollte man sich nicht für unersetzlich halten und halt eine Fahrt in Abstimmung mit der 2. Begleitperson (denn alleine darfst du ja nicht fahren) so organisieren, dass diese 2. Person sich eben auch auskennt. Eine weitere Begleitperson ist dann meist leicht gefunden; es muss ja kein Lehrer sein (Student, Elternteil...)
Und wie oben gesagt: Finanziell nicht auf Kante stricken, sondern sich Luft lassen!
Auf diese Weise konnte ich bei 25 Schülern trotz Ausfall von zweien jedem Teilnehmer noch 10 € zurückzahlen!
Was brauche ich da eine Versicherung?
Und wenn ich mir geeignete Reisepartner (örtliches Busunternehmen statt anonymem Veranstalter, Juhe statt irgendeinem Hotel) aussuche, gibts immer Kulanz.
rfalio


@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2013 15:15:00 geändert: 06.11.2013 15:44:53

Ich weiß, ich nerve, aber ich will eigentlich nur verhindern, dass du dir einen Schuh anziehst, der dir viel zu groß ist.

Nach Niedersachsen hab ich jetzt die Regelung für BaWü gefunden:

6 Vertragspartner bei der Fahrt ins Schullandheim
Als nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl Klassenfahrten in die damaligen Ostblockstaaten abgebrochen oder storniert werden mussten, wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Rechtsauffassung festgeschrieben, dass der verantwortliche Lehrer den Vertrag mit dem Reiseunternehmen für das Land beschließt. Der Reisevertrag kommt also zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Reiseunternehmen zustande. Die Eltern trifft, sofern sie der Klassenfahrt zugestimmt haben, eine aus dem Schulverhältnis abzuleitende öffentlichrechtliche Zahlungspflicht gegenüber dem Land. Die Verwaltung ihrer Kostenbeiträge wird nicht auf Schüler delegiert (siehe Kennzahl 36.30 II 9).


Quelle: http://schulrechtplus.luchterhand.de/sr-srbwplus/lpext.dll/Infobase/srbw_006/srbw_006_007/srbw_006_007_001?f=templates&fn=document-frame.htm&2.0

Ich bin sicher, dass es eine entsprechende Regelung für Bayern auch gibt. Kein Lehrer rennt doch sehenden Auges in sein Unglück, indem er Verträge auf sein Risiko abschließt und das Risiko bzw. die evtl. Ausfallkosten alleine tragen muss.

Hier noch ein interessantes Infoblatt. Lies dir mal die letzten beiden Seiten (34/35) durch. Dort findest du auch Hinweise zu einer Versicherung wie du sie suchst.
http://www.schullandheim.de/planungshilfen/rechtsfragen/rechtsfragen_belegunggeplatzt.pdf


Vieles,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.11.2013 16:35:23

was du schreibst, rfalio, trifft auch auf die Grundschule zu.
Mit der Kulanz kann man rechnen, das Problem ist die kurzfristige Gesamtabsage beim Schullandheim, wenn keine Ersatzklasse auf die Schnelle gefunden wird.
Wo ich widersprechen muss, ist das mit dem Unersetzlichsein. Ein Schullandheimaufenthalt für Grundschüler im traditionellen Sinn macht nur Sinn, wenn dies der Klassenlehrer durchführt. Ich habe, wie in der Grundschule üblich, meine Klasse in fast allen Fächern. Das Schullandheim ist keine Ausflugsfahrt, sondern hat viel mit dem Erleben der Klassengemeinschaft mit ihrem Klassenlehrer zu tun. Ich kann keinem Studenten (das ist rechtlich eh nicht abgesichert) oder einem Lehrer, der die Klasse, nicht kennt, zumuten, eine Woche mit der Klasse, nur dass es durchgeführt ist, ins "Landschulheim" zu fahren. Das ist pädagogisch widersinnig.

@klexel: Dank eurer Hilfe bin ich wieder im Thema drin. Wahrscheinlich werde ich bei der HanseMerkur eine Gruppenreiserücktrittsversicherung mit Lehrerausfall für die Kosten des Schullandheims abschließen (die Fahrt dorthin ist kein Problem) und die Kosten auf die Eltern umlegen. Es sei denn, es ergibt sich jetzt in nächster Zeit von schulischer Seite für mich noch eine "wasserdichte" Lösung des Problems. Wir sind da schulisch jetzt dran. Und das hat etwas mit dem Sachaufwandsträger zu tun.

---------
Nochmals meine Frage im Falle des Falles:
Wer hat einen Geheimtipp für die günstigste Versicherung eines Lehrerausfalls?


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