transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 3 Mitglieder online 10.05.2024 04:33:19
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Wer kann weiterhelfen? - Kopfnoten bei Autisten?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Interessante Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2012 06:02:45

Wir (Hessen) haben unseren autistischen Schüler ganz regulär benotet. Natürlich genießt er im täglichen Leben einige "Sonderrechte", hat z. B. für viele Stunden einen eigenen Schulbegleiter. Dennoch bleibt er "Regelschüler" mit speziellem Förderbedarf, der jedoch lernzielgleich unterrichtet wird.
Es ist tatsächlich so wie beim Nachteilsausgleich: Gewährt man in all den vielen alltäglichen Dingen einen solchen, kann man ein Kind, gemessen an seinen individuellen Leistungsmöglichkeiten, auch regulär benoten.


freilichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2012 09:43:56

könnten auch lul mit dem normalverstand arbeiten, aber bei ihnen ist ja immer alles justiziabel, insofern finde ich die eingangsfrage mehr als berechtigt.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: coschutzer2812 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2012 14:36:27

Für Hessen kann ich dir leider keine konkreten Angaben machen, aber auf der Seite findest du Ansprechpartner vom Autismuszentrum u. der Fachberatung d. Bildungsagentur Sachsen. Vielleicht können sie dir ja die Kontakte der entsprechenden Stellen in Hessen vermitteln.

http://www.autismusnetzwerk-ostsachsen.de/?page_id=170

Gruß
coschutzer


in hessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2012 17:43:27

bin ich auch. wir setzen per förderplan die kopfnoten aus und ersetzen sie durch eine verbale beurteilung, die das erreichen der individuellen förderziele widerspegelt. das geht bei mir im bfz ohne probleme.


Unterschied BFZ und Regelschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 07:01:15

Ich denke, im BFZ geht das sicherlich problemloser als bei uns in der Regelschule. Unsere Handhabung habe ich oben bereits geschildert, sähe jedoch auch kein Problem darin, in Absprache mit dem BFZ eine verbale Beurteilung zu geben.
Große Hilfen erhalten wir Hessen hier:
http://www.autismus-langen.de/
Auch das ist interessant: http://sonderpaedagogik.bildung.hessen.de/unterstuetzung/autismus/index.html
Weitere Hilfen kann man per google herausfinden mit "Autismus Hessen". Auf dem "Bildungsserver Hessen" liegt Einiges parat!


behördliches Vorgehenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 07:59:57

Nun wenn das nicht geregelt ist - Kopfnoten für autisten -, dann bittest Du die SL um eine Anweisung wie Du vorzugehen hast.

Als Beamter oder angestellter im öffentlichen Dienst muss man keine eigenständigen Problemlösungen erarbeiten, man muss Gesetze, Verordnungen und Erlasse weisungsgemäß umsetzen. Bei der umsetzung hat man im Regelfall einen Ermessensspielraum, den man nutzen kann. Solche Ermessensentscheidungen müssen nur penibel dokumentiert werden. Es muss nachvollziehbar sein welche Grundüberlegungen angestellt worden sind, um den Ermessensspielraum auszuloten und wie man zu einer angemessenen Entscheidung im Rahmen der Vorgaben gekommen ist.

Danach gibt es zwei Möglichkeiten, die Entscheidung wird akzeptiert oder es wird dagegen geklagt.

Im ersten Fall super für den, der entschieden hat.
Im zweiten Fall kein Problem, da öffentliches Handeln überprüft werden kann und soll. Der Schüler bzw. dessen Eltern legen Widerspruch gegen die beanstandete Kopfnote bei der Bezirksregierung ein. Danach wird die SL aufgefordert Stellung zum Sachverhalt zu nehmen. Die SL muss also ein gespräch mit dem betroffenen lehrer führen und dessen Erwägungen (Dokumentation siehe oben) der Bez.-Reg. mitteilen. Die schlägt den Widerspruch nieder oder gibt ihm statt. Wenn sie dem Widerspruch statt gibt, muss sie der SL auch mitteilen, wie sie in diesem fall vorgegangen wäre. Das Problem wird also an höherer Stelle gelöst.

Wenn die Bez.-Reg den Widerspruch zurückweist, dann können die Eltern bzw. der Schüler gegen den Widerspruchbescheid klagen und ein gericht muss im Einzelfall entscheiden.

Das Schöne ist doch, dass Schule eine stinknormale Behörde ist. Und was dem Finanzamt recht ist, ist uns (als Schule) doch billig


Bezirksregierungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 16:29:24

Das ist in Hessen wohl das Staatliche Schulamt (SSA)...

Wie können wir problemlos miteinander kommunizieren, wenn die Termini erst abzuklären sind? Das Problem gibt´s wohl nur bei uns...


@veneziaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 17:03:10 geändert: 12.02.2012 17:03:27

Als BFZ betreuen wir Schüler an Regelschulen. Die genannte Regelung bezog sich auf diese Schüler. War nicht ganz klar ausgedrückt, sorry.


egalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 17:05:09

... für das procedere ist es schlussendlich egal wo die Schulaufsicht angesiedelt ist ...

... und ob der Laden staatliches Schulamt oder Oberschulamt oder Bezirksregierung heißt ist schnuppe ...

Im Verwaltungsaufbau gibt es nur oberste Landesbehörden, das sind die Ministerien;
obere Landesbehörden oder Landesmittelbehörden, die einen zentrale Oberbehörden, die anderen regionale Oberbehörden;
untere Landesbehörden, und das sind de facto einzelne Schulen.

Behörde bleibt Behörde und Verwaltungshandeln bleibt Verwaltungshandeln. Als betroffener muss man nur die Klaviatur kenen und ein bischen üben, um sie zu spielen.


Was mich wundertneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 17:52:35

als Autist muss er doch einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, den eine sonderpädagogische Beratungsstelle oder wie die auch immer heißt festgelegt haben und die müsste doch Auskunft geben können?! Habt ihr einen Sonderpädagogen an der Schule?


<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs