Das Problem ist doch, dass es die Lohnsteuerkarte nicht mehr gibt und ELSTAM der Finanzverwaltung riesige Probleme beschert hat. Die von dir genannten Freibetragsregelungen sind zwar richtig, aber wie immer hapert es bei der Umsetzung - speziell in dem Kalenderjahr, in dem man als Tarifbeschäftigter in Rente geht. Für das Folgejahr ist die lohnsteuerrechtliche Berücksichtigung der Abzugsmerkmale kein Problem, aber "der Teufel ist ein Eichhörnchen".
Wenn es nur um die Berücksichtigung der laufenden Gehaltszahlungen, sowie der Zahlungen der GRV und des VBL ginge, ist das noch handhabbar, Aber was ist dann mit Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen sowie sonstigen Kapitalerträgen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung etc.?
Da ich mit meiner Frau zusammen veranlagt werde und wir Fristverlängerung genehmigt bekommen haben, versteuern wir sowie so das Einkommen, das 2 Jahre zuvor erzielt wurde. Das wird noch ein Heidenspaß - aber bis dahin vergehen noch 11 Jahre. Also abwarten und teetrinken