Genau dort ist das Problem,rhauda.
Meiner Erfahrung nach muss sich vor der Ausführung irgendwelcher offiziellen Akte recht beliebiger Art um die Auslegung bemühen, die am Ende über die Gültigkeit des Vorgehens entscheidet.
Nur leider blicke ich nicht durch, wessen Auslegung dann wirklich maßgebend ist, denn ich stelle fest, das es eine Art nach-oben-delegierende-Absicherung gibt :
zunächst sagt die Schulleitung: so geht's;
dann sagt die Schulaufsicht: anders geht's, Schulleitung, du hast einen Fehler gemacht; schließlich - wenn noch immer Jemand meckert - oder als kluger Jurist einfach sehr spitzfindig sein möchte - ist das Kultusministerium mit dem Fall befasst...und ich erlebe gerade den Fall, dass aufeinmal der Gesetzestext an sich zur Debatte steht...
Die Kräfte und Energien, die das Ding bis dahin gezogen hat, und die Kosten, die es verursacht hat gehen der konkreten Schule einfach verloren...mal ganz abgesehen von den Nerven, die man/frau bei sowas lässt!