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Forum: "Besoldungsanpassung für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in NRW"

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Teile und herrscheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stephan08 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2013 11:59:50

Na da geht die Rechnung des Arbeitgebers ja wohl auf. Tarifangestellte
und Beamte zerfleischen sich gegenseitig und es freut sich die Dritte.
Innerhalb der Beamtenschaft können sich dann noch Gymnasial- und
Haupt- bzw. Realschullehrer gegenseitig angreifen.
Ich selber bin tarifbeschäftigte Lehrkraft und erlebe die finanzielle Einbußen
ganz deutlich Auf der anderen Seite habe ich ganz erhebliche Vorteile:
- Ich muss mich nicht jeden Monat für Beihilfe und Zusatzversicherung
Rechnungen zusammentragen und teilweise 3 Monate auf Rückerstattung
von Beträgen in Höhe von tw. mehreren tausend Euro warten. (Und bisher
habe ich noch jede medizinisch erforderliche Behandlung bekommen)
- Ich verliere nicht meine Rentenansprüche, wenn ich 3 Jahre vor
Pensionsende auf die Idee kommen sollte vom Erspartem / vererbtem oder
Gewonnenem zu leben. Ich kann dann einfach kündigen.
- Falls ich zwischenzeitlich den Arbeitgeber wechseln möchte, bin ich nicht
auf die Gnade meines Dienstherrn angewiesen mich zu beurlauben, da ich
sonst meine Pensionsansprüche verliere.
- Ich kann meine Ansprüche vor dem arbeitnehmerfreundlicherem
Arbeitsgericht einklagen.
- Mein Arbeitgeber hat es im chronischen Krankheitsfall wesentlich
schwieriger, wenn er mich in den Ruhestand schicken möchte. Ein
amtsärztliches Gutachten und eine Entscheidung einer Bezreg reichen
beim Tarifbeschäftigtem bei Weitem nicht aus.
Insoweit kann ich eine etwas höheres Schmerzensgeld für die
verbeamteten Kollegen sehr wohl akzeptieren (allerdings nicht in der
jetzigen Höhe weswegen ich ja für eine höhere Eingruppierung der
Tarifbeschäftigten bin.
Für die o.g. Nachteile kaufen sich die Kollegen aber das grundgesetzlich
garantierte Recht auf amtsangemessene Allimentierung ein. Dies bedeutet
nach der verkehrsüblichen Rechtsaufassung auch, an der üblichen
Lohnentwicklung teilzunehmen. Nur dieser Anspruh rechtfertigt auf der
anderen Seite das immer noch bestehende Streikverbot für Beamte.
Insoweit ist die Forderung zur Übernahme des Verhandlungsergebnisses
angemessen und kein Grund sich gegenseitig zu zerfleischen.


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von: stephan08 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2013 11:59:51

Na da geht die Rechnung des Arbeitgebers ja wohl auf. Tarifangestellte
und Beamte zerfleischen sich gegenseitig und es freut sich die Dritte.
Innerhalb der Beamtenschaft können sich dann noch Gymnasial- und
Haupt- bzw. Realschullehrer gegenseitig angreifen.
Ich selber bin tarifbeschäftigte Lehrkraft und erlebe die finanzielle Einbußen
ganz deutlich Auf der anderen Seite habe ich ganz erhebliche Vorteile:
- Ich muss mich nicht jeden Monat für Beihilfe und Zusatzversicherung
Rechnungen zusammentragen und teilweise 3 Monate auf Rückerstattung
von Beträgen in Höhe von tw. mehreren tausend Euro warten. (Und bisher
habe ich noch jede medizinisch erforderliche Behandlung bekommen)
- Ich verliere nicht meine Rentenansprüche, wenn ich 3 Jahre vor
Pensionsende auf die Idee kommen sollte vom Erspartem / vererbtem oder
Gewonnenem zu leben. Ich kann dann einfach kündigen.
- Falls ich zwischenzeitlich den Arbeitgeber wechseln möchte, bin ich nicht
auf die Gnade meines Dienstherrn angewiesen mich zu beurlauben, da ich
sonst meine Pensionsansprüche verliere.
- Ich kann meine Ansprüche vor dem arbeitnehmerfreundlicherem
Arbeitsgericht einklagen.
- Mein Arbeitgeber hat es im chronischen Krankheitsfall wesentlich
schwieriger, wenn er mich in den Ruhestand schicken möchte. Ein
amtsärztliches Gutachten und eine Entscheidung einer Bezreg reichen
beim Tarifbeschäftigtem bei Weitem nicht aus.
Insoweit kann ich eine etwas höheres Schmerzensgeld für die
verbeamteten Kollegen sehr wohl akzeptieren (allerdings nicht in der
jetzigen Höhe weswegen ich ja für eine höhere Eingruppierung der
Tarifbeschäftigten bin.
Für die o.g. Nachteile kaufen sich die Kollegen aber das grundgesetzlich
garantierte Recht auf amtsangemessene Allimentierung ein. Dies bedeutet
nach der verkehrsüblichen Rechtsaufassung auch, an der üblichen
Lohnentwicklung teilzunehmen. Nur dieser Anspruh rechtfertigt auf der
anderen Seite das immer noch bestehende Streikverbot für Beamte.
Insoweit ist die Forderung zur Übernahme des Verhandlungsergebnisses
angemessen und kein Grund sich gegenseitig zu zerfleischen.


