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Forum: "Ungerechtfertigte Note - was tun??"

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Aus Fehlern lernen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.08.2012 10:00:26 geändert: 10.08.2012 16:30:21

Du hast versucht hier jemanden zu finden, der dir vielleicht eine kompetente Auskunft geben kann, weil er das Metier kennt.
Ich würde noch weitersuchen, evtl. die Studentenvertretung fragen, ob sie dir noch mehr Möglichkeiten aufzeigen können, was du machen kannst.
Ob ein Prüfer dich auf diese Weise (Gesprächsverweigerung) abfertigen kann, weiß ich nicht, müsstest du auch erfragen.
Sollten sich keine Wege zeigen, dass du in Bezug auf die Note etwas verändern kannst, also auch keinen Einspruch erheben kannst, wie es normalerweise bei Prüfungen ist, dann würde ich mir überlegen, was schief gelaufen ist.
Ich selbst war einmal total überrascht von einer Note - da habe ich nachgefragt, warum. Die Begründung war für mich schlecht nachvollziehbar, aber es war halt deren Sichtweise. Ändern konnte ich nichts, aber ich habe die Konsequenzen gezogen und in der nächsten Prüfung versucht, bestimmte Dinge zu vermeiden - ich bin da sogar extra in die Sprechstunde des nächsten Profs und habe das vorherige Problem angesprochen und die Prüfung lief dann viel besser im Ergebnis.
Manchmal liegt der Grund von einem schlechten Ergebnis auch darin, dass man nicht das macht, was sich der Prüfer vorgestellt hat, deswegen bin ich immer dafür, vorher mit dem Prüfer zu sprechen (also auch schriftliche Arbeiten abzusprechen). Da bin ich auch schon einmal überrascht worden. Also meine Erfahrung: Offensiv an Prüfungen herangehen. Bekannt sein beim Prüfer, genau wissen, was er/sie speziell erwartet.


Erstmal danke ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nissie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.08.2012 16:21:11

für eure Ratschläge.

Dass der Prof etwas erwartet hat, dass in eine andere Richtung geht, ist momentan auch die einzige Erklärung für mich ...
Das werde ich erst genau wissen, wenn ich seine Bemerkungen dazu lesen kann. Dann werde ich mal schauen müssen, ob ich Widerspruch einlege (oder überhaupt einlegen kann).

Nochmals danke


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von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.08.2012 20:12:37

das ist natürlich doof, so eine Note.

evtl. mal überlegen, ob man die Note so wie sie ist akzeptiert (25% der Endnote), sich die Begründung durch liest (wenn man sich weiter drüber ärgern will) und dann in der mündlichen alles gibt. Ob man nun schlussendlich eine 1,5 oder eine 2,3 im 1. Staatsexamen hat, da kräht doch kein Hahn mehr nach!?!


da neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.08.2012 22:02:27

glaubst du doch nicht wirklich dran kathrin...
die noten sind heutzutage schon entscheidend!

skole


noten zu ernst nehmen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.08.2012 09:33:37

können sich schulleitungen heute so einen luxus überhaupt noch leisten, wo alle hechelnd nach lehrkräften suchen?






Na ja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.08.2012 13:18:57

Schulleitung und Examensnoten des Lehrerkollegiums haben sehr wenig miteinander zu tun. Erstens kann sich keinder die Lehrer aussuchen, zweitens können sich die Lehrer die Schule nicht aussuchen und drittens weiß ein Schulleiter die Examensnoten seiner Lehrer eigentlich auch nicht. Und was die alltägliche Arbeit betrifft- wenn man seine Stelle hat, ist die Examensnote tatsächlich uninteressant. Bedeutung bekommt sie erst wieder bei Beförderungen und Bewerbungen (aber auch nur bedingt).


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.08.2012 13:31:56

Wenn es wirklich ungerechtfertig sein könnte, würde ich an deiner Stelle im Prüfungsamt mal nachhaken, wie die Widerspruchsfristen sind. Nicht, dass die ablaufen, während du auf die Gelegenheit wartest, deine Beurteilung lesen zu können.

Ansonsten beantrage alles schriftlich, damit du hinterher belegen kannst, dass du dich gekümmert hast und es nicht an dir lag, dass es so lang gedauert hat.
Brief an Pfrüfungsamt mit der Bitte um Einsichtnahme, Tagesstempel drauf, Unterschrift aus dem Amt drunter!

Ob es dann am Ende gerechtfertigt war, steht doch auf einem anderen Blatt, aber du stehtst mit leeren Händen da, wenn es später heißt, die Fristen seien nicht eingehalten und du kämest zu spät.

Palim


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