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Forum: "Lehrerstreik"

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@frenni: Verwechselst du "Streik" = neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.03.2015 20:14:53

Arbeitskampf um bessere Bedingungen mit
"persönlichem Urlaubstag"?

Ich hoffe sehr, deine Eingangsfrage war ein Scherz!


Ein Streik,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.03.2015 20:48:10

den man so meint, sollte doch bewusst und solidarisch mit anderen stattfinden und nicht zu Hause. Hat man Kinder, kann man sich nicht nur auf die Kita verlassen, man sollte sich ein "soziales Netzwerk" organisieren, das wirst du noch öfter brauchen.
lG, lamaison


Streikneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2015 07:07:26

"Die Streikkultur unter LehrerInnen muss erst erneuert und gelernt werden"

Wie palim bereits einen Gewerkschaftsvertreter zitiert hat, so ist es. Bei einem Streik ist die Teilnahme an der zentralen Kundgebung nicht zwingend notwendig. Diese wird nämlich nur wegen der Massenwirksamkeit veranstaltet. Bestreikt wird ja nicht die "Schule" sondern die Verwaltungsstelle, an der der Angestellte eingesetzt ist. Der Arbeitgeber ist - hier in NRW - die personalführende Stelle - also die zuständige Bez.-Reg.. Deshalb finden die zentralen Veranstaltungen in Düsseldorf, Köln, Münster, Dortmund/Südwestfalen (Reg.-Bez. Arnsberg) und Bielefeld/Ostwestfalen (Reg.-Bez. Detmold) an unterschiedlichen Streiktagen statt. Darüber hinaus gibt es die zentrale Großdemo mit andren Beschäftigten aus anderen Teilen der Landesverwaltung am Landtag in D'dorf .

Nur keine streikbereite Lehrkraft muss da hin. Wer streikt hat die Möglichkeit sich bei der örtlichen oder regionalen Streikleitung - meist in der Geschäftsstelle der Gewerkschaft - in die ausliegende Streikliste einzutragen. Ebenfalls kann man sich an den Sammelstellen, von denen die Busse zu den zentralen Kundgebungen abgehen, in die Streikliste eintragen.

Witzig find ich persönlich ja die Tatsache, dass ich - wenn ich streiken gehe - meinen Schulleiter darüber informieren muss

Was aber genauso schlimm wie die Unkenntnis über Streikmodalitäten bei Angestellten ist, ist die vollkommene Ahnungslosigkeit bei vielen bverbeamteten Lehrkräften und der Hang zum Rechtsbruch bei Schulleitungen. Streikende, tariflich beschäftigte Lehrkräfte dürfen nicht von Beamten als Streikbrecher ersetzt werden. D.h. Schulleitungen, die Vertretungsunterricht durch verbeamtete Kollegiumsmitglieder organisieren, handeln rechtswidrig. Sie dürfen allenfalls eine Betreuung der verwaisten Lerngruppen organisieren, um der Aufsichtspflicht zu genügen. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit Vertretungsunterricht wie z.B. im Krankheitsfall.

Im übrigen gilt der weise Spruch:

"Tarifverhandlungen ohne Streiks sind allenfalls kollektives betteln!" - sic.


Solidarität ade?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: adrianaherzchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.04.2015 23:00:20 geändert: 08.04.2015 23:01:25

Also wenn man so eine Frage stellt, muss man durchaus mit der ein oder
anderen kritischen Antwort rechnen. Was bewegt dich denn bitte dazu NICHT
hingehen zu wollen? Erachtest du das ganze einfach als unwichtig oder wie darf
man das verstehen? Ich meine, wo bleibt die Solidarität?
über die Teilnahmslosigkeit unserer Jugend beschwert man sich, dabei sollte
man doch ein Vorbild sein und selbst in Aktion treten

lg


@ missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2015 19:39:47

Du schreibst, dass verbeamtete Lehrkräfte nicht als Vertretung für streikende, angestellte Kollegen eingesetzt werden dürfen, da sie sonst zu Streikbrechern gemacht würden.
Kannst du mir vielleicht sagen, wo es dazu einen Gesetzestext oder ähnliches gibt??

Bei uns steht nämlich nächste Woche ein Streik an und ich möchte die Bemühungen der streikenden Kollegen natürlich nicht untergraben, weiß aber auch nicht, wie ich darauf reagieren soll, falls ich zur Vertretung eingeteilt werde. Habe schon einige Seiten im Netz durchforstet, aber nichts Handfestes gefunden.

Das von der GEW gerne zitierte Urteil des BVerfG von 1993 bezieht sich auf den Streik bei der Post und das ist ja sicherlich nicht so ohne weiteres auf die Schule übertragbar...

Würde mich freuen, wenn jemand Hinweise hat


zu diesem Themaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2015 20:27:14

gab es neulich eine gerichtliche Entscheidung.

http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-05/arbeitsgericht-bonn-deutsche-post-urteil-streik

Die Post hatte Beamte als "Streikbrecher" eingesetzt. Das wurde von der Gewerkschaft nicht so hingenommen, das Gericht hat die Methode aber erlaubt, da die Beamten diesen Dienst "freiwillig" getan hätten.

Im Klartext: Als Beamter darf mich meine SL nicht zwingen, streikende Kollegen zu vertreten (z.B. einfach so im Vertretungsplan einteilen). Ich dürfte mich aber freiwillig für solche Vertretungen melden, dann darf mich die SL auch einsetzen.

Ob das Urteil inzwischen rechtskräftig ist (Berufung war erlaubt), weiß ich aber nicht.


Vielen Dankneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.06.2015 17:25:54

Das ist ja zumindest ein etwas neueres Urteil.
Allerdings stellt sich auch hier die Frage, ob sich die Rechtssprechung einfach von Post-Beamten auf Lehrer übertragen lässt??


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