Der Witz dieser Verordnung besteht doch gerade darin, dass Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen zur berufsbegleitenden Fortbildung an Förderschulen abgeordnet werden. Für diese Fortbildung erhalten sie Ermäßigungsstunden, d.h. sie fehlen an ihren Stammschulen.
Gleichzeitig müssen die Förderschulen für die Fortbildung Personal zur Verfügung stellen. Für die betreuung der Fortzubildenden erhalten sie ebenfalls Ermäßigungsstunden (eine je betreutem auszubildenden VOBASOFler). Gleichzeitig müssen die Förderschulen aber auch Personal an die Regelschulen abordnen, um die Förderung von SuS mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Förderung zu betreuen.
Das ganze ist also ein Verschiebebahnhof zulasten der Schüler, da die Ermäßigungsstunden zwangsläufig zu Unterrichtsausfällen führen müssen. Im besten Fall wird der zwar durch Vertretungsunterricht aufgefangen, nur geht das dann zulasten der vertretenden Kollegen.
Wenn dann ab nächstem Schuljahr die inklusion rechtlich umgesetzt wird, stehen zwar auf dem Papier genügend ausgebildete "Sonderpädagogen" zur Verfügung, nur ändert das ja nichts am Stellenschlüssel der Schule. Diejenigen, die die VOBASOF abgeschlossen haben, bekommen deshalb ja nicht zwangsläufig A13. Dies gibt ja der Stellenschlüssel nicht her. Sie haben dann zwar eine Zusatzqulifikation, müssen aber im Wesentlichen ihre vormalige Tätigkeit als Fachlehrer an ihrer Stammschule wieder aufnehmen. Wenn sie Pech haben, bekommen sie dann nicht einmal eine sonderpädagogische Zusatzkraft für ihre Inklusionsschüler, da sie ja eine abgeschlossene Zusatzausbildung haben