@stephan08neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2013 12:33:38

Das alles ändert aber nichts an der tatsache, dass Du bis zu 19 WS im Monat ohne Bezahlung für deinen AG arbeiten musst, und das bei deutlich schlechterer Entlohnung. Des Weiteren weigert sich dein AG eine Entgeltordnung für dich als Lehrer zu verhandeln.

Was die von dir geschilderten Vorteile des Tarifbeschäftigtenverhältnisses angeht muss festgehalten werden, dass niemand - auch bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen - gezwungen werden kann eine Lehrestelle im Beamtenverhältnis anzutreten.

Auch wenn mittlerweile z.B. in OWL rund ein Viertel der an Gesamt- Gemeinschafts- und Sekundarschulen eingesetzten Lehrkräfte Tarifbeschäftigte sind, so ist der Arbeitsvertrag schlichtweg ein Kuriosum, da mehrfach auf die Regelungen für Landesbeamten verwiesen wird. Es gibt nämlich keine entsprechenden Bestimmungen für Tarifberechtigte. Somit werden tarifbeschäftigte Lehrkräfte grundsätzlich anders behandelt als Tarifangestellte in anderen Bereichen der Landesverwaltung. Das beginnt mit den Einstellungsvoraussetzungen in den gehobenen Dienst, betrifft die Arbeitszeitregelung und den Überstundenausgleich sowie die Urlaubsregelung.

Hinzu kommt, dass bezogen auf die Zahlen in OWL (Regierungsbezirk Detmold) in etwa auch ein Viertel der Funktionsstellen mit Tarifbeschäftigten besetzt sein müssten, wenn es um Gleichbehandlung ginge.

Ich bin nicht bereit mich solidarisch hinter die Forderungen der Beamten zu stellen. Deren soldarität mit den tarifbeschäftigten hält sich nämlich meiner Erfahrung nach sehr stark in Grenzen. Auch wenn sie kein streikrecht haben, sie hätten genügend Mittel für eine Auseinandersetzung mit ihrem Dienstherren. Nur es ist halt leichter, darauf zu bauen, dass die Tarifbeschäftigten notfalls die Kastanien aus dem Feuer holen.


@Missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stephan08 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2013 13:14:05

Ich gebe Dir vollumfänglich Recht (bis auf den letzten Absatz), dass LuL im
Tarifbeschäftigtenverhältnis i Verhältnis zu anderen MA des öffentlichen
Dienstes offensichtlich als Tarifbeschäftigte zweiter Klasse behandelt
werden. Die von Dir aufgeführten Missstände lassen sich noch ergänzen.
Während alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst umgehend einen
Anspruch auf Zulage haben, wenn sie beispielsweise längerfristig den
Schulleiter vertreten, wird auch dieses Recht (in Analogie zum
Beamtenrecht) den angestellten Lehrkräften 8n NRW erst nach 2 Jahren
gewährt. Dies führt bei mir aber nicht zu der Reaktion, dass die
Beamtenbesoldungen verringert werden müssen, sondern vielmehr zu der
Forderung, dass die Bedingungen für die Angestellten umfänglich
verbessert werden müssen (Stichwort: Lehrerentgeltordnung).
Ich stimme Dir allerdings auch zu, dass die Bereitschaft der verbeamteten
Kollegen etwas zu tun gestärkt werden muss. Allerdings geben die
Teilnehmerzahlen bei der letzten großen Demonstration in Düsseldorf
Anlass zur Hoffnung.


@stephan08neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2013 13:28:12

Ich bin ja nicht dagegen, dass die beamten mehr erhalten. Nur ich bin dagegen, dass die tariferhöhung im Verhältnis 1:1 auf die beamten übertragen wird. Letzteres führt nämlich zur Spreizung der Klaffe bei den Netto-Entgelten.

Was sich dahinter verbirgt, lässt sich am einfachsten an der Überstundenbezahlung sehen.

Im Gegensatz zu den verbeamteten Lehrkräften muss der Tarifbeschäftigte auf diese Vergütung Sozialabgaben abführen. Bei der Bemessung der Beitragshöhe für die private Krankenzusatzversicherung spielt die tatsächliche monatliche Einkommenshöhe hingegen keine Rolle entscheidend ist der Anteil, der von der Beihilfe übernommen wird.


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