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Forum: "schulrechtliche fragen aller arten...wer kennt sich wirklich aus?"

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Wo ist schon das Problem, wenn man am Endegesagt bekommt, dass es noch eine andere Auslegung gibt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2006 07:50:58

Genau dort ist das Problem,rhauda.
Meiner Erfahrung nach muss sich vor der Ausführung irgendwelcher offiziellen Akte recht beliebiger Art um die Auslegung bemühen, die am Ende über die Gültigkeit des Vorgehens entscheidet.
Nur leider blicke ich nicht durch, wessen Auslegung dann wirklich maßgebend ist, denn ich stelle fest, das es eine Art nach-oben-delegierende-Absicherung gibt :
zunächst sagt die Schulleitung: so geht's;
dann sagt die Schulaufsicht: anders geht's, Schulleitung, du hast einen Fehler gemacht; schließlich - wenn noch immer Jemand meckert - oder als kluger Jurist einfach sehr spitzfindig sein möchte - ist das Kultusministerium mit dem Fall befasst...und ich erlebe gerade den Fall, dass aufeinmal der Gesetzestext an sich zur Debatte steht...

Die Kräfte und Energien, die das Ding bis dahin gezogen hat, und die Kosten, die es verursacht hat gehen der konkreten Schule einfach verloren...mal ganz abgesehen von den Nerven, die man/frau bei sowas lässt!


um welchen Fall geht es denn hier konkret?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2006 08:11:13

Das wäre mal spannend zu wissen.
Das hört sich ja so an, als ob der Fehler eindeutig bei denjenigen sitzt, die ein schwammiges Gesetz, bzw. schlampige Durchführungsbestimmungen ausgebrütet haben.
Da könnt ihr gar nix machen, als auf Klärung zu warten. Aussitzen also.
Wenn es denn dann die Schule belastet, ist das ärgerlich, aber nicht zu ändern.

Übrigens wette ich, dass euer Fall, wenn er denn dann endlich gelöst ist, bald als Rundschreiben unsere Schulen erreicht mit HInweis auf Art der Handhabung im Fall der Fälle.


ganz genau, rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elgefe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2006 10:02:17

es soll sogar vorkommen, dass man gebeten wird, "unten" zu tun, was "oben" demnächst erst verkündet wird, damit "unten" nur ja nicht auffällt, was oben "verpasst" wurde...

als gott die 10 gebote schickte, muss er gute berater gehabt haben!

elgefe


Rechtskenntnisse - ein Muss!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2006 15:56:17

Bisher bin ich immer gut damit gefahren, entsprechende Vorschriften zur Kenntnis zu nehmen. Wie ich in meiner langjährigen Tätigkeit als Personalrätin feststellen musste, verlegen sich viele Lehrkräfte gern aufs Jammern, wissen aber nichts aber auch gar nichts über ihre Rechte. Wenn man ihnen dann rät, diese einzufordern meldet sich der Bedenkenträger, der das gute Schulklima doch nicht mit solchen Kleinigkeiten belasten will oder der ja demnächst beurteilt wird, oder der ja noch nicht verbeamtet ist. De facto bleibt vom anfänglichen Protest wieder nur Jammerei und Nichtstun. Leider!!
elefant1
Doch Gott sei es gedankt, erziehen wir dann wenigstens unsere Schülerinnen und Schüler zu mündigen Staatsbürgern


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