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Forum: "Lehrer ohrfeigt Schülerin"

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Bagetelle oder körperliche Züchtigung im strafbaren Bereichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.11.2014 07:53:04

Ich möchte die Diskussion nicht neu entfachen, bin aber gestern über eine rechtlich verbindliche Aussage zur Bewertung von einmaliger körperlicher Züchtigung gestoßen und wollte sie hier allen Interessierten zum lesen geben.

§90 des Schulgesetz Baden-Württemberg regelt die Disziplinierung der Schüler, dazu gibt es eine offizielle Erläuterung, dort liest man Folgendes:

"11. Verbot der körperlichen Züchtigung
[...]
Unzulässig sind im schulischen Bereich auch Kopfnüsse, schmerzhaftes Am-Kragen-oder-am-Genick-Packen, An-Ohren-oder-Haaren-Ziehen,Schütteln,[...].
Derartige Handlungen sind Dienstvergehen im Sinne von §95 Abs. 1 LBG. Handelt es sich um einen einmaligen "Ausrutscher", der durch Entschuldigung der Lehrkraft aus der Welt geschafft ist, dürfte in der Regel ein mahnendes Gespräch des Schulleiters hinreichend sein. Dies gilt namentlich dann, wenn eine Sondersituation vorlag."

Im weiteren wird ausgeführt, welche Melde- und Anzeigepflicht für den Schulleiter besteht.

Ich verkneife mir eine Wertung der offiziellen Ausführung.


danke wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.11.2014 10:12:26 geändert: 26.11.2014 10:13:55

sehr interessant, dann dürfen wir uns also alle mal eine "sondersituation" erlauben, anschließend eine entschuldigung murmeln und fertig ist ein schlag ins gesicht.

ich erinnere mich an amtsentzug und gerichtsverfahren als konsequenz, wegen kopfnüssen...aber mag sein, dass hamburg solche "sondersituationen" einfach nicht mit einer entschuldigung abtun will.


blendwerk, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ohneschule Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2015 11:26:45

ich erlaube mir mal, das Thema "Lehrer ohrfeigt Schülerin" wieder anzusprechen.

Nun ist eine gewisse Zeit vergangen. Mich interessiert, wie sich die Dinge weiter entwickelt haben. Gibt es inzwischen eine Entscheidung?

Ich freue mich, wenn du mich und weitere Interessierte auf den neuesten Informationsstand bringst.

Vielen Dank im Voraus!


miteinander redenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kerstinka68 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2015 16:26:58

Ich denke auch, dass man hier in erster Linie das Gespräch suchen sollte. Einen Anwalt kann man später immer noch einschalten, aber zuerst sollte man den Sachverhalt mit allen Beteiligten klären. Gibt es Schlichter an der Schule?


wowneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kerstinka68 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2015 16:35:14

ich bin baff, wohin die Diskussion dieses Falls ohne wirklich konkrete Fakten hingegangen ist.


Wieso "baff"?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2015 20:00:41

Die Fakten gab es, sie waren mir persönlich bekannt.

Ich stellte eine allgemeine Anfrage im Forum, die auch durchaus konstruktiv diskutiert wurde.

Das Forum ist erledigt, das hatte ich bereits geschrieben. Wir brauchen es nicht neu aufleben zu lassen.


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