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Forum: "Wann gehen die Lehrer in Rente?"

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@lupenreinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2013 09:41:57

Das Problem ist doch, dass es die Lohnsteuerkarte nicht mehr gibt und ELSTAM der Finanzverwaltung riesige Probleme beschert hat. Die von dir genannten Freibetragsregelungen sind zwar richtig, aber wie immer hapert es bei der Umsetzung - speziell in dem Kalenderjahr, in dem man als Tarifbeschäftigter in Rente geht. Für das Folgejahr ist die lohnsteuerrechtliche Berücksichtigung der Abzugsmerkmale kein Problem, aber "der Teufel ist ein Eichhörnchen".

Wenn es nur um die Berücksichtigung der laufenden Gehaltszahlungen, sowie der Zahlungen der GRV und des VBL ginge, ist das noch handhabbar, Aber was ist dann mit Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen sowie sonstigen Kapitalerträgen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung etc.?

Da ich mit meiner Frau zusammen veranlagt werde und wir Fristverlängerung genehmigt bekommen haben, versteuern wir sowie so das Einkommen, das 2 Jahre zuvor erzielt wurde. Das wird noch ein Heidenspaß - aber bis dahin vergehen noch 11 Jahre. Also abwarten und teetrinken


Gut, daß mein Schwiegersohnneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2013 16:12:22

nicht nur Jurist, siondern auch Steuerberater ist - genau wie seine Eltern -
der wird mir dann schon sagen, was ich tun oder was ich besser lassen soll.


Schuljahrs Beginnneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2013 22:40:52

Wann ist denn Schuljahres- bzw. Halbjahresbeginn? Da gelten
doch bestimmt nicht die Daten des aktuellen Schuljahres,
sondern eher immer 1.8. bzw. 1.2., oder? Dann bin ich
nämlich ziemlich gelackmeiert. Die zusätzlichen Monate enden
bei mir Anfang August. Also arbeite ich nicht 9, sondern 14
Monate mehr?


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2013 05:34:00

In Rheinland-Pfalz gelten die festen Daten: 1.2. und 1.8. Da kommt es zu Ungleichheiten. Auch bei der Altersermäßigung.


Rentenrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2013 07:46:05

Als tarifbeschäftigter hat man das Recht vor dem gesetzlichen Zeitpunkt in Rente zu gehen. Jeder Monat, den man eher geht, kostet einen 0,3 Prozentpunkte. Mehr als um 10,5 Punkte darf die Rente nicht gekürzt werden. Dieser Maximalbetrag entsprich folglich rd. 3 Jahren.

Eine ähnliche Regelung gibt es auch für Beamte. Nur haben diese es schwerer diese Reglung durchzusetzen, da der Dienstgeber auch für die Pensionszahlungen zuständig ist.

Bei den Tarifbeschäftigten können sich die Dt. RV und das Land vertreten durch die jeweilige Bez.-Reg. notfalls vor dem Sozialgericht oder wahlweise der Tarifbeschäftigte mit der Bez.-Reg. vor dem Arbeitsgericht streiten.


